AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 7 - 1/2000
   

Neue Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

Kinderbetreuungskosten der Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder

Auf Anfrage der Frauenbeauftragten der Landesregierung, Staatssekretärin Johanna Lichy MdL, zur Frage der Entschädigung für Kinderbetreuungskosten für Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder teilte das Innenministerium mit, dass zu den erstattungsfähigen Auslagen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen in den jeweiligen „Entschädigungssatzungen “nunmehr auch Kosten für Kinderbetreuung vorgesehen werden können. Nach der Gemeinde- und der Landkreisordnung (§19 Abs.1 bzw. §15 Abs.1) haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Welche Auslagen konkret erstattet werden, regelt jedes Kommunalparlament für sich in der Entschädigungssatzung. Früher wurde die Auffassung vertreten, zu den Auslagen könnten nur solche Aufwendungen gehören, die unmittelbar aus der Tätigkeit entstehen (z.B. Fahrtkosten, erhöhte Verpflegungskosten, Fernsprechgebühren), nicht aber mittelbare Aufwendungen wie für die Betreuung der Kinder. Diese Auffassung wurde jetzt dahingehend weiterentwickelt, dass zu den Auslagen auch Kosten der Kinderbetreuung gehören können. Die Stadt Stuttgart hat z.B. ihre Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit dahingehend geändert, dass Mitglieder des Gemeinderats, „die durch schriftliche Erklärung ...glaubhaft machen, dass ihnen durch die ehrenamtliche Tätigkeit im häuslichen Bereich, insbesondere bei der Führung des Haushalts für Angehörige, der Betreuung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen, regelmäßig Nachteile entstehen, die in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden können“, ein erhöhtes Sitzungsgeld je Sitzung erhalten. Die Frauenbeauftragte der Landesregierung hofft, dass möglichst viele Kommunen von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre sogenannte „Entschädigungssatzung “zu ändern. Durch Schaffung frauen- und familienfreundlicher Strukturen kann das Know-how und das Innovationspotential der „anderen Hälfte “der Bevölkerung gleichberechtigt und wirksam in den politischen Entscheidungsgremien zum Tragen kommen. Da die Frage der Entschädigung für ehrenamtlich Tätige in Kommunalparlamenten in der Organisationshoheit jeder einzelnen Kommune liegt, ist auch für diese Entscheidung eine breite Repräsentanz von Frauen in den Kommunalparlamenten von strategischer Bedeutung.

Trainee-Programm für zukünftige weibliche Führungskräfte

Frauen haben nach wie vor selten Führungspositionen inne. Zwar werden in Stellenausschreibungen Frauen häufig ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert, dies führt aber kaum dazu, dass sich Frauen vermehrt auf leitende Positionen bewerben. Neben gesellschaftlichen, strukturellen und individuellen Faktoren, die eine höhere Repräsentanz von Frauen in Führungsfunktionen behindern, spielt auch bei fachlich qualifizierten Frauen oft die subjektive Unterschätzung der eigenen Führungsqualitäten eine nicht unerhebliche Rolle. Um Frauen mit den Anforderungen an eine Führungskraft vertraut zu machen und sie bei einer Bewerbung zu bestärken, entwickelte die „akademie südwest “in Bad Schussenried mit finanzieller und fachlicher Unterstützung des Sozialministeriums Baden-Württemberg ein vielseitig einsetzbares „Trainee-Programm für zukünftige weibliche Führungskräfte “. Dieses Programm soll dazu beitragen, die Zielsetzungen des §1 Landesgleichberechtigungsgesetz umzusetzen, nämlich die „gezielte berufliche Förderung von Frauen, die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen sowie eine deutliche Erhöhung des Anteils an Frauen, soweit sie in einzelnen Bereichen geringer repräsentiert sind als Männer “. Die „akademie südwest “will im Jahr 2000 mit einem ersten Kurs für „zukünftige weibliche Führungskräfte im Gesundheitswesen “beginnen. Durch Abänderung einzelner Module lässt sich das Trainee-Programm auch in anderen Bereichen durchführen. Neben dem Erwerb theoretischer Inhalte wie Führung und Kommunikation, Personal- und Qualitätsmanagement, juristischer und betriebswirtschaftlicher Grundlagen besteht innerhalb der vorgesehenen begleitenden Praktika in den „Führungsetagen “auch die Möglichkeit, Einblicke und praktische Erfahrungen zu sammeln. Das 18-monatige, berufsbegleitende Trainee-Programm schließt mit einem Zertifikat ab. Die Kosten teilen sich die Teilnehmerinnen und die entsendenden Institutionen je zur Hälfte.

