AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 48 - 2/2010
   

Frauen in Europa

Gleich das zweite Heft von AKTIV – Frauen in Baden- Württemberg war dem Thema Frauen in Europa gewidmet, denn man war sich schon 1998 des Einflusses der europäischen Gesetzgebung und Politik für Baden-Württemberg bewusst. Die Bedeutung ist seither eher noch gewachsen, aber „wie die EU wirklich funktioniert“ (Lichy) ist auch heute oft nicht bekannt. Das liegt nicht mehr an mangelnden Informationsmöglichkeiten, denn der Internetauftritt der EU ist inzwischen gut verständlich und aktuell1, aber das europäische „Mehrebenensystem“ ist sehr komplex, weltweit einmalig und zudem ständig in Veränderung begriffen.

Etwas Übersicht kann also nicht schaden (siehe Kasten rechts) und Links sollen das Weiterlesen und Vertiefen ermöglichen, ein Beispiel am Ende zeigt Zusammenhänge auf. Darüber hinaus ist aber von Interesse, was die wichtigsten Impulse der EU in der Gleichstellungspolitik waren und sind, was bisher erreicht wurde und wie der aktuelle Stand ist.

Die Beseitigung der Ungleichheiten setzt Struktur- und Verhaltensänderungen voraus

„Es geht nur langsam voran“ stellt die EU Kommission in ihrem Jahresbericht 2010 fest, denn „die Beseitigung der Ungleichheiten setzt Struktur- und Verhaltensänderungen sowie eine Neudefinition der Rollen von Frauen und Männern voraus“ (EU KOM 2010, S. 4). So ist die Liste der fortbestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten lang. Es gibt sie bei den Beschäftigungsquoten, beim Entgelt, bei der Arbeitszeit, bei den Führungspositionen, bei der Übernahme von Betreuungsaufgaben und Pflichten im Haushalt sowie beim Armutsrisiko.

Die mit den Jahresberichten stets gelieferten Statistiken zeigen, dass Deutschland bei nahezu allen Problemlagen einen der letzten Plätze im Europa der 27 belegt. Besonders hervorstechend ist dies beim Lohngefälle (aktuell 23,2 Prozent gegenüber dem EUDurchschnitt von 17,6 Prozent) und beim Arbeitsvolumen: der Anteil von Teilzeit arbeitenden Frauen ist nur in den Niederlanden höher.

Besser ist die deutsche Situation im Hinblick auf die Beteiligung von Frauen in Entscheidungspositionen, denn der Anteil der Parlamentarierinnen und Ministerinnen liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von nur 25 Prozent. In Führungspositionen der Wirtschaft liegt der Frauenanteil in Deutschland aber leider ebenso deutlich darunter. Dies ist besonders bedauerlich, denn „wären Frauen und Männer in den Führungspositionen der Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten, würde dies Wachstum schaffen“ - dies geht aus einem neuen Bericht der EU-Kommission hervor („Mehr Frauen in Führungspositionen – der Schlüssel zu wirtschaftlicher Stabilität und Wachstum"2.

Insgesamt lässt die soeben veröffentlichte Vierteljahresübersicht der europäischen Datenbank (vgl. Kasten rechts: Netzwerke und Gremien) leichte Fortschritte erkennen. So hat z.B. der Ausschuss der Regionen erstmals eine Frau zur Präsidentin gewählt und in der neuen EU-Kommission ist ein Drittel der Mitglieder weiblich.

Dieses „benchmarking“ ist von unschätzbarem Wert und vielleicht gingen von den europäischen Vergleichen die wichtigsten Impulse für die Gleichstellungspolitik aus. Noch Ende der 90er Jahre herrschte in Deutschland jedenfalls überwiegend der Gleichheitsmythos vor, d.h. die Gleichstellung wurde als erreicht angesehen. Erst in den letzten Jahren setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass traditionelle Geschlechterverhältnisse und Rollenbilder in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hartnäckig sind.

Ein weiterer Impuls kommt durch den „Modellwechsel“, der die gleichstellungspolitischen Konzepte der EU seit längerem bestimmt: vom Ernährermodell zu egalitären Geschlechterverhältnissen. Dieses „egalitarian model“ lässt sich durch drei Voraussetzungen bestimmen:

  1. Zweiverdienende: alle erwachsenen Personen müssen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern und unterliegen einer Individualisierung bezüglich materieller Absicherung
  2. Zweisorgende: es gibt eine ausgewogene Aufgabenteilung in der Familie
  3. Staatlich geschaffene Rahmenbedingungen für Menschen mit Betreuungspflichten sind gegeben.

Um dies zu erreichen, fordert die EU die „gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer“ und „Überlegungen, wie die Sozialsysteme stärker auf die Erwerbstätigkeit von Frauen ausgerichtet werden können“, aber auch die Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen sowie die Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen.

