| Neue Themen und Projekte
aus dem Sozialministerium
Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes
Das Landesgleichberechtigungsgesetz sieht einen ersten Bericht
über die Umsetzung nach vier Jahren, d.h. 2001 vor. Um die Implementierung
des Gesetzes jedoch intensiv zu begleiten, hatte Staatssekretärin
Johanna Lichy MdL im Mai 1997 in ihrem „10-Punkte-Programm einer
zukunftsorientierten Frauenpolitik“ angekündigt, dass das Sozialministerium
bereits nach einer Laufzeit von ca. 2 Jahren über die Umsetzung
des Gesetzes berichten wird.
Einleitend wird in dem Bericht vom April 1999 auf Faktoren,
die die Umsetzung beeinflussen können, und auf unterstützende
Maßnahmen eingegangen. Im Hauptteil werden die prozesshafte Entwicklung
mit Ausführungen zum Sachstand und zu aufgetretenen Problemen
sowie Lösungsansätze dargestellt. Mit einem Ausblick, der innovative
Aspekte zur Umsetzung des Gesetzes beschreibt, schließt der Bericht
ab. Er war auch Grundlage für eine Debatte im Landtag am 27. Oktober
1999.
Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz wurde ein gleichstellungsorientiertes
Personalmanagement in über 5.000 Dienststellen mit rund 279.000
Beschäftigten eingeführt. 1.000 Frauenvertreterinnen, deren Stellvertreterinnen
und 4.266 Ansprechpartnerinnen unterstützen die Dienststellenleitungen
bei der Umsetzung des Gesetzes.
Bei dieser Reichweite und den unterschiedlichen Aufgabenstellungen
und Organisationsstrukturen waren Anfangsschwierigkeiten absehbar.
Es ist vor allem auch dem Engagement der Frauenvertreterinnen,
ihrer Einsatzbereitschaft, Durchsetzungs- und Dialogfähigkeit
zu verdanken, dass bereits wichtige Etappen bei der Umsetzung
des Gesetzes erreicht werden konnten.
Telearbeitsprojekte
Das Sozialministerium fördert bereits seit 1998 bis
Ende 2000 drei Telearbeitsprojekte im Rahmen der 2. Förderphase
der Europäischen Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung, Aktionsbereich
NOW (new opportunities for women) (s. AKTIV 2).
Die Projekte „TELEPOLIS“ in Sternenfels und „EUROPROFEM“ in Schwäbisch
Gmünd, Ellwangen und Aalen qualifizieren arbeitslose und langzeitarbeitslose
Frauen für die Aufnahme einer Telearbeit im kaufmännischen Tätigkeitsbereich,
auch unter dem Aspekt einer möglichen späteren Selbständigkeit.
Im Rahmen regionaler Offensiven sollen Arbeitgeber und Führungskräfte
unter Einbeziehung der vorliegenden Projektergebnisse für die
Telearbeit aufgeschlossen werden.
Das dritte Projekt „INNOWA“ in Freiburg schult Frauen für Telearbeit
als Desktop-Publishing-Fachfrau, Web-Designerin oder Officemanagerin,
bietet aber auch gleichzeitig berufsbegleitende Seminare zur Einführung
der Telearbeit im Betrieb für Frauen in leitenden Positionen an.
In Zusammenarbeit mit Kammern, Berufsverbänden und Sozialpartnern
werden Personalverantwortliche über Telearbeit in den Qualifizierungsbereichen
des Projekts informiert und für diese Arbeitsform sensibilisiert.
Fortbildung für Frauenvertreterinnen
Auch in diesem Jahr hat das Sozialministerium Informationstage
für Frauenvertreterinnen durchgeführt. Die Informationstage, an
denen über 350 Frauenvertreterinnen teilgenommen haben, fanden am
15. 11. 99 in Karlsruhe und am 16. 11. 99 in Stuttgart statt. Die
Organisation haben die Frauenvertreterinnen des Regierungspräsidiums
Karlsruhe, Frau Janiczek, bzw. des Regierungspräsidiums Stuttgart,
Frau Kugler-Maier, übernommen. Als Thema wurde wegen der positiven
Resonanz im letzten Jahr wiederum das Thema „frauenpolitische Strategien“
angeboten.
