AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 46 - 4/2009
   

Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

2. Opferrechtsreform in Kraft

Mit der 2. Opferrechtsreform, die seit 1. Oktober 2009 in Kraft ist, werden Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser geschützt und ihre Rechte im Strafverfahren gestärkt. Die Verbesserung erfolgt unter anderem durch Erweiterung des Kreises von Straftaten, an deren Verfolgung sich das Opfer als Nebenkläger beteiligen kann. Ausgebaut werden auch die Möglichkeiten, Opfern einen kostenlosen Opferanwalt beizuordnen oder Zeugen von der Angabe ihres Wohnorts zu entbinden. Die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Verletzten werden erweitert. Zur Verbesserung des Zeugenschutzes wird die Möglichkeit eines Zeugenbeistands gesetzlich verankert. Erleichtert wird die Beiordnung eines anwaltschaftlichen Beistandes bei besonders schutzbedürftigen Zeugen.

In den Fällen von Genitalverstümmelungen bei Kindern und Jugendlichen, die durch Erziehungsberechtigte veranlasst wurden (Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB), beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist künftig erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers. Damit wird berücksichtigt, dass es Opfern solcher Straftaten häufig faktisch nicht möglich ist, solche Taten anzuzeigen, solange sie noch minderjährig und in das Familienleben eingebunden sind. Die verlängerte Strafverfolgungsmöglichkeit soll auch abschreckend wirken

Projekte

KONTAKT
zum Ministerium
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
E-Mail: Peter.Pfeiffer@sm.bwl.de

 

     

Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe

Um wirksamer gegen so genannte Flatrate-Bordelle vorgehen zu können, soll sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen, für Prostitutionsstätten eine Erlaubnispflicht einzuführen. Dazu soll insbesondere die Gewerbeordnung geändert werden. Einen entsprechenden interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP/DVP hat der Sozialausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am 24. September 2009 einstimmig angenommen.

Dabei sieht der Sozialausschuss Handlungsbedarf auf allen Ebenen, wie beispielsweise die Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes oder auch des Gewerberechts. Eine im Gewerberecht verankerte Genehmigungspflicht würde auch ein wirksames Kontrollinstrument für die Kommunen darstellen.

Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales war nach Anhörung von Experten zu dem Ergebnis gekommen, dass die bestehenden gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um Frauen und Mädchen wirksam vor menschenunwürdiger Behandlung und Ausbeutung in der Prostitution zu schützen.

Die nach einer Polizeirazzia Ende Juli 2009 vorübergehend geschlossenen Flatrate- Bordelle in Fellbach und Heidelberg hatten bundesweit mit ihrem Werbeslogan "Sex so oft du willst, so lange du willst und wie du willst" für Empörung gesorgt.

   
     

40-jähriges Jubiläum des Landesfrauenrats

Am 11. Juli 2009 feierte der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR), die Dachorganisation der Frauenverbände im Land, sein 40-jähriges Jubiläum. „Wozu Feminismus heute? – Seine Wurzeln und unsere Flügel“ – war der Festvortrag betitelt. Dass Feminismus unvermindert unerlässlich ist, steht außer Frage für die erste Vorsitzende Ursula Klingel und das Vorstandsteam, das seit 1. Januar 2009 für eine dreijährige Amtsperiode die größte frauenpolitische Lobby im Land führt. Wie ihre Vorgängerinnen sind sie überzeugt: Nur wenn Frauen sich selbst für ihre Anliegen einsetzen, können sie diese durchsetzen. Niemand sonst wird dies für sie tun!

Zum Landesfrauenrat gehören derzeit 52 Frauenverbände, in denen rund zwei Millionen Frauen organisiert sind.

Der LFR bündelt Anliegen zu einer gemeinsamen Stimme und versteht sich als Mitgestalterin, Wächterin und als Gegenüber zur Landesregierung.

Für die Umsetzung sorgt der ehrenamtlich arbeitende Vorstand, der in öffentlichen Veranstaltungen, Kampagnen und in seiner Mitwirkung in rund 30 Beratungsgremien des Landes derzeit folgende Schwerpunkte setzt: Frau und Wirtschaft, Integration und Migration, Ethik, Frauengesundheit, Gender, Entgeltgleichheit, Aufstiegschancen für Frauen, Vereinbarkeit und Sozialstaat.

Mehr über die Arbeit des Landesfrauenrats unter: www.landesfrauenrat-bw.de

   
     

Vorstand des Landesfrauenrats: (v.l.) Ursula Hefter-Hövelborn, Esther Peylo,
Manuela Rukavina, Beatrix Boschert, Ingrid Fischer, Waltraud Widmann, Elke
Erlecke, Angelika Klingel, Samia Drissi Foto: LFR
     

Gender Mainstreaming in Baden-Württemberg - Sitzung der Lenkungsgruppe.

Die diesjährige Sitzung der „Lenkungsgruppe Gender Mainstreaming“ fand am 13. Oktober 2009 im Haus der Geschichte in Stuttgart statt. Im Zentrum stand ein Fachbeitrag zu dem bei der Familienforschung Baden-Württemberg im Statistischen Landesamt neu eingerichteten „Kompetenzzentrum Beruf und Familie in Baden-Württemberg“. Es referierte der Leiter der Familienforschung Baden-Württemberg Erich Stutzer.

Diese ressortübergreifende Lenkungsgruppe war unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zusätzlich zu einer interministeriellen Projektgruppe eingerichtet worden, um Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung organisatorisch umzusetzen und zu implementieren. In der „Lenkungsgruppe Gender Mainstreaming“ sind die Leiterinnen und Leiter der Personalabteilungen aller Ministerien vertreten; den Vorsitz hat der Amtschef des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Ministerialdirektor Thomas Halder. Die Lenkungsgruppe verantwortet die strategischen Maßnahmen zur Umsetzung des Kabinettsauftrags. Sie tagt einmal im Jahr.