AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 48 - 2/2010
   

Der Europäische Sozialfonds

Der von der Europäischen Union im Jahre 1957 gegründete Europäische Sozialfonds (ESF) hat zum Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu festigen. Im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU soll zur Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beigetragen werden. Ausgestattet mit einem Mittelvolumen von insgesamt 75 Mrd. Euro, bildet der ESF dabei das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU und dient dabei auch der Umsetzung der Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Diese wurde im März 2000 in Lissabon durch die europäischen Staats- und Regierungschefs verabschiedet mit der Absicht, die Europäische Union innerhalb von zehn Jahren zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen. Die Beschäftigungsstrategie beinhaltet die Ziele Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Sicherung des sozialen Zusammenhalts.

Das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter ist ein fester Bestandteil der Europäischen Politik und damit auch für die Mitgliedstaaten verbindlich bei der Umsetzung des ESF zu berücksichtigen (siehe Leitartikel).

Der Europäische Sozialfonds in Baden-Württemberg, Förderperiode 2007 bis 2013

Die strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Fördermittel aus dem ESF werden im Operationellen Programm des Landes beschrieben. Das Operationelle Programm ist für die gesamte Förderperiode von 2007 bis 2013 gültig.

Die Strategischen Ziele des Operationellen Programms verteilen sich auf drei thematische Prioritätsachsen mit entsprechenden spezifischen Zielen:

 

Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsund Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten

  • A1: Verbesserung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
  • A2: Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Flexibilisierung betrieblicher Prozesse in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in KMU
  • A3: Ausbau des Unternehmergeistes
 

Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals

  • B4: Erhöhung der Chancen der nachwachsenden Generation
  • B5: Verbesserung der Weiterbildung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
  • B6: Steigerung der Innovationsfähigkeit von Beschäftigten und Wissenstransfer
 
Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
  • C7: Integration in den ersten Arbeitsmarkt
  • C8: Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit

Für die Förderung von ESF-Maßnahmen stehen Baden-Württemberg insgesamt 266 Mio. Euro aus dem ESF zur Verfügung. Bundesweit einzigartig ist die seit 2000 bestehende regionalisierte Umsetzung des ESF im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums. Auf Ebene der Stadt- und Landkreise sind ESF-Arbeitskreise eingerichtet, die im Rahmen eines festgelegten Mittelkontingents regionale Projekte zur Förderung auswählen können.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Querschnittsziel

Die Verankerung der Gleichstellung als explizites Ziel der ESF-Verordnung erfordert eine Verknüpfung der inhaltlichen Ziele mit gleichstellungspolitischen Zielen und zwar auf allen Ebenen, in allen Strategien, Maßnahmen und der Durchführung des Programms. Analog zur vorherigen Förderperiode setzt das Operationelle Programm des Landes zur Umsetzung der gleichstellungspolitischen Ziele wieder auf eine Doppelstrategie

 

die konsequente Umsetzung des Gender Mainstreaming in allen strategischen Zielen, wobei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensbedingungen von Männern und Frauen durchgängig bei allen Maßnahmen systematisch zu berücksichtigen sind.

 

die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern durch geschlechtsspezifische Maßnahmen, die darauf abzielen, den Zugang von Frauen zur Beschäftigung zu verbessern, ihre nachhaltige Beteiligung am Erwerbsleben zu erhöhen und die geschlechtsspezifische Segregation auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren.

Grundsätzlich gilt, dass Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der in den jeweiligen strategischen Zielen avisierten Zielgruppen zu fördern sind. Deshalb sind zu jedem spezifischen Ziel im Operationellen Programm gleichstellungspolitische Ziele formuliert. Darüber hinaus sollen in der laufenden Förderperiode 13 Prozent der ESF-Mittel für geschlechtsspezifische Maßnahmen verwendet werden, die auf die Herstellung der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zielen.

Die Umsetzung des Ziels Gleichstellung der Geschlechter im ESF in Baden-Württemberg wird seit 2004 von dem „Gender-Coaching-Begleitprojekt in Baden-Württemberg“ von proInnovation begleitet. Das Projektkonzept setzt prozessorientiert an den konkreten Handlungsbedarfen der ESF-Akteure an. Aus heutiger Sicht ist mit der 4-Schritte-Methode (Analyse der Ausgangslage, Zielformulierung, Umsetzungsstrategie und Evaluierung) die Entwicklung eines Instruments gelungen, das für alle Akteure nachvollziehbar und somit anwendbar ist. Die 4-Schritte-Methode ist heute fester Bestandteil des Antragsverfahrens und der Sachberichterstattung. Im Rahmen des Projekts sind zudem zahlreiche an der Praxis orientierte Handreichungen und Informationsmaterialien entstanden.

Die regionalen ESF-Arbeitskreise müssen in der laufenden Förderperiode eine bedarfsorientierte regionale Arbeitsmarktstrategie formulieren. Das Institut für Mittelstandforschung der Universität Mannheim (ifm) hat im Rahmen des Gender-Coaching-Projekts die statistisch zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktund Beschäftigungsdaten für 44 Stadt- bzw. Landkreise unter gleichstellungspolitischen Aspekten in einem Datenband zusammengestellt. Derzeit erarbeitet das ifm pro Stadt- und Landkreis eine Interpretationshilfe und Handlungsempfehlungen.

Gabriele Hausen
Gabriele Hausen
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familien und Senioren, Referat Europäischer
Sozialfond






Das ZITAT
Kohäsionspolitik meint, dass davon ausgegangen wird, dass zwischen reicheren und ärmeren Regionen eine Umverteilung stattfinden soll, um die Folgewirkungen der ungleichen wirtschaftlichen Entwicklung auszugleichen. (Gabriele Hausen)





Mehr INFORMATIONEN
Gender-Coaching-Begleitprojekt:
www.gem-esf-bw.de

Daten- und Interpretationsbände mit Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsdaten für die Stadt- bzw. Landkreise in Baden- Württemberg:
esf.uni-mannheim.de





Das ZITAT
Das Gender-Coaching-Begleitprojekt von proInnovation wurde aufgrund seiner Praxisnähe und seinem langfristigen, systematischen Ansatz von der EU als „good practice“ Projekt ausgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Projekterfahrungen und -ergebnisse wird der Ansatz gemeinsam mit proInnovation auch in der Förderperiode 2007 – 2013 konsequent weiterverfolgt und ausgebaut. (Gabriele Hausen)