Baden-Württemberg erhält voraussichtlich für die neue
Förderperiode 2000 –2006 aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF),
Ziel 3, insgesamt 230 Mio. Euro. Davon stehen zukünftig 10 Prozent
für den Politikbereich E „Förderung spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung
des Zugangs der Frauen zum Arbeitsmarkt “zur Verfügung. Das Sozialministerium
kann demnach jährlich rund 6 Mio. DM ESF-Mittel für arbeitsmarkt-
und beschäftigungspolitisch relevante Frauenprojekte bewilligen.
Das Sozialministerium fördert im Politikbereich E zum Abbau von
Nachteilen für Frauen in der Arbeitswelt besondere und spezifisch
den Frauen zugute kommende Maßnahmen zur:
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Verbreiterung des Berufswahlspektrums, |
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Stabilisierung der Beschäftigung (z. B. Erhaltung von Arbeitsplätzen,
Anpassung der Qualifikation, beschäftigungsfördernder Ausbau
haushaltsnaher Dienstleistungen), |
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Verbesserung der Struktur der Frauenbeschäftigung (Förderung
von Frauen in Führungs- und Verantwortungsbereichen, Mentoring/Coaching
im öffentlichen Sektor), |
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Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit durch spezielle Maßnahmen,
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Förderung des Wiedereinstiegs, |
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Erschließung neuer Beschäftigungsfelder für Frauen (IuK-Berufe,
technisch-naturwissenschaftliche Tätigkeitsfelder) sowie |
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zur Beratung und Qualifizierung für Existenzgründerinnen.
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Auch das Wirtschaftsministerium wird im Bereich
der betrieblichen Frauenförderung, der Förderung von Gründerinnenzentren
und der Einrichtung weiterer frauenspezifischer Beratungsstellen
Maßnahmen im Politikbereich E fördern.
Im Sinne des „gender-mainstreaming “müssen darüber
hinaus in allen Maßnahmen, d. h. auch in denjenigen der anderen
fünf Politikbereiche, Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil
an Arbeitslosen berücksichtigt werden. Unter Federführung der
Stadt- bzw. Landkreise werden regionale „Partnerschaften für Beschäftigung“
eingerichtet, an denen Vertreterinnen und Vertreter der regionalen
Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Frauenpolitik beteiligt werden müssen.
Jeder Stadt- und Landkreis erhält für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen
Förderschwerpunkte vom Land ein indikatives Mittelkontingent aus
ESF- Mitteln in Höhe von mindestens 500. 000 DM pro Jahr, zunächst
für zwei Jahre. Die Projektanträge benötigen vor Antragstellung
beim Sozialministerium ein positives Votum des regionalen Arbeitskreises.