Grußwort
Die Frauen- und Geschlechterforschung hat regional wie international eine Bedeutung für die Wissenschaften erreicht, die es notwendig macht, ihre Institutionalisierung auch an baden-württembergischen Hochschulen zielgerichtet zu unterstützen. Eine vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Expertinnenkommission hat dazu Anfang des Jahres umfangreiche Empfehlungen vorgelegt.
Wie jede neue Forschungsrichtung kann auch die Frauen- und Geschlechterforschung nur dauerhaft im Wissenschaftssystem verankert werden, wenn die Hochschulen bereit sind, ihre Ressourcen entsprechend umzuschichten. Um ein solches Engagement zu fördern und zu belohnen, entwickelt das Wissenschaftsministerium derzeit ein Anreizsystem zur sukzessiven Umsetzung der Empfehlungen. Die entsprechenden Mittel sollen befristet auf Ausschreibung und im Wettbewerb vergeben werden. Das Ministerium will eine Entwicklung anstoßen, die nach Auslaufen der Anschubfinanzierung nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Grundlage dafür wird jeweils die Schlüssigkeit der vorgelegten Konzeption sein, die Vernetzung innerhalb der Hochschule und hochschulartenübergreifend sowie die Eigenleistung der Hochschule – entsprechend folgenden Leitprinzipien der Kommission:
Oberstes Ziel ist es, die Marginalisierung der Frauen-und Geschlechterforschung zu überwinden. Die von ihr aufgeworfenen Fragen und von ihr erarbeiteten Ergebnisse müssen in den „mainstream“ bestehender Forschungsrichtungen integriert werden. Die Institutionalisierung muss an bereits bestehende Initiativen in Baden-Württemberg anknüpfen. Ebenso muss sie die Synergieeffekte nützen und verstärken, die sich aus dem interdisziplinären Erfahrungsaustausch ergeben, der für die Frauen- und Geschlechterforschung charakteristisch ist.