Nachdenklich stimmen und zum Handeln anregen sollten zwei Hinweise der EU-Kommission im schon zitierten Jahresbericht: in den europäischen Ländern, in denen das „Ernährermodell“ vorherrscht, sind die Haushalte schwerer von Einbußen infolge von Arbeitsplatzverlusten betroffen und: die Gleichstellung sollte nicht als kurzfristiger Kostenfaktor sondern als langfristige Investition gesehen werden, denn sie hat sich als Schlüssel zur dauerhaften Lösung alter wie neuer Probleme erwiesen.

Die neue EU-Kommissarin hat einen konkreten Arbeitsplan vorgelegt

Das Jahr 2010 ist in mehrerlei Hinsicht interessant. In der neuen EU-Kommission gibt es zum ersten Mal eine EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. Viviane Reding teilt sich die Zuständigkeit für die Gleichstellungspolitik nunmehr mit Kommissar Lásló Andor, in dessen Ressort für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Eingliederung (inclusion) sie bisher angesiedelt war. Somit wird Gleichstellungspolitik nicht mehr nur unter sozialund wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten vorangetrieben, sondern mit dem Ziel der (Geschlechter-) Gerechtigkeit und als Grundrecht der europäischen Bürgerschaft.

Reding hat schon bei ihrer Präsentation vor dem Europäischen Parlament einen recht konkreten Arbeitsplan vorgelegt: Neben dem Einsatz für die Verabschiedung der von der Kommission schon 2008 vorgelegten Rechtsetzungsvorschläge (Verbot der Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes, Mutterschaftsurlaub, Selbständige…) will sie dafür Sorge tragen, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen in Vilnius nun endlich tatsächlich bis Mitte 2010 „seine Arbeit in vollem Umfang aufnehmen kann“.

Die Ankündigung der Erarbeitung eines mehrjährigen Strategieplans einer modernen Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter entspricht einer Forderung der Europäischen Frauenlobby, die diese aufgrund der Erfahrungen mit dem „Fahrplan für die Gleichstellung“ erhoben hat. Die Laufzeit des „Fahrplans für die Gleichstellung“ endet 2010 und die Hoffnung ist, dass es gelingt, ein noch effektiveres Programm für die kommenden Jahre zu entwickeln. Dies würde nicht nur die Zuteilung eines adäquaten Budgets bedeuten, sondern eine deutlich stärkere und konkretere Verpflichtung der Mitgliedstaaten.

Nicht zuletzt wird 2010 über die Lissabon–Nachfolge– Strategie der EU diskutiert. Der Anfang März 2010 vorgelegte Entwurf „Europa 2020“ bleibt im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter leider zunächst hinter dem Jahresbericht der EU-Kommission zur Gleichstellung zurück, der „eine Stärkung der geschlechtsspezifischen Dimension in allen Teilen der EU-Strategie für 2020“ forderte. Da die Diskussion um die neue Strategie noch am Anfang steht, kann man hier noch auf deutliche Verbesserungen hoffen.

Weitere aktuelle Impulse von der EU-Ebene beziehen sich auf die Krise und ihre Bewältigung. Hilfreich sind die Hinweise, jetzt auf keinen Fall die Mittel für die Gleichstellungspolitik zu kürzen, sondern die „Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Perspektive in die Maßnahmen zur Bekämpfung der Rezession“ zu gewährleisten.

Leitthema

Dr. Anne Rösgen
Dr. Anne Rösgen
proInnovation GmbH, Stuttgart



LITERATURTipp
Frauen verändern EUROPA verändert Frauen. Ein Handbuch, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein - Westfalen, 2008




 

 

 

 

     
Am Thema Lohndifferenz lässt sich sehr gut das Zusammenwirken zwischen Rechtsgrundlagen, den verschiedenen Organen und gleichstellungspolitischen Maßnahmen verdeutlichen. Schon seit der Gründung der EU 1957 ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen in den Verträgen verankert. Zudem wurden zahlreiche Richtlinien zur Beschäftigung verabschiedet. Außerdem ist das Lohngefälle ein Schwerpunkt des „Fahrplans für die Gleichstellung“ und des Jahresberichts der Kommission. Seine Beseitigung ist aber auch als vordringliche Aufgabe im „Pakt für die Gleichstellung“ des Europäischen Rates genannt. Die EU Kommission hat im Jahr 2007 eine „Mitteilung“ vorgelegt, die auf die Ursachen eingeht und Vorschläge für Verbesserungen macht. Auch das Europäische Parlament hat Forderungen und Empfehlungen vorgelegt. Die europäischen Sozialpartner sind bereits in der zweiten Runde der Umsetzung eines „gemeinsamen Aktionsrahmens zur Geschlechtergleichstellung“ und ihre Aktivitäten reichen von Aufklärungskampagnen bis zur Entwicklung konkreter Instrumente z.B. von Lohnvergleichshilfsmitteln.
     

