AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 8 - 2/2000
   

Auswahlkriterien der Förderkommission Frauenforschung

Von Dr. Edit Kirsch-Auwärter

Welche Forschung soll vom Förderprogramm Frauenforschung gefördert werden, damit der Zweck – die Etablierung von Frauen- und Geschlechterforschung im Land –nachhaltig erfüllt wird? Seit 1989 gibt die Förderkommission Frauenforschung als unabhängiges Fachgremium dem Sozialministerium gutachterliche Stellungnahmen und Förderempfehlungen ab. 1999 hat die Kommission ihre Auswahlkriterien aktualisiert und folgende Grundsätze erarbeitet:

 
Vor allem soll Forschung hoher wissenschaftlicher Qualität gefördert werden. Und zwar Forschung, die schon im Antrag überzeugend den Gender-Ansatz zu berücksichtigen verspricht. Das heißt: In dem Vorhaben wird die Bedeutung und Auswirkung von Geschlecht (gender) innerhalb eines bestimmten Themenbereichs entweder zum Gegenstand der Untersuchung gemacht oder in der Forschungsmethode differenziert einbezogen. Nicht jedes Projekt, in dessen Titel „Frauen “vorkommen, ist auch schon Frauenforschung. Anhand der Literaturliste des Antrags ist oft ein erster Eindruck zu gewinnen, ob einschlägige Erkenntnisse aus der Frauen- und Geschlechterforschung verarbeitet sind.
 
Bei Anträgen aus Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen legt die Kommission Wert darauf, dass die Hochschulen selbst mit in die Pflicht genommen werden, Geschlechterforschung aus eigenen Mitteln zu unterstützen. Analog gilt dies auch für die hochschulfreien Forschungseinrichtungen.
 
Auch Einzelpersonen können einen Antrag stellen, wenn sie bereits einen Hochschulabschluss haben; Doktorandenstipendien werden nicht vergeben. In jedem Fall empfiehlt die Kommission Anbindung des Projektes an eine etablierte Forschungseinrichtung, z. B. eine Hochschule. Das hat mehrere Vorteile:Vor allem und hauptsächlich:Die Wissenschaftlerin kann sich und ihre Arbeit in der „scientific community“ präsentieren, erhält Kritik und Anregungen, kann mit einem Lehrauftrag Erfahrungen sammeln. Und – als Nebeneffekt – der betreuende Lehrstuhl kann stolz auf ein Drittmittelprojekt sein, das einen Bonus bei der hochschulinternen Mittelverteilung einträgt.
 
Kritisch ist die Kommission, wenn eine Einrichtung, die selbst nicht Forschung betreibt, einen Antrag z. B. auf wissenschaftliche Begleitung ihrer Praxis stellt. Das setzt eine klare Abgrenzung zwischen dem Forschungsvorhaben und dem zu untersuchenden Ausgangsprojekt voraus. So sollen in diesen Fällen die Forschenden selbst –und nicht der Träger des Praxisprojektes – den Forschungsantrag formulieren und einbringen. Die Förderung von Modellprojekten, auch wenn Wissenschaftlerinnen daran mitarbeiten, ist nicht Aufgabe des Frauenforschungsprogramms.
  
So genannte Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Frauen- und Geschlechterforschung – z. B. Veröffentlichungen, Tagungen, Ausstellungen – kommen nur bedingt und im Einzelfall für eine Förderungsempfehlung in Frage. Jedenfalls ist ein unmittelbarer Forschungsbezug nachzuweisen: Der zu veröffentlichende Projektbericht bzw. die wissenschaftliche Konzeption der Ausstellung muss der Kommission vorliegen.

Über eine Förderung entscheidet stets das Ministerium. Zur Qualitätssicherung sowohl der Verfahren als auch der Produkte des Förderprogramms kann aber die Förderkommission beratend beitragen. Zweifellos hat in den letzten Jahren eine Profilierung des Förderprogramms stattgefunden, die die Institutionalisierung von Geschlechterforschung an den Hochschulen nicht nur vorbereitet hat, sondern auch in der Phase fortschreitender Verankerung bestärken wird. Wir wünschen uns weiterhin konkurrierende, wissenschaftlich innovative Projektanträge aus möglichst unterschiedlichen Fachrichtungen.

„Frauen (und Männer), die in ihren Forschungsansätzen Aspekte der Geschlechterdifferenz berücksichtigen, haben immer noch Schwierigkeiten, Mittel für ihre Forschung zu bekommen. Daher ist das Förderprogramm Frauenforschung ein wichtiger Impulsgeber, von dem die Wissenschaftslandschaft im Land nachhaltig profitiert “, Prof. Dr. Stefan Pollak, Prorektor der Universität Freiburg, bei der Eröffnung der Tagung. Foto:R. Buhl
Dr. Edit Kirsch-Auwärter, seit 1998 Sprecherin der Förderkommission Frauenforschung
Foto:R. Buhl

 

 

 

     

Frauen- und Geschlechterforschung an den Hochschulen

im Land Lehrstuhl für Geschlechterforschung (Volldenomination):

  • Universität Tübingen:Professur für Soziologie der Geschlechterverhältnisse.

Lehrstühle mit Teildenominationen für Frauen- und Geschlechterforschung:

  • Universität Freiburg:Professur für Soziologie mit Teildenomination für empirische Geschlechterforschung (noch nicht besetzt),
  • Universität Tübingen:Professur für Sozialpädagogik mit Teildenomination für Frauen und Geschlechterforschung,
  • Universität Tübingen:Professur für Neuere Englische Literatur mit Teildenomination für Frauen und Geschlechterforschung (vakant),
  • Fachhochschule Esslingen – Hochschule für Sozialwesen:Professur mit Schwerpunkt „Frauen- u. Familienpolitik u. Arbeit mit Frauen“,
  • Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen Freiburg:Professur mit Schwerpunkt „Arbeit mit Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Arbeit “ und
  • Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen Reutlingen:Professur mit Schwerpunkt „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit mit Mädchen und Frauen“.

Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterforschung

  • Freiburger Zentrum für Anthropologie und Gender Studies (ZAG)an der Universität Freiburg und
  • Sozialwissenschaftliches Frauenforschungsinstitut der „Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung e. V. “ (SoFFI K.) an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg.

(Aufbau-) Studiengänge für Frauen- und Geschlechterforschung:

  • Universität Freiburg: Studiengang „Gender Studies“ (geplant) und
  • Universität Konstanz:Nebenfach-Studiengang „Gender Studies “ (geplant).