Das Sozialministerium plant, im Jahr 2000 weitere 4 Informationstage
für Frauenvertreterinnen auf Regierungsbezirksebene durchzuführen.
Darüber hinaus wurde mit dem für die allgemeine dienstliche Fortbildung
in der Landesverwaltung zuständigen Innenministerium vereinbart,
dass im Herbst 2000 Einführungsveranstaltungen für neubestellte
Frauenvertreterinnen angeboten werden.
Handreichung zur praktischen Umsetzung des
LGlG
Eine Handreichung zur praktischen Umsetzung des LGlG
wird derzeit unter Federführung des Sozialministeriums in Abstimmung
mit allen Ressorts und deren Frauenvertreterinnen erarbeitet. Neben
Ausführungen z.B. zu den Aufgaben und Rechten der Frauenvertreterin,
aber auch zur Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Frauenvertreterinnen,
sollen im Gesetz verwendete Begriffe wie z.B. „frühzeitige Beteiligung“,
„Belange weiblicher Beschäftigter“, „Dienststellenleitungsbesprechungen“
definiert und anhand von Beispielen erläutert werden. Die Handreichung
soll als Broschüre veröffentlicht und allen Dienststellen zur Verfügung
gestellt werden.
Ergänzt wird die Handreichung durch eine Loseblattsammlung „best
practice“. In loser Folge erhalten die Frauenvertreterinnen Informationen
u.a. mit Beispielen zur Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes.
Die Aussendung der ersten Blätter mit einem Register erfolgte
im August 1999. Im Laufe der Zeit entsteht damit eine Sammlung
von Informationsmaterialien, die die Frauenvertreterin bei ihrer
Arbeit unterstützt und auch beim Wechsel der Frauenvertreterin
die Einarbeitung neu bestellter Frauenvertreterinnen erleichtert.
1 Mio. DM zusätzlich für die laufenden Kosten
der Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg ab dem Jahr
2000
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags sollen mit dem Haushaltsplan
2000/2001 erstmals in Baden-Württemberg jährlich 1 Mio. DM zur
Förderung der laufenden Kosten der Frauen- und Kinderschutzhäuser
bereitgestellt werden. Damit soll zusätzlich zur bereits bisher
bestehenden Investitionskostenförderung, die nach Art und Höhe
(1 Mio. DM) unverändert fortgeführt werden soll, auch eine Landesförderung
für laufende Zwecke der Frauen- und Kinderschutzhäuser ermöglicht
werden. Dies ist eine Verdoppelung der Mittel und ein strukturell
riesiger Schritt. Der Regierungsentwurf des Staatshaushaltsplans
wird im Dezember 1999 in den Landtag eingebracht.
Neue
Wege der Frauenförderung im Hochschulbereich in Baden-Württemberg
Im Zuge der Einführung von Globalbudgets im Hochschulbereich
ist auch eine leistungsorientierte Mittelvergabe vorgesehen, um
finanzielle Anreize zur Verfolgung bestimmter Ziele zu setzen.
Die Frauenbeauftragte der Landesregierung hat sich nachhaltig
dafür eingesetzt, dass auch Erfolge in der Frauenförderung finanziell
honoriert werden. Hierfür sind nunmehr 12 % der leistungsorientierten
Mittel vorgesehen. In einem ersten Schritt werden den Hochschulen
hierfür in den Jahren 2000 und 2001 jährlich 32 Mio. DM zur Verfügung
gestellt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, diese Mittel in
den Folgejahren zu steigern. Damit wird ein innovativer Weg der
Frauenförderung beschritten, der bundesweit vorbildlich ist und
auch als Beispiel für andere Verwaltungszweige gelten kann.