Übersicht über die Gleichstellungspolitik der EU
Die Geschlechtergleichstellung wird durch die Rechtsetzung, durch das Gender Mainstreaming und gezielte Maßnahmen vorangetrieben. Dabei sind die Organe und Institutionen (Rat, Kommission, Parlament, Gerichtshof) beteiligt.

Verträge, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung

 

Verträge : Von Rom über Amsterdam nach Lissabon

  • Vertrag von Rom (1957): Entgeltgleichheit
  • Vertrag von Amsterdam (1997/1999): erhebliche Erweiterung der Rechtsgrundlage der Gleichstellung: Maßnahmen nicht mehr nur im Bereich der Entgeltgleichheit, sondern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, der Diskriminierung generell
  • Vertrag von Lissabon (2007/2009): Stärkung des Grundsatzes der Gleichstellung durch Aufnahme unter die Werte und Ziele der EU und Bekräftigung der Strategie des Gender Mainstreaming
 

Rechtsvorschriften: Richtlinien, Rahmenvereinbarungen

  • Seit Mitte der 70er-Jahre z.B. zur Gleichstellung bei Beschäftigung, sozialer Sicherheit, Gesundheitsschutz, Diskriminierung
 
Rechtsprechung: Fortschritte durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes

Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe

 

Gender Mainstreaming ist als Teil einer gleichstellungspolitischen Doppelstrategie seit dem Vertrag von Amsterdam fest verankert.

 

Die Umsetzung wird besonders deutlich in der wirtschafts- u. sozialpolitischen Strategie („Lissabon“ und Beschäftigungsstrategie) und im Europäischen Sozialfonds (ESF) (vgl. Artikel in diesem Heft, S. 10), auch in der Forschung (vgl. Artikel in diesem Heft, S. 7 u. S. 8)

Programme und Initiativen

 

Fahrplan für die Gleichstellung 2006 - 2010: baut auf frühere Aktionsprogramme (seit 1981) und die Rahmenstrategie (2001 – 2005) auf, sechs Schwerpunktbereiche (Näheres s. Artikel in diesem Heft S.9)

 

Europäischer Pakt für die Gleichstellung 2006: Beschluss des Europäischen Rates: Aufforderung an die Mitgliedsstaaten zu verstärkten Anstrengungen, Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, Gender Mainstreaming und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern

  Frauencharta 2010: Verpflichtung zu verstärkten Anstrengungen für die nächsten fünf Jahre in allen Politikbereichen, insbesondere im Hinblick auf die Strategie „Europa 2020“ und bei der Krisenbewältigung
  Programm PROGRESS 2007 – 2013: EU-Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität, das in einem von fünf Tätigkeitsbereichen und mit 12 Prozent seines Budgets die Gleichstellung fördert
  Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE): Unterstützung der Berücksichtigung der Gleichstellung in den Politiken der EU und der Mitgliedsstaaten
  Programm Daphne III (2007 – 2013): Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen
  Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in Europa: aktuelle europaweite Kampagne der EU-Kommission zum Gender Pay Gap

Netzwerke und Gremien

 

Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen: Europäisches Netzwerk von Frauen in Führungspositionen in der Politik und Wirtschaft und die Datenbank Frauen und Männer in Entscheidungspositionen

 

ExpertInnennetzwerke der EU-Kommission (EGGSI und EGGE): Nationale Experten und Expertinnen aus 27 EU-Mitgliedstaaten und drei EWR/EFTA-Staaten sowie einem Koordinierungsteam; seit November 2007; Bereiche Beschäftigung, soziale Eingliederung, Gesundheit und Langzeitpflege. Jahresprogramm, Forschungsarbeiten, Berichterstattung an Referat "Gleichstellung von Frauen und Männern" der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit

  Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter im Europaparlament (FEMM)3
  Europäische Frauenlobby: Dachorganisation der europäischen Frauenverbände, www.womenlobby.or

Veröffentlichungen und Information

 

Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Europa 2010: Jahresbericht der EU Kommission an den Rat

 

Internetplattform der EU Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter: Informationen zu allen o.g. Themen und zahlreiche Veröffentlichungen unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=418&langId=de

   
     

Die Quelle
1 1http://europa.eu/index_de.htm

2 http://ec.europa.eu/social/main.jsp? langId=de&catId=762&newsId=742&furtherNews=yes

3 http://www.europarl.europa.eu/ activities/committees/homeCom. do?body=FEMM&language=DE