AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 6 - 4/1999
   

Neue Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes

Das Landesgleichberechtigungsgesetz sieht einen ersten Bericht über die Umsetzung nach vier Jahren, d.h. 2001 vor. Um die Implementierung des Gesetzes jedoch intensiv zu begleiten, hatte Staatssekretärin Johanna Lichy MdL im Mai 1997 in ihrem „10-Punkte-Programm einer zukunftsorientierten Frauenpolitik“ angekündigt, dass das Sozialministerium bereits nach einer Laufzeit von ca. 2 Jahren über die Umsetzung des Gesetzes berichten wird.

Einleitend wird in dem Bericht vom April 1999 auf Faktoren, die die Umsetzung beeinflussen können, und auf unterstützende Maßnahmen eingegangen. Im Hauptteil werden die prozesshafte Entwicklung mit Ausführungen zum Sachstand und zu aufgetretenen Problemen sowie Lösungsansätze dargestellt. Mit einem Ausblick, der innovative Aspekte zur Umsetzung des Gesetzes beschreibt, schließt der Bericht ab. Er war auch Grundlage für eine Debatte im Landtag am 27. Oktober 1999.

Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz wurde ein gleichstellungsorientiertes Personalmanagement in über 5.000 Dienststellen mit rund 279.000 Beschäftigten eingeführt. 1.000 Frauenvertreterinnen, deren Stellvertreterinnen und 4.266 Ansprechpartnerinnen unterstützen die Dienststellenleitungen bei der Umsetzung des Gesetzes.

Bei dieser Reichweite und den unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Organisationsstrukturen waren Anfangsschwierigkeiten absehbar. Es ist vor allem auch dem Engagement der Frauenvertreterinnen, ihrer Einsatzbereitschaft, Durchsetzungs- und Dialogfähigkeit zu verdanken, dass bereits wichtige Etappen bei der Umsetzung des Gesetzes erreicht werden konnten.

Telearbeitsprojekte


Das Sozialministerium fördert bereits seit 1998 bis Ende 2000 drei Telearbeitsprojekte im Rahmen der 2. Förderphase der Europäischen Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung, Aktionsbereich NOW (new opportunities for women) (s. AKTIV 2).

Die Projekte „TELEPOLIS“ in Sternenfels und „EUROPROFEM“ in Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Aalen qualifizieren arbeitslose und langzeitarbeitslose Frauen für die Aufnahme einer Telearbeit im kaufmännischen Tätigkeitsbereich, auch unter dem Aspekt einer möglichen späteren Selbständigkeit. Im Rahmen regionaler Offensiven sollen Arbeitgeber und Führungskräfte unter Einbeziehung der vorliegenden Projektergebnisse für die Telearbeit aufgeschlossen werden.

Das dritte Projekt „INNOWA“ in Freiburg schult Frauen für Telearbeit als Desktop-Publishing-Fachfrau, Web-Designerin oder Officemanagerin, bietet aber auch gleichzeitig berufsbegleitende Seminare zur Einführung der Telearbeit im Betrieb für Frauen in leitenden Positionen an. In Zusammenarbeit mit Kammern, Berufsverbänden und Sozialpartnern werden Personalverantwortliche über Telearbeit in den Qualifizierungsbereichen des Projekts informiert und für diese Arbeitsform sensibilisiert.

Fortbildung für Frauenvertreterinnen


Auch in diesem Jahr hat das Sozialministerium Informationstage für Frauenvertreterinnen durchgeführt. Die Informationstage, an denen über 350 Frauenvertreterinnen teilgenommen haben, fanden am 15. 11. 99 in Karlsruhe und am 16. 11. 99 in Stuttgart statt. Die Organisation haben die Frauenvertreterinnen des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Frau Janiczek, bzw. des Regierungspräsidiums Stuttgart, Frau Kugler-Maier, übernommen. Als Thema wurde wegen der positiven Resonanz im letzten Jahr wiederum das Thema „frauenpolitische Strategien“ angeboten.

Das Sozialministerium plant, im Jahr 2000 weitere 4 Informationstage für Frauenvertreterinnen auf Regierungsbezirksebene durchzuführen.

Darüber hinaus wurde mit dem für die allgemeine dienstliche Fortbildung in der Landesverwaltung zuständigen Innenministerium vereinbart, dass im Herbst 2000 Einführungsveranstaltungen für neubestellte Frauenvertreterinnen angeboten werden.

Handreichung zur praktischen Umsetzung des LGlG


Eine Handreichung zur praktischen Umsetzung des LGlG wird derzeit unter Federführung des Sozialministeriums in Abstimmung mit allen Ressorts und deren Frauenvertreterinnen erarbeitet. Neben Ausführungen z.B. zu den Aufgaben und Rechten der Frauenvertreterin, aber auch zur Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Frauenvertreterinnen, sollen im Gesetz verwendete Begriffe wie z.B. „frühzeitige Beteiligung“, „Belange weiblicher Beschäftigter“, „Dienststellenleitungsbesprechungen“ definiert und anhand von Beispielen erläutert werden. Die Handreichung soll als Broschüre veröffentlicht und allen Dienststellen zur Verfügung gestellt werden.

