| Der Europäische
Sozialfonds
Der von der Europäischen Union im Jahre 1957 gegründete
Europäische Sozialfonds (ESF) hat zum Ziel, den
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa
zu festigen. Im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU
soll zur Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung beigetragen werden. Ausgestattet
mit einem Mittelvolumen von insgesamt 75 Mrd. Euro,
bildet der ESF dabei das zentrale arbeitsmarktpolitische
Förderinstrument der EU und dient dabei auch der
Umsetzung der Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Diese wurde im März 2000 in Lissabon durch
die europäischen Staats- und Regierungschefs verabschiedet
mit der Absicht, die Europäische Union innerhalb
von zehn Jahren zum „wettbewerbsfähigsten und
dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der
Welt“ zu machen. Die Beschäftigungsstrategie beinhaltet
die Ziele Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität
und Arbeitsproduktivität sowie Sicherung
des sozialen Zusammenhalts.
Das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter ist ein
fester Bestandteil der Europäischen Politik und damit
auch für die Mitgliedstaaten verbindlich bei der Umsetzung
des ESF zu berücksichtigen (siehe Leitartikel).
Der Europäische Sozialfonds in
Baden-Württemberg, Förderperiode 2007 bis 2013
Die strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung
der Fördermittel aus dem ESF werden im
Operationellen Programm des Landes beschrieben. Das
Operationelle Programm ist für die gesamte Förderperiode
von 2007 bis 2013 gültig.
Die Strategischen Ziele des Operationellen Programms
verteilen sich auf drei thematische Prioritätsachsen
mit entsprechenden spezifischen Zielen:
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Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsund
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten
- A1: Verbesserung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
- A2: Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Flexibilisierung betrieblicher Prozesse in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in KMU
- A3: Ausbau des Unternehmergeistes
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Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals
- B4: Erhöhung der Chancen der nachwachsenden Generation
- B5: Verbesserung der Weiterbildung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
- B6: Steigerung der Innovationsfähigkeit von Beschäftigten und Wissenstransfer
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Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
- C7: Integration in den ersten Arbeitsmarkt
- C8: Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
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Für die Förderung von ESF-Maßnahmen stehen
Baden-Württemberg insgesamt 266 Mio. Euro aus dem ESF zur Verfügung. Bundesweit einzigartig ist die
seit 2000 bestehende regionalisierte Umsetzung des
ESF im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums.
Auf Ebene der Stadt- und Landkreise sind ESF-Arbeitskreise
eingerichtet, die im Rahmen eines festgelegten
Mittelkontingents regionale Projekte zur Förderung
auswählen können.
Die Gleichstellung der Geschlechter
ist ein Querschnittsziel
Die Verankerung der Gleichstellung als explizites Ziel
der ESF-Verordnung erfordert eine Verknüpfung der
inhaltlichen Ziele mit gleichstellungspolitischen Zielen
und zwar auf allen Ebenen, in allen Strategien, Maßnahmen
und der Durchführung des Programms. Analog
zur vorherigen Förderperiode setzt das Operationelle
Programm des Landes zur Umsetzung der gleichstellungspolitischen
Ziele wieder auf eine Doppelstrategie
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die konsequente Umsetzung des Gender Mainstreaming
in allen strategischen Zielen, wobei die
unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensbedingungen von Männern und Frauen durchgängig bei allen Maßnahmen systematisch zu berücksichtigen sind. |
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die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern durch geschlechtsspezifische Maßnahmen, die darauf abzielen, den Zugang von Frauen zur Beschäftigung zu verbessern, ihre nachhaltige Beteiligung am Erwerbsleben zu erhöhen und die geschlechtsspezifische Segregation auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren.
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Grundsätzlich gilt, dass Frauen mindestens entsprechend
ihrem Anteil an der in den jeweiligen strategischen
Zielen avisierten Zielgruppen zu fördern sind.
Deshalb sind zu jedem spezifischen Ziel im Operationellen
Programm gleichstellungspolitische Ziele formuliert.
Darüber hinaus sollen in der laufenden Förderperiode
13 Prozent der ESF-Mittel für geschlechtsspezifische
Maßnahmen verwendet werden, die auf
die Herstellung der Gleichstellung zwischen Männern
und Frauen zielen.
Die Umsetzung des Ziels Gleichstellung der
Geschlechter im ESF in Baden-Württemberg wird seit
2004 von dem „Gender-Coaching-Begleitprojekt in
Baden-Württemberg“ von proInnovation begleitet. Das
Projektkonzept setzt prozessorientiert an den konkreten
Handlungsbedarfen der ESF-Akteure an. Aus heutiger
Sicht ist mit der 4-Schritte-Methode (Analyse der
Ausgangslage, Zielformulierung, Umsetzungsstrategie
und Evaluierung) die Entwicklung eines Instruments
gelungen, das für alle Akteure nachvollziehbar und
somit anwendbar ist. Die 4-Schritte-Methode ist heute
fester Bestandteil des Antragsverfahrens und der Sachberichterstattung.
Im Rahmen des Projekts sind zudem
zahlreiche an der Praxis orientierte Handreichungen
und Informationsmaterialien entstanden.
Die regionalen ESF-Arbeitskreise müssen in der
laufenden Förderperiode eine bedarfsorientierte regionale
Arbeitsmarktstrategie formulieren. Das Institut
für Mittelstandforschung der Universität Mannheim
(ifm) hat im Rahmen des Gender-Coaching-Projekts
die statistisch zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktund
Beschäftigungsdaten für 44 Stadt- bzw. Landkreise
unter gleichstellungspolitischen Aspekten in einem
Datenband zusammengestellt. Derzeit erarbeitet das
ifm pro Stadt- und Landkreis eine Interpretationshilfe
und Handlungsempfehlungen. |
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Gabriele Hausen
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familien und Senioren, Referat Europäischer
Sozialfond
Das ZITAT
Kohäsionspolitik meint, dass davon ausgegangen
wird, dass zwischen reicheren
und ärmeren Regionen eine Umverteilung
stattfinden soll, um die Folgewirkungen der
ungleichen wirtschaftlichen Entwicklung
auszugleichen. (Gabriele Hausen)
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Mehr INFORMATIONEN
Gender-Coaching-Begleitprojekt:
www.gem-esf-bw.de
Daten- und Interpretationsbände mit
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsdaten
für die Stadt- bzw. Landkreise in Baden-
Württemberg:
esf.uni-mannheim.de |
Das ZITAT
Das Gender-Coaching-Begleitprojekt von
proInnovation wurde aufgrund seiner Praxisnähe
und seinem langfristigen, systematischen
Ansatz von der EU als „good
practice“ Projekt ausgezeichnet. Auf der
Grundlage dieser Projekterfahrungen und
-ergebnisse wird der Ansatz gemeinsam
mit proInnovation auch in der Förderperiode
2007 – 2013 konsequent weiterverfolgt
und ausgebaut. (Gabriele Hausen) |
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