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| AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe
46 - 4/2009 |
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| Themen und Projekte aus dem
Sozialministerium
2. Opferrechtsreform
in Kraft
Mit der 2. Opferrechtsreform, die seit 1. Oktober 2009 in Kraft ist, werden Opfer und Zeugen
von Straftaten noch besser geschützt und ihre Rechte im Strafverfahren gestärkt. Die Verbesserung
erfolgt unter anderem durch Erweiterung des Kreises von Straftaten, an deren Verfolgung
sich das Opfer als Nebenkläger beteiligen kann. Ausgebaut werden auch die Möglichkeiten,
Opfern einen kostenlosen Opferanwalt beizuordnen oder Zeugen von der Angabe ihres
Wohnorts zu entbinden. Die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber
Verletzten werden erweitert. Zur Verbesserung des Zeugenschutzes wird die Möglichkeit eines
Zeugenbeistands gesetzlich verankert. Erleichtert wird die Beiordnung eines anwaltschaftlichen
Beistandes bei besonders schutzbedürftigen Zeugen.
In den Fällen von Genitalverstümmelungen bei Kindern und Jugendlichen, die durch Erziehungsberechtigte
veranlasst wurden (Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB),
beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist künftig erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs
des Opfers. Damit wird berücksichtigt, dass es Opfern solcher Straftaten häufig faktisch nicht
möglich ist, solche Taten anzuzeigen, solange sie noch minderjährig und in das Familienleben
eingebunden sind. Die verlängerte Strafverfolgungsmöglichkeit soll auch abschreckend wirken |
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Projekte
KONTAKT
zum Ministerium
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
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Erlaubnispflicht
für Bordellbetriebe
Um wirksamer gegen so genannte Flatrate-Bordelle vorgehen zu können, soll sich die Landesregierung
im Bundesrat dafür einsetzen, für Prostitutionsstätten eine Erlaubnispflicht
einzuführen. Dazu soll insbesondere die Gewerbeordnung geändert werden. Einen entsprechenden
interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP/DVP hat der Sozialausschuss
des Landtags auf seiner Sitzung am 24. September 2009 einstimmig angenommen.
Dabei sieht der Sozialausschuss Handlungsbedarf auf allen Ebenen, wie beispielsweise
die Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes oder auch des Gewerberechts. Eine im
Gewerberecht verankerte Genehmigungspflicht würde auch ein wirksames Kontrollinstrument
für die Kommunen darstellen.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Arbeit
und Soziales war nach Anhörung von Experten zu dem Ergebnis gekommen, dass die
bestehenden gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um Frauen und
Mädchen wirksam vor menschenunwürdiger Behandlung und Ausbeutung in der Prostitution
zu schützen.
Die nach einer Polizeirazzia Ende Juli 2009 vorübergehend geschlossenen Flatrate-
Bordelle in Fellbach und Heidelberg hatten bundesweit mit ihrem Werbeslogan "Sex so oft
du willst, so lange du willst und wie du willst" für Empörung gesorgt. |
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40-jähriges Jubiläum
des Landesfrauenrats
Am 11. Juli 2009 feierte der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR), die Dachorganisation
der Frauenverbände im Land, sein 40-jähriges Jubiläum. „Wozu Feminismus
heute? – Seine Wurzeln und unsere Flügel“ – war der Festvortrag betitelt. Dass Feminismus
unvermindert unerlässlich ist, steht außer Frage für die erste Vorsitzende Ursula
Klingel und das Vorstandsteam, das seit 1. Januar 2009 für eine dreijährige Amtsperiode
die größte frauenpolitische Lobby im Land führt. Wie ihre Vorgängerinnen sind sie überzeugt:
Nur wenn Frauen sich selbst für ihre Anliegen einsetzen, können sie diese durchsetzen.
Niemand sonst wird dies für sie tun!
Zum Landesfrauenrat gehören derzeit 52 Frauenverbände, in denen rund zwei Millionen
Frauen organisiert sind.
Der LFR bündelt Anliegen zu einer gemeinsamen Stimme und versteht sich als Mitgestalterin,
Wächterin und als Gegenüber zur Landesregierung.
Für die Umsetzung sorgt der ehrenamtlich arbeitende Vorstand, der in öffentlichen
Veranstaltungen, Kampagnen und in seiner Mitwirkung in rund 30 Beratungsgremien des Landes derzeit folgende Schwerpunkte setzt:
Frau und Wirtschaft, Integration und Migration, Ethik, Frauengesundheit,
Gender, Entgeltgleichheit, Aufstiegschancen
für Frauen, Vereinbarkeit und Sozialstaat.
Mehr über die Arbeit des Landesfrauenrats unter:
www.landesfrauenrat-bw.de |
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Vorstand des Landesfrauenrats: (v.l.) Ursula Hefter-Hövelborn, Esther Peylo,
Manuela Rukavina, Beatrix Boschert, Ingrid Fischer, Waltraud Widmann, Elke
Erlecke, Angelika Klingel, Samia Drissi Foto: LFR |
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Gender Mainstreaming in Baden-Württemberg - Sitzung
der Lenkungsgruppe.
Die diesjährige Sitzung der „Lenkungsgruppe Gender Mainstreaming“
fand am 13. Oktober 2009 im Haus der Geschichte
in Stuttgart statt. Im Zentrum stand ein Fachbeitrag zu
dem bei der Familienforschung Baden-Württemberg im
Statistischen Landesamt neu eingerichteten „Kompetenzzentrum
Beruf und Familie in Baden-Württemberg“. Es referierte
der Leiter der Familienforschung Baden-Württemberg
Erich Stutzer.
Diese ressortübergreifende Lenkungsgruppe war unter
der Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales
zusätzlich zu einer interministeriellen Projektgruppe eingerichtet
worden, um Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung
organisatorisch umzusetzen und zu implementieren.
In der „Lenkungsgruppe Gender Mainstreaming“
sind die Leiterinnen und Leiter der Personalabteilungen
aller Ministerien vertreten; den Vorsitz hat der Amtschef
des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Ministerialdirektor
Thomas Halder. Die Lenkungsgruppe verantwortet die
strategischen Maßnahmen zur Umsetzung des Kabinettsauftrags.
Sie tagt einmal im Jahr. |
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