Ergänzt wird die Handreichung durch eine Loseblattsammlung „best practice“. In loser Folge erhalten die Frauenvertreterinnen Informationen u.a. mit Beispielen zur Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes. Die Aussendung der ersten Blätter mit einem Register erfolgte im August 1999. Im Laufe der Zeit entsteht damit eine Sammlung von Informationsmaterialien, die die Frauenvertreterin bei ihrer Arbeit unterstützt und auch beim Wechsel der Frauenvertreterin die Einarbeitung neu bestellter Frauenvertreterinnen erleichtert.

1 Mio. DM zusätzlich für die laufenden Kosten der Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2000

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags sollen mit dem Haushaltsplan 2000/2001 erstmals in Baden-Württemberg jährlich 1 Mio. DM zur Förderung der laufenden Kosten der Frauen- und Kinderschutzhäuser bereitgestellt werden. Damit soll zusätzlich zur bereits bisher bestehenden Investitionskostenförderung, die nach Art und Höhe (1 Mio. DM) unverändert fortgeführt werden soll, auch eine Landesförderung für laufende Zwecke der Frauen- und Kinderschutzhäuser ermöglicht werden. Dies ist eine Verdoppelung der Mittel und ein strukturell riesiger Schritt. Der Regierungsentwurf des Staatshaushaltsplans wird im Dezember 1999 in den Landtag eingebracht.

Neue Wege der Frauenförderung im Hochschulbereich in Baden-Württemberg

Im Zuge der Einführung von Globalbudgets im Hochschulbereich ist auch eine leistungsorientierte Mittelvergabe vorgesehen, um finanzielle Anreize zur Verfolgung bestimmter Ziele zu setzen. Die Frauenbeauftragte der Landesregierung hat sich nachhaltig dafür eingesetzt, dass auch Erfolge in der Frauenförderung finanziell honoriert werden. Hierfür sind nunmehr 12 % der leistungsorientierten Mittel vorgesehen. In einem ersten Schritt werden den Hochschulen hierfür in den Jahren 2000 und 2001 jährlich 32 Mio. DM zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, diese Mittel in den Folgejahren zu steigern. Damit wird ein innovativer Weg der Frauenförderung beschritten, der bundesweit vorbildlich ist und auch als Beispiel für andere Verwaltungszweige gelten kann.

Mit der Hochschulnovelle soll auch Studierenden mit einem Kind unter drei Jahren die Möglichkeit eines gestreckten Vollzeitstudiums eröffnet werden. Auch diese Änderung ist ein großer frauenpolitischer Schritt nach vorne, da es überwiegend die Mütter sind, die Studium und Kinderbetreuung vereinbaren müssen.

Zudem verstärkt die Hochschulreform die Mitwirkungsrechte der Frauenbeauftragten an wissenschaftlichen Hochschulen: Die Frauenbeauftragte wird Mitglied des Senats mit vollem Stimmrecht und kann darüber hinaus vom Hochschulrat jederzeit in allen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs hinzugezogen werden, insbesondere bei Entscheidungen über die Struktur- und Entwicklungspläne.

Der entsprechende Gesetzesentwurf der Landesregierung ist jetzt in die parlamentarische Beratung eingebracht.

Fachtagung und Dokumentation „Familienarbeit und Ehrenamt als Qualifikationsmerkmal“

Erstmals wurde im Landesgleichberechtigungsgesetz von Baden-Württemberg festgelegt, dass bei der Beurteilung der Eignung von Personen auch Fähigkeiten und Erfahrungen mit einzubeziehen sind, die durch die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich (Familienarbeit) oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten im sozialen Bereich erworben wurden. Zur Konkretisirung dieser gesetzlichen Vorschrift in § 9 Abs. 2 LGlG hat das Sozialministerium am 30. Juni 1999 eine Fachtagung zum Thema „Familienarbeit und Ehrenamt als Qualifikationsmerkmal“ für Personalverantwortliche und Frauenvertreterinnen durchgeführt. Bei der Eröffnung der Tagung hat Staatssekretärin Johanna Lichy MdL darauf hingewiesen, dass im „Familienmanagement“ und im ehrenamtlichen Engagement Kompetenzen erworben werden können, die zu den heute auch in beruflichen Tätigkeitsfeldern geforderten überfachlichen Kernkompetenzen gehören. In den Referaten wurden Möglichkeiten zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorschrift des Landesgleichberechtigungsgesetzes dargestellt.

Die Dokumentation der Fachtagung kann beim Sozialministerium, Broschürenstelle, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart, Fax 0711/123-39 99 bestellt werden.

Ganze Männer braucht das Land – Väter nutzen ihre Chance


„Zur Weiterentwicklung einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Männern und Frauen – sowohl im Haushalt und in der Kindererziehung als auch im Beruf – ist ein Bewusstseinswandel notwendig“, so die Frauenbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Johanna Lichy MdL.

