AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 36 - 2/2007
   
Information für Pflegebedürftige und Angehörige
Informationskampagne des Sozialministeriums

Jungew Seiten im JugendnetzOft ist die Situation schneller da als erwartet: Ein Angehöriger oder ein allein lebender Mensch ist auf Pflege und Versorgung durch andere angewiesen.

In Baden-Württemberg leben rund 225 000 pflegebedürftige Menschen. Viele von ihnen leiden an einer Demenz-Erkrankung. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen (101 000) wird zu Hause von ihren Angehörigen – in der Regel sind es die Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter – betreut und ge pflegt.

Baden-Württemberg verfügt über ein breites Angebot an ergänzenden ambulanten, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen, die dazu beitragen, dass ältere Menschen, auch wenn sie pflegebedürftig werden, in der gewohnten und vertrauten Umgebung bleiben können. Die ambulanten Dienste beraten auch die privat angestellten hauswirtschaftlichen Kräfte, leiten sie an und stimmen sich mit ihnen im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung pflegebedürftiger Personen ab. Gerade Angehörige, die berufstätig sind oder weiter weg wohnen, sind auf verlässliche Betreuungsmöglichkeiten angewiesen. Zusätzlich zu den ambulanten Pflege- und Versorgungsdiensten besteht ein Netz von teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Mit einer breit angelegten Informationskampagne will die Ministerin für Arbeit und Soziales des Landes Baden-Württemberg, Dr. Monika Stolz, MdL dazu beitragen, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit die pflegebedürftigen Menschen und deren An gehörige einfach, schnell und umfassend Informationen erhalten über die vielfältigen Angebote im Land. Die Broschüre „Pflegebedürftig – was nun?“ informiert darüber, was im Pflegefall zu beachten ist und welche Leistungsangebote bereitstehen. Sie gibt darüber hinaus Aufschluss über Rechtsgrund lagen und ausländerrechtlichen sowie steuer- und sozial versicherungsrechtlichen Vorschriften.

Für die Beantwortung von Fragen zu den in der Broschüre aufgeführten Themenbereichen wurde eine lan desweite kostenlose Telefon-Hotline für Pflegebedürftige und deren Angehörige geschaltet. Insbesondere mit Blick auf berufstätige Angehörige kann die Hotline täglich von 8 – 20 Uhr unter der Nummer 08 00/1 01 35 38 erreicht werden. Während der üblichen Dienstzeiten können die Anrufenden bei Bedarf auch mit den zuständigen Ansprechpersonen vor Ort verbunden werden.

Auf der Homepage des Ministeriums findet sich eine landesweite Übersichtsliste über die Ansprechpersonen und Angebote in den Kreisen für ältere Menschen bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Unter www.sozialministerium-bw.de (Senioren, Pflege, Ansprechpersonen vor Ort) bietet es einen direkten und damit schnellen Zugriff auf die Angebote der Stadtund Landkreise in Baden-Württemberg.

Neben dieser Informationskampagne will die Ministerin für Arbeit und Soziales bei den Kreisen und bei den Trägern ambulanter Dienste dafür werben, neue Wege beim Ausbau und bei der Weiterentwicklung von Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung zu gehen. Einen hilfreichen Schritt sieht die Ministerin darin, dass Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich pflegen oder betreuen, vom Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen sind.

 


MEHR Informationen
Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden beim: Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart, Fax: 07 11/1 23-39 19
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de
Sie ist auch im Internet abrufbar unter:
www.sozialministerium-bw.de