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| AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe
7 - 1/2000 |
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| Neue Themen
und Projekte aus dem Sozialministerium
Kinderbetreuungskosten
der Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder
Auf Anfrage der Frauenbeauftragten der Landesregierung,
Staatssekretärin Johanna Lichy MdL, zur Frage der Entschädigung
für Kinderbetreuungskosten für Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder
teilte das Innenministerium mit, dass zu den erstattungsfähigen
Auslagen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen in
den jeweiligen „Entschädigungssatzungen “nunmehr auch Kosten für
Kinderbetreuung vorgesehen werden können. Nach der Gemeinde- und
der Landkreisordnung (§19 Abs.1 bzw. §15 Abs.1) haben ehrenamtlich
Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls.
Welche Auslagen konkret erstattet werden, regelt jedes Kommunalparlament
für sich in der Entschädigungssatzung. Früher wurde die Auffassung
vertreten, zu den Auslagen könnten nur solche Aufwendungen gehören,
die unmittelbar aus der Tätigkeit entstehen (z.B. Fahrtkosten, erhöhte
Verpflegungskosten, Fernsprechgebühren), nicht aber mittelbare Aufwendungen
wie für die Betreuung der Kinder. Diese Auffassung wurde jetzt dahingehend
weiterentwickelt, dass zu den Auslagen auch Kosten der Kinderbetreuung
gehören können. Die Stadt Stuttgart hat z.B. ihre Satzung über die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit dahingehend geändert,
dass Mitglieder des Gemeinderats, „die durch schriftliche Erklärung
...glaubhaft machen, dass ihnen durch die ehrenamtliche Tätigkeit
im häuslichen Bereich, insbesondere bei der Führung des Haushalts
für Angehörige, der Betreuung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen,
regelmäßig Nachteile entstehen, die in der Regel nur durch das Nachholen
versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen
werden können“, ein erhöhtes Sitzungsgeld je Sitzung erhalten. Die
Frauenbeauftragte der Landesregierung hofft, dass möglichst viele
Kommunen von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre sogenannte „Entschädigungssatzung
“zu ändern. Durch Schaffung frauen- und familienfreundlicher Strukturen
kann das Know-how und das Innovationspotential der „anderen Hälfte
“der Bevölkerung gleichberechtigt und wirksam in den politischen
Entscheidungsgremien zum Tragen kommen. Da die Frage der Entschädigung
für ehrenamtlich Tätige in Kommunalparlamenten in der Organisationshoheit
jeder einzelnen Kommune liegt, ist auch für diese Entscheidung eine
breite Repräsentanz von Frauen in den Kommunalparlamenten von strategischer
Bedeutung.
Trainee-Programm
für zukünftige weibliche Führungskräfte
Frauen haben nach wie vor selten Führungspositionen
inne. Zwar werden in Stellenausschreibungen Frauen häufig ausdrücklich
zur Bewerbung aufgefordert, dies führt aber kaum dazu, dass sich
Frauen vermehrt auf leitende Positionen bewerben. Neben gesellschaftlichen,
strukturellen und individuellen Faktoren, die eine höhere Repräsentanz
von Frauen in Führungsfunktionen behindern, spielt auch bei fachlich
qualifizierten Frauen oft die subjektive Unterschätzung der eigenen
Führungsqualitäten eine nicht unerhebliche Rolle. Um Frauen mit
den Anforderungen an eine Führungskraft vertraut zu machen und sie
bei einer Bewerbung zu bestärken, entwickelte die „akademie südwest
“in Bad Schussenried mit finanzieller und fachlicher Unterstützung
des Sozialministeriums Baden-Württemberg ein vielseitig einsetzbares
„Trainee-Programm für zukünftige weibliche Führungskräfte “. Dieses
Programm soll dazu beitragen, die Zielsetzungen des §1 Landesgleichberechtigungsgesetz
umzusetzen, nämlich die „gezielte berufliche Förderung von Frauen,
die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen
sowie eine deutliche Erhöhung des Anteils an Frauen, soweit sie
in einzelnen Bereichen geringer repräsentiert sind als Männer “.
Die „akademie südwest “will im Jahr 2000 mit einem ersten Kurs für
„zukünftige weibliche Führungskräfte im Gesundheitswesen “beginnen.
Durch Abänderung einzelner Module lässt sich das Trainee-Programm
auch in anderen Bereichen durchführen. Neben dem Erwerb theoretischer
Inhalte wie Führung und Kommunikation, Personal- und Qualitätsmanagement,
juristischer und betriebswirtschaftlicher Grundlagen besteht innerhalb
der vorgesehenen begleitenden Praktika in den „Führungsetagen “auch
die Möglichkeit, Einblicke und praktische Erfahrungen zu sammeln.