Deshalb hat das Sozialministerium zur Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten von Einrichtungen der Erwachsenen- und Familienbildung, von Familienverbänden, Familienselbsthilfegruppen und vielen anderen, die am Bewusstseinswandel hin zu einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Männern und Frauen arbeiten, die Arbeitsmaterialien „Ganze Männer braucht das Land – Väter nutzen ihre Chance“ herausgegeben. Die von der Diözese Rottenburg- Stuttgart, Fachbereich Männer, erarbeiteten Materialien sind eine praxisgerechte Aufbereitung der Ergebnisse der Männerstudie „Männer im Aufbruch“ des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Werteforschung in Wien und des Sozialwissenschaftlichen Institutes der Evangelischen Kirche in Deutschland in Bochum. Die Broschüre kann beim Sozialministerium, Broschürenstelle, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart, Fax 07 11/123-39 99 angefordert werden.

Ausschreibung des Förderprogramms Frauenforschung des Sozialministeriums zum 15. Februar 2000

Das Sozialministerium Baden-Württemberg schreibt – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Staatshaushaltsplan 2000/2001 – das Förderprogramm Frauenforschung für das Jahr 2000 aus. Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2000.

Gefördert werden können Forschungsprojekte hoher wissenschaftlicher Qualität, die den Gender-Ansatz der Frauenforschung aufnehmen und weiterentwickeln, den Blickwinkel von Frauen in der Forschung verankern und zur Überwindung von Benachteiligungen im Geschlechterverhältnis beitragen. Themenschwerpunkt der Ausschreibung ist – auch im Jahr 2000 – „Frauen und Stadt-, Regional- oder Verkehrsplanung“. Dies schließt jedoch andere Themen nicht aus.

In einem neuen Leitfaden für interessierte Antragstellende werden die Förderkriterien und das Förderauswahlverfahren erläutert und Hinweise zur Erstellung eines Antrags gegeben. Dieser „Leitfaden zur Antragstellung beim Förderprogramm Frauenforschung“ ist beim Sozialministerium erhältlich: Fax: 07 11/1 23-39 99; E-Mail: Bock@sm.bwl.de.

Anträge sind beim Sozialministerium, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart einzureichen. Antragsschluss ist der 15. Februar 2000. (Es gilt das Datum des Poststempels.)

Frauen in der „Einen Welt“


Am 16. Oktober 1999 eröffnete Staatssekretärin Johanna Lichy MdL die Tagung „Frauen in der Einen Welt: Frauen im Norden – Frauen im Süden“ des Sozial- und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg sowie der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung und der Carl Duisberg Gesellschaft im Stuttgarter Rathaus.

Was verbindet Frauen im Norden und Frauen im Süden? Wie können Frauen in der Einen Welt voneinander lernen und einander helfen? Mit diesen Fragen befassten sich die rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung. Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Stadt Stuttgart. Hauptreferentin des Vormittags war Dr. Uschi Eid MdB, Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Doris Kramp vom Verband Deutscher Unternehmerinnen referierte über Frauen in der Wirtschaft und Cordula Schümer, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, Eschborn, über Frauen und Gesundheit.

Die Tagung bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Foren Gelegenheit zur Erörterung zentraler Probleme und deren Lösungen sowie zur Darstellung eigener Erfahrungen in den zentralen Lebensbereichen Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt, die Frauen in Industrie und Entwicklungsländern haben.

„Kunst von Frauen sichtbar machen!“


Foto: Ingrid Röhm

Ausstellung im Sozialministerium „Kunst von Frauen sichtbar machen!“ Einen Beitrag hierzu lieferte die Ausstellung des Sozialministeriums mit baden-württembergischen Künstlerinnen, die Staatssekretärin Johanna Lichy MdL am 28. September 1999 eröffnete. Gezeigt wurden Exponate von Marlis Albrecht und Veronika Zimmermann. Marlis Albrecht lebt und arbeitet als freischaffende Malerin in Möglingen, Veronika Zimmermann als Bildhauerin in Stuttgart. Dr. Isabel Greschat, Galerie der Stadt Stuttgart, führte die geladenen Gäste eindrucksvoll in die Werke der beiden Künstlerinnen ein. Die große Resonanz der Ausstellung zeigte sich nicht nur bei der Eröffnung, sondern bereits im Vorfeld an der Vielzahl der eingegangenen Bewerbungen von hochqualifizierten Künstlerinnen aus ganz Baden-Württemberg. Andere Ministerien, so konkret das Ministerium Ländlicher Raum, werden dem Beispiel des Sozialministeriums folgen.

Projekte


Kommunalwahl 1999 Baden-Württemberg

Die Auswertung der Kommunalwahlergebnisse bezüglich des Frauenanteils durch das Statistische Landesamt liegen noch nicht vor. AKTIV hofft auf einen deutlichen Schritt nach vorne und wird in Heft 7 darüber berichten.