AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 45 - 3/2009
   

Gleichberechtigung und Qualität im Städtebau

Schon in den 1960er und 70er Jahre begannen Fachfrauen und Gesellschaftswissenschaftlerinnen im Rahmen der Frauenbewegung, das Thema Wohnumfeld und räumliche Planung kritisch zu betrachten. Damals entstanden Forderungen für eine frauengerechte Stadt- und Bauleitplanung, die ein breites Spektrum beleuchteten und kontinuierlich weiter entwickelt wurden. Gender Mainstreaming in der Planung hat insofern eine lange fachliche Tradition. Mit dem Amsterdamer Vertrag 1999 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming, was dem Thema Geschlechtergerechtigkeit neue Schubkraft verlieh. Gender Mainstreaming wurde 2001 gesetzlich im Bundesgleichstellungsgesetz und 2004 im Baugesetzbuch verankert.

Geschlechtergerechte Planung ist eine Voraussetzung für Gleichberechtigung in der Gesellschaft

Die Vorstellungen einer geschlechtergerechten Stadt haben mit „Gender Planning“ eine eigenständige Begrifflichkeit gefunden, die zeigt, dass die Gestaltung öffentlicher Räume wesentlich unseren Alltag bestimmt und mit darüber entscheidet, ob sich Alltagsaufgaben leichter oder zeitaufwendiger bewältigen lassen. Gender Planning beinhaltet eine Planung, die das soziale und kulturell geformte Geschlecht der Person bzw. Geschlechterverhältnisse, -beziehungen und -differenzen in allen Phasen der räumlichen Planung berücksichtigt und diese zum alltäglichen und selbstverständlichen Denk- und Handlungsmuster macht.

Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums, des Wohnumfelds und der unmittelbaren Wohnumgebung müssen die unterschiedlichen Interessen und Lebenslagen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Planung soll damit differenziert und passgenau für die unterschiedlichen Zielgruppen in der Bevölkerung sein. Gleichzeitig soll Gender Planning auch dazu beitragen, dass traditionelle Geschlechterrollen aufgebrochen werden können und es für Frauen und Männer hinsichtlich ihrer Lebensgestaltung Wahlfreiheit gibt.

Das beinhaltet z.B. eine Planung, die sich an den Erfordernissen der Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben ausrichtet. Eine „Stadt der kurzen Wege“ mit einfachen Wegeketten für komplexe Alltagssituationen, z.B. wenn es heißt, ein Kind im Kindergarten abzugeben, ein Zweites zur Schule zu bringen, einzukaufen und den eigenen Arbeitsplatz mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, erleichtert und ermöglicht Frauen und Männern gleichermaßen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu müssen Haltestellen und Infrastruktureinrichtungen gut erreichbar und nah beieinander sein. Ein dichtes Netz an Nahverkehrs-Haltepunkten sowie eine gute, sichere und bedarfsgerechte räumliche und zeitliche Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und an öffentliche Einrichtungen tragen ebenfalls dazu bei. Von großer Bedeutung, gerade für Frauen und ältere Menschen, ist die Frage der sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum. Übersichtliche Rad- und Fußwegverbindungen mit Aufenthaltsqualitäten und guter Beleuchtung geben mehr Vertrauen in die persönliche Sicherheit und ermöglichen damit mehr Mobilität.

Stadträume, bei deren Ausgestaltung bedacht wird, dass es nicht nur Berufstätige und mobile Menschen gibt, sondern auch Frauen und Männer, die Kinder betreuen, die alt und gebrechlich sein können, sind nicht nur geschlechtergerecht, sondern haben auch eine verbesserte Nutzbarkeit und damit eine höhere Qualität mit mehr Effizienz. Gerade angesichts der schon seit Jahren knappen öffentlichen Kassen ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Gender Planning ist somit ein sehr vielseitiges Instrument. Zusammenfassend heißt dies: Gender Planning

  berücksichtigt die je nach Lebenslage unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern an die Raumgestaltung
 
erhöht durch eine ganzheitliche Sicht die Alltagstauglichkeit und den Gebrauchswert von Stadträumen, Siedlungen, Quartieren
 
will bedarfsgerechte und zukunftsweisende Konzepte, zugeschnitten auf eine Gesellschaft im demografischen Wandel
 
ermöglicht durch differenzierte bürgerschaftliche Beteiligung passgenaue Ergebnisse bei Planungsprozessen
  versucht mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen
  trägt durch höhere Wohnzufriedenheit, mehr Akzeptanz und stärkere Identifikation mit den Planungsergebnissen zur Qualitätssicherung bei
  verringert kostenintensive Nachbesserungen / Änderungen abgeschlossener Projekte

Planungen und Projekte müssen bei der Anwendung von Gender Planning im Hinblick auf die konkreten Auswirkungen auf den Alltag von Frauen und Männern in unterschiedlichen Lebenslagen geprüft werden. Bei Planungsbeginn muss daher genau überlegt werden, für wen und mit welchen Qualitäten gebaut werden soll und ob Frauen und Männer in spezifischen Lebenslagen betroffen sind.

Die Einbindung von „Experten und Expertinnen des Alltags“ ermöglicht passgenaue Ergebnisse

Um die Alltagstauglichkeit von Stadträumen zu gewährleisten, sind bei der Umsetzung nicht nur Gender Planungskriterien, sondern auch die Einbindung von „Experten und Expertinnen des Alltags“ unterschiedlichen Geschlechts, Alters und Herkunft in Partizipationsverfahren eine wichtige Voraussetzung. Eventuelle Zielkonflikte (z.B. Kinderlärm und das Bedürfnis nach Ruhe) können so frühzeitig erkannt und Lösungen zusammen mit den Betroffenen entwickelt werden. Höhere Wohnzufriedenheit, mehr Akzeptanz und stärkere Identifikation mit dem Quartier sind die Folge. Kostenintensive Nachbesserungen werden seltener.

Mittlerweile gibt es zahlreiche gute Umsetzungsbeispiele von Gender Planning in der Freiraum- wie in der Stadtplanung. Ob es um eine Parkgestaltung oder um Spielplätze geht, Straßenbahnprojekte oder Platzgestaltungen, um Partizipations- oder Planungskriterien, im Internet und in Veröffentlichungen finden sich zahlreiche konkrete Informationen und „Gute Beispiele“.

Dorothea Störr-Ritter
Dr. Cornelia Hösl-Kulike
Leiterin der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming
der Stadt Freiburg im Breisgau


WEBTIPP
Fachthemen, Raumordnung, Raumentwicklung in Deutschland, Gender Mainstreaming: www.bbsr.bund.de

„Gender Kompass Planung“ unter >Arbeitshilfen;
„Freiraumkonzept Haslach“ unter >gute Beispiele
www.freiburg.de/gm

Raumplanung und öffentliche Budgets:
www.genderalp.at/

Frauengerechter Wohnbau, Geschlechtssensible Freiraumgestaltung, Sicherheit im öffentlichen Raum, Geschlechtssensible Verkehrsplanung, Gender Mainstreaming in der Planung:
www.wien.gv.at/
stadtentwicklung/
alltagundfrauen/

 

 

     

Baugesetzbuch (2004): § 1 Abs. 6 BauGB (6) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen ... 3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, …