Eine unabhängige Kommission ist zur Antragsbegutachtung und Förderempfehlung bestellt. In diese Förderkommission Frauenforschung beruft das Sozialministerium – im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium – vier Hochschullehrende sowie vier weitere wissenschaftlich Tätige aus dem außerhochschulischen Forschungsbereich. Zusätzlich werden drei Vertreterinnen aus dem Kreis der kommunalen Frauenbeauftragten und des Landesfrauenrats ernannt. Die Förderentscheidungen trifft das Ministerium auf der Grundlage der Kommissionsempfehlungen.
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| „Die Frauenforschung muss innovativ in alle Forschungsbereiche hineinwirken und das traditionelle Wissenschaftsverständnis erweitern“, Staatssekretärin Johanna Lichy bei der Tagung „Forschungsimpulse “ am 15. März 2000 in Freiburg, die das Sozialministerium in Kooperation mit der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen in Baden-Württemberg und der Universität Freiburg durchgeführt hat. |
Foto:R.
Buhl |
Das Wissenschaftsministerium war von Anfang an in das Förderprogramm Frauenforschung mit eingebunden und hat bislang – aufgrund eigener Ausschreibung –17 Forschungsprojekte an den Universitäten mit insgesamt 4, 6 Mio. DM gefördert. Das Wissenschaftsministerium erarbeitet derzeit ein Anreizsystem, mit dem die Schaffung von Strukturen zur bleibenden Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung an baden-württembergischen Hochschulen gefördert werden soll.
Das Förderprogramm Frauenforschung des Sozialmini- steriums mit einem jährlichen Mittelvolumen von ca. 0,7 Mio. DM soll die Genderforschung auch außerhalb der Hochschulen fördern und die Herausbildung von Gender-Kompetenz innerhalb der Hochschulen unterstützen und in allen Disziplinen zum Tragen bringen. Die Förderkriterien des Sozialministeriums sind mit dem „Leitfaden zur Antragstellung“ vom 10. Dezember 1999 aktualisiert worden. Das Sozialministerium schreibt das Förderprogramm Frauenforschung in der Regel jeweils im Herbst mit einer Antragsfrist bis zum darauf folgenden Februar aus. Die Bekanntgabe erfolgt an die Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hocschulen und hochschulfreien Forschungseinrichtungen im Land, ferner an die Hochschul- und kommunalen Frauenbeauftragten sowie über die Presse.





