|
Auswahlkriterien der Förderkommission Frauenforschung
Von Dr. Edit Kirsch-Auwärter
Welche Forschung soll vom Förderprogramm Frauenforschung gefördert
werden, damit der Zweck – die Etablierung von Frauen- und Geschlechterforschung
im Land –nachhaltig erfüllt wird? Seit 1989 gibt die Förderkommission
Frauenforschung als unabhängiges Fachgremium dem Sozialministerium
gutachterliche Stellungnahmen und Förderempfehlungen ab. 1999
hat die Kommission ihre Auswahlkriterien aktualisiert und folgende
Grundsätze erarbeitet:
 |
Vor allem soll Forschung hoher
wissenschaftlicher Qualität gefördert werden. Und zwar Forschung,
die schon im Antrag überzeugend den Gender-Ansatz zu berücksichtigen
verspricht. Das heißt: In dem Vorhaben wird die Bedeutung
und Auswirkung von Geschlecht (gender) innerhalb eines bestimmten
Themenbereichs entweder zum Gegenstand der Untersuchung
gemacht oder in der Forschungsmethode differenziert einbezogen.
Nicht jedes Projekt, in dessen Titel „Frauen “vorkommen,
ist auch schon Frauenforschung. Anhand der Literaturliste
des Antrags ist oft ein erster Eindruck zu gewinnen, ob
einschlägige Erkenntnisse aus der Frauen- und Geschlechterforschung
verarbeitet sind. |
 |
Bei Anträgen aus Universitäten,
Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen legt die Kommission
Wert darauf, dass die Hochschulen selbst mit in die Pflicht
genommen werden, Geschlechterforschung aus eigenen Mitteln
zu unterstützen. Analog gilt dies auch für die hochschulfreien
Forschungseinrichtungen. |
 |
Auch Einzelpersonen können
einen Antrag stellen, wenn sie bereits einen Hochschulabschluss
haben; Doktorandenstipendien werden nicht vergeben. In jedem
Fall empfiehlt die Kommission Anbindung des Projektes an
eine etablierte Forschungseinrichtung, z. B. eine Hochschule.
Das hat mehrere Vorteile:Vor allem und hauptsächlich:Die
Wissenschaftlerin kann sich und ihre Arbeit in der „scientific
community“ präsentieren, erhält Kritik und Anregungen, kann
mit einem Lehrauftrag Erfahrungen sammeln. Und – als Nebeneffekt
– der betreuende Lehrstuhl kann stolz auf ein Drittmittelprojekt
sein, das einen Bonus bei der hochschulinternen Mittelverteilung
einträgt. |
 |
Kritisch ist die Kommission,
wenn eine Einrichtung, die selbst nicht Forschung betreibt,
einen Antrag z. B. auf wissenschaftliche Begleitung ihrer
Praxis stellt. Das setzt eine klare Abgrenzung zwischen
dem Forschungsvorhaben und dem zu untersuchenden Ausgangsprojekt
voraus. So sollen in diesen Fällen die Forschenden selbst
–und nicht der Träger des Praxisprojektes – den Forschungsantrag
formulieren und einbringen. Die Förderung von Modellprojekten,
auch wenn Wissenschaftlerinnen daran mitarbeiten, ist nicht
Aufgabe des Frauenforschungsprogramms. |
|
So genannte Infrastrukturmaßnahmen
im Rahmen der Frauen- und Geschlechterforschung – z. B.
Veröffentlichungen, Tagungen, Ausstellungen – kommen nur
bedingt und im Einzelfall für eine Förderungsempfehlung
in Frage. Jedenfalls ist ein unmittelbarer Forschungsbezug
nachzuweisen: Der zu veröffentlichende Projektbericht bzw.
die wissenschaftliche Konzeption der Ausstellung muss der
Kommission vorliegen. |
Über eine Förderung entscheidet stets das Ministerium. Zur
Qualitätssicherung sowohl der Verfahren als auch der Produkte
des Förderprogramms kann aber die Förderkommission beratend
beitragen. Zweifellos hat in den letzten Jahren eine Profilierung
des Förderprogramms stattgefunden, die die Institutionalisierung
von Geschlechterforschung an den Hochschulen nicht nur vorbereitet
hat, sondern auch in der Phase fortschreitender Verankerung
bestärken wird. Wir wünschen uns weiterhin konkurrierende, wissenschaftlich
innovative Projektanträge aus möglichst unterschiedlichen Fachrichtungen.
 |
„Frauen (und Männer), die in ihren Forschungsansätzen
Aspekte der Geschlechterdifferenz berücksichtigen, haben
immer noch Schwierigkeiten, Mittel für ihre Forschung zu
bekommen. Daher ist das Förderprogramm Frauenforschung ein
wichtiger Impulsgeber, von dem die Wissenschaftslandschaft
im Land nachhaltig profitiert “, Prof. Dr. Stefan Pollak,
Prorektor der Universität Freiburg, bei der Eröffnung der
Tagung. Foto:R. Buhl |
|
 |
 |
| Dr. Edit Kirsch-Auwärter, seit 1998 Sprecherin
der Förderkommission Frauenforschung |
Foto:R. Buhl |
|
Frauen- und Geschlechterforschung an
den Hochschulen
im Land Lehrstuhl für Geschlechterforschung (Volldenomination):
- Universität Tübingen:Professur für Soziologie der Geschlechterverhältnisse.
Lehrstühle mit Teildenominationen für Frauen- und Geschlechterforschung:
- Universität Freiburg:Professur für Soziologie mit Teildenomination
für empirische Geschlechterforschung (noch nicht besetzt),
- Universität Tübingen:Professur für Sozialpädagogik mit Teildenomination
für Frauen und Geschlechterforschung,
- Universität Tübingen:Professur für Neuere Englische Literatur
mit Teildenomination für Frauen und Geschlechterforschung (vakant),
- Fachhochschule Esslingen – Hochschule für Sozialwesen:Professur
mit Schwerpunkt „Frauen- u. Familienpolitik u. Arbeit mit Frauen“,
- Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen Freiburg:Professur
mit Schwerpunkt „Arbeit mit Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung
der geschlechtsspezifischen Arbeit “ und
- Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen Reutlingen:Professur
mit Schwerpunkt „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit mit Mädchen
und Frauen“.
Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterforschung
- Freiburger Zentrum für Anthropologie und Gender Studies (ZAG)an
der Universität Freiburg und
- Sozialwissenschaftliches Frauenforschungsinstitut der „Kontaktstelle
für praxisorientierte Forschung e. V. “ (SoFFI K.) an der Evangelischen
Fachhochschule Freiburg.
(Aufbau-) Studiengänge für Frauen- und Geschlechterforschung:
- Universität Freiburg: Studiengang „Gender Studies“ (geplant)
und
- Universität Konstanz:Nebenfach-Studiengang „Gender Studies “
(geplant).
|
|
|