Mit der Hochschulnovelle soll auch Studierenden mit einem Kind
unter drei Jahren die Möglichkeit eines gestreckten Vollzeitstudiums
eröffnet werden. Auch diese Änderung ist ein großer frauenpolitischer
Schritt nach vorne, da es überwiegend die Mütter sind, die Studium
und Kinderbetreuung vereinbaren müssen.
Zudem verstärkt die Hochschulreform die Mitwirkungsrechte der
Frauenbeauftragten an wissenschaftlichen Hochschulen: Die Frauenbeauftragte
wird Mitglied des Senats mit vollem Stimmrecht und kann darüber
hinaus vom Hochschulrat jederzeit in allen Angelegenheiten ihres
Aufgabenbereichs hinzugezogen werden, insbesondere bei Entscheidungen
über die Struktur- und Entwicklungspläne.
Der entsprechende Gesetzesentwurf der Landesregierung ist jetzt
in die parlamentarische Beratung eingebracht.
Fachtagung
und Dokumentation „Familienarbeit und Ehrenamt als Qualifikationsmerkmal“
Erstmals wurde im Landesgleichberechtigungsgesetz von Baden-Württemberg
festgelegt, dass bei der Beurteilung der Eignung von Personen
auch Fähigkeiten und Erfahrungen mit einzubeziehen sind, die durch
die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen im häuslichen
Bereich (Familienarbeit) oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten im
sozialen Bereich erworben wurden. Zur Konkretisirung dieser gesetzlichen
Vorschrift in § 9 Abs. 2 LGlG hat das Sozialministerium am 30.
Juni 1999 eine Fachtagung zum Thema „Familienarbeit und Ehrenamt
als Qualifikationsmerkmal“ für Personalverantwortliche und Frauenvertreterinnen
durchgeführt. Bei der Eröffnung der Tagung hat Staatssekretärin
Johanna Lichy MdL darauf hingewiesen, dass im „Familienmanagement“
und im ehrenamtlichen Engagement Kompetenzen erworben werden können,
die zu den heute auch in beruflichen Tätigkeitsfeldern geforderten
überfachlichen Kernkompetenzen gehören. In den Referaten wurden
Möglichkeiten zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorschrift
des Landesgleichberechtigungsgesetzes dargestellt.
Die Dokumentation der Fachtagung kann beim Sozialministerium,
Broschürenstelle, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart, Fax 0711/123-39
99 bestellt werden.
Ganze
Männer braucht das Land – Väter nutzen ihre Chance
„Zur Weiterentwicklung einer gleichberechtigten
Partnerschaft zwischen Männern und Frauen – sowohl im Haushalt und
in der Kindererziehung als auch im Beruf – ist ein Bewusstseinswandel
notwendig“, so die Frauenbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin
Johanna Lichy MdL.
Deshalb hat das Sozialministerium zur Unterstützung der vielfältigen
Aktivitäten von Einrichtungen der Erwachsenen- und Familienbildung,
von Familienverbänden, Familienselbsthilfegruppen und vielen anderen,
die am Bewusstseinswandel hin zu einer gleichberechtigten Partnerschaft
zwischen Männern und Frauen arbeiten, die Arbeitsmaterialien „Ganze
Männer braucht das Land – Väter nutzen ihre Chance“ herausgegeben.
Die von der Diözese Rottenburg- Stuttgart, Fachbereich Männer,
erarbeiteten Materialien sind eine praxisgerechte Aufbereitung
der Ergebnisse der Männerstudie „Männer im Aufbruch“ des Ludwig-Boltzmann-Instituts
für Werteforschung in Wien und des Sozialwissenschaftlichen Institutes
der Evangelischen Kirche in Deutschland in Bochum. Die Broschüre
kann beim Sozialministerium, Broschürenstelle, Postfach 10 34
43, 70029 Stuttgart, Fax 07 11/123-39 99 angefordert werden.
Ausschreibung
des Förderprogramms Frauenforschung des Sozialministeriums zum 15.