Das 18-monatige, berufsbegleitende Trainee-Programm schließt mit
einem Zertifikat ab. Die Kosten teilen sich die Teilnehmerinnen
und die entsendenden Institutionen je zur Hälfte.
Mentoring-Initiative
im Bereich Politik und Landesverwaltung |
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Projekte |
| Das Sozialministerium
startet auch als Fortführung der Kommunalwahl-Kampagne zur Kommunalwahl
am 24.Oktober 1999 eine Mentoring-Initiative im Bereich Politik. Zusätzlich
soll auch eine entsprechende Initiative für den Bereich Landesverwaltung
beginnen. In einem ersten Schritt werden Mentorinnen gesucht, die
bereit sind, junge talentierte Frauen an ihrem Wissen und ihren Erfahrungen
teilhaben zu lassen, sie zu fördern und zu unterstützen. Auch Frauen
mit einem geringen Zeitbudget können sich als Mentorin zur Verfügung
stellen, da Mentorin und Mentee die Ausgestaltung ihrer Beziehung
individuell absprechen werden. Ausschlaggebend ist vor allem die Bereitschaft,
Erfahrungen weiterzugeben und die Motivation, an der Entwicklung von
Nachwuchskräften mitwirken zu wollen. Mentoring ist keine Einbahnstraße.
Auch für eine Mentorin kann ein gelungenes Mentoring Gewinn bringend
sein. Interessierte, die sich über die Aktion informieren oder sich
als Mentorin zur Verfügung stellen möchten, können sich an die Koordinierungsstelle
im Sozialministerium (Frau Dr. Hug-von Lieven, Fon: 0711/123-3514,
Fax: 0711/ 123-39 99, E-Mail: hug-von-lieven@sm.bwl.de)
wenden. |
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Da beruflicher Erfolg nicht nur von
der Fachkompetenz, sondern ebenso von Insiderwissen, von Kontakten
und Orientierungshilfen abhängt, soll mit Hilfe von „Mentoring-Programmen
“die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen vorangetrieben
werden. Der Begriff „Mentoring “steht für ein informelles Netzwerk,
in dem eine jüngere Nachwuchskraft – die Mentee – durch eine erfahrene
ältere Mentorin angeleitet und geführt wird (s. AKTIV 5, S.4). Erste
Erfahrungen mit Mentoring-Programmen für Frauen liegen bereits in
der Wirtschaft (Mentoring-Programm Volkswagen AG), in Politik (Mentoring-Projekt
des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen, Rheinland-Pfalz)
und Wissenschaft (Mentoring und Training, MuT-Programm der Landeskonferenz
der Frauenbeauftragten an wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs
zur berufsbegleitenden Unterstützung und Förderung von hoch qualifizierten
Nachwuchswissenschaftlerinnen in Baden-Württemberg) vor.
„Projekt
Zukunft “ – Lebens--und Berufsplanung für Mädchen

Mädchen entscheiden sich nach wie vor hauptsächlich für „frauentypische
Berufe “mit geringen Aufstiegschancen. Deshalb sind Konzepte notwendig,
die Mädchen sehr frühzeitig bei der Planung ihres Lebens- und Berufsweges
unterstützen. Mit dem „Projekt Zukunft “, das mit finanzieller Unterstützung
des Sozialministeriums von März bis Juli 1999 von der Frauenbeauftragten
des Landkreises Ravensburg durchgeführt wurde, wurde Mädchen der
siebten Klassen in drei Haupt- und Realschulen der komplexe Zusammenhang
zwischen Berufswahlorientierung und Lebensperspektive deutlich gemacht.
Die nun vorliegende, ebenfalls vom Sozialministerium im Rahmen des
„10- Punkte-Programms einer zukunfts- orientierten Frauenpolitik
“geförderte Dokumentation ist eine Handreichung für Pädagoginnen
und Pädagogen im schulischen und außerschulischen Bereich zum Gestalten
ähnlicher Unterrichtseinheiten zum Thema „Lebens- und Berufswegplanung
“. Die Dokumentation zeigt Möglichkeiten auf, frühzeitig für heranwachsende
Mädchen einen Boden tatsächlicher und ehrlicher Gleichstellung zu
bereiten. In ihr werden die Projektidee und das Konzept sowie die
verwendeten Methoden und der Projektverlauf erläutert und dokumentiert. |
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