Mentoring-Initiative im Bereich Politik und Landesverwaltung
Projekte
Das Sozialministerium startet auch als Fortführung der Kommunalwahl-Kampagne zur Kommunalwahl am 24.Oktober 1999 eine Mentoring-Initiative im Bereich Politik. Zusätzlich soll auch eine entsprechende Initiative für den Bereich Landesverwaltung beginnen. In einem ersten Schritt werden Mentorinnen gesucht, die bereit sind, junge talentierte Frauen an ihrem Wissen und ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen, sie zu fördern und zu unterstützen. Auch Frauen mit einem geringen Zeitbudget können sich als Mentorin zur Verfügung stellen, da Mentorin und Mentee die Ausgestaltung ihrer Beziehung individuell absprechen werden. Ausschlaggebend ist vor allem die Bereitschaft, Erfahrungen weiterzugeben und die Motivation, an der Entwicklung von Nachwuchskräften mitwirken zu wollen. Mentoring ist keine Einbahnstraße. Auch für eine Mentorin kann ein gelungenes Mentoring Gewinn bringend sein. Interessierte, die sich über die Aktion informieren oder sich als Mentorin zur Verfügung stellen möchten, können sich an die Koordinierungsstelle im Sozialministerium (Frau Dr. Hug-von Lieven, Fon: 0711/123-3514, Fax: 0711/ 123-39 99, E-Mail: hug-von-lieven@sm.bwl.de) wenden.
     

Da beruflicher Erfolg nicht nur von der Fachkompetenz, sondern ebenso von Insiderwissen, von Kontakten und Orientierungshilfen abhängt, soll mit Hilfe von „Mentoring-Programmen “die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen vorangetrieben werden. Der Begriff „Mentoring “steht für ein informelles Netzwerk, in dem eine jüngere Nachwuchskraft – die Mentee – durch eine erfahrene ältere Mentorin angeleitet und geführt wird (s. AKTIV 5, S.4). Erste Erfahrungen mit Mentoring-Programmen für Frauen liegen bereits in der Wirtschaft (Mentoring-Programm Volkswagen AG), in Politik (Mentoring-Projekt des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen, Rheinland-Pfalz) und Wissenschaft (Mentoring und Training, MuT-Programm der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs zur berufsbegleitenden Unterstützung und Förderung von hoch qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen in Baden-Württemberg) vor.

„Projekt Zukunft “ – Lebens--und Berufsplanung für Mädchen



Mädchen entscheiden sich nach wie vor hauptsächlich für „frauentypische Berufe “mit geringen Aufstiegschancen. Deshalb sind Konzepte notwendig, die Mädchen sehr frühzeitig bei der Planung ihres Lebens- und Berufsweges unterstützen. Mit dem „Projekt Zukunft “, das mit finanzieller Unterstützung des Sozialministeriums von März bis Juli 1999 von der Frauenbeauftragten des Landkreises Ravensburg durchgeführt wurde, wurde Mädchen der siebten Klassen in drei Haupt- und Realschulen der komplexe Zusammenhang zwischen Berufswahlorientierung und Lebensperspektive deutlich gemacht. Die nun vorliegende, ebenfalls vom Sozialministerium im Rahmen des „10- Punkte-Programms einer zukunfts- orientierten Frauenpolitik “geförderte Dokumentation ist eine Handreichung für Pädagoginnen und Pädagogen im schulischen und außerschulischen Bereich zum Gestalten ähnlicher Unterrichtseinheiten zum Thema „Lebens- und Berufswegplanung “. Die Dokumentation zeigt Möglichkeiten auf, frühzeitig für heranwachsende Mädchen einen Boden tatsächlicher und ehrlicher Gleichstellung zu bereiten. In ihr werden die Projektidee und das Konzept sowie die verwendeten Methoden und der Projektverlauf erläutert und dokumentiert.