Februar 2000
Das Sozialministerium Baden-Württemberg schreibt – vorbehaltlich
der Entscheidung des Landtags über den Staatshaushaltsplan 2000/2001
– das Förderprogramm Frauenforschung für das Jahr 2000 aus. Die
Antragsfrist endet am 15. Februar 2000.
Gefördert werden können Forschungsprojekte hoher wissenschaftlicher
Qualität, die den Gender-Ansatz der Frauenforschung aufnehmen
und weiterentwickeln, den Blickwinkel von Frauen in der Forschung
verankern und zur Überwindung von Benachteiligungen im Geschlechterverhältnis
beitragen. Themenschwerpunkt der Ausschreibung ist – auch im Jahr
2000 – „Frauen und Stadt-, Regional- oder Verkehrsplanung“. Dies
schließt jedoch andere Themen nicht aus.
In einem neuen Leitfaden für interessierte Antragstellende werden
die Förderkriterien und das Förderauswahlverfahren erläutert und
Hinweise zur Erstellung eines Antrags gegeben. Dieser „Leitfaden
zur Antragstellung beim Förderprogramm Frauenforschung“ ist beim
Sozialministerium erhältlich: Fax: 07 11/1 23-39 99; E-Mail: Bock@sm.bwl.de.
Anträge sind beim Sozialministerium, Postfach 10 34 43, 70029
Stuttgart einzureichen. Antragsschluss ist der 15. Februar 2000.
(Es gilt das Datum des Poststempels.)
Frauen
in der „Einen Welt“
Am 16. Oktober 1999 eröffnete Staatssekretärin Johanna
Lichy MdL die Tagung „Frauen in der Einen Welt: Frauen im Norden
– Frauen im Süden“ des Sozial- und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
sowie der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung und der Carl Duisberg
Gesellschaft im Stuttgarter Rathaus.
Was verbindet Frauen im Norden und Frauen im Süden? Wie können
Frauen in der Einen Welt voneinander lernen und einander helfen?
Mit diesen Fragen befassten sich die rund 50 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Veranstaltung. Unterstützt wurde die Veranstaltung
von der Stadt Stuttgart. Hauptreferentin des Vormittags war Dr.
Uschi Eid MdB, Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit. Doris Kramp vom Verband Deutscher Unternehmerinnen
referierte über Frauen in der Wirtschaft und Cordula Schümer,
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, Eschborn,
über Frauen und Gesundheit.
Die Tagung bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Foren Gelegenheit
zur Erörterung zentraler Probleme und deren Lösungen sowie zur
Darstellung eigener Erfahrungen in den zentralen Lebensbereichen
Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt, die Frauen in Industrie und
Entwicklungsländern haben.
„Kunst
von Frauen sichtbar machen!“
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| Foto: Ingrid Röhm |
Ausstellung im Sozialministerium „Kunst von Frauen sichtbar machen!“
Einen Beitrag hierzu lieferte die Ausstellung des Sozialministeriums
mit baden-württembergischen Künstlerinnen, die Staatssekretärin
Johanna Lichy MdL am 28. September 1999 eröffnete. Gezeigt wurden
Exponate von Marlis Albrecht und Veronika Zimmermann. Marlis Albrecht
lebt und arbeitet als freischaffende Malerin in Möglingen, Veronika
Zimmermann als Bildhauerin in Stuttgart. Dr. Isabel Greschat,
Galerie der Stadt Stuttgart, führte die geladenen Gäste eindrucksvoll
in die Werke der beiden Künstlerinnen ein. Die große Resonanz
der Ausstellung zeigte sich nicht nur bei der Eröffnung, sondern
bereits im Vorfeld an der Vielzahl der eingegangenen Bewerbungen
von hochqualifizierten Künstlerinnen aus ganz Baden-Württemberg.
Andere Ministerien, so konkret das Ministerium Ländlicher Raum,
werden dem Beispiel des Sozialministeriums folgen.
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