| Faire Bewertung
von Arbeit
Angesichts des anhaltend hohen Verdienstunterschieds
zwischen Frauen und Männern in Deutschland von durchschnittlich
23 Prozent stellt sich die Frage, inwieweit
Tätigkeiten von Frauen diskriminierungsfrei bewertet
werden. „Von Diskriminierung kann nicht die Rede sein“,
behauptet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
denn die Festsetzung der tariflichen Grundvergütung
erfolge „mittels einer personenunabhängigen
und damit auch geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung.“1
Aus rechtlicher Sicht gewährleistet dies jedoch noch keine
geschlechtergerechte Entlohnung.
Arbeitsbewertungssysteme selbst
können Ursache von Diskriminierung sein
Das Prädikat „diskriminierungsfrei“ können nach EURecht
nur Arbeitsbewertungssysteme erhalten, die folgende
fünf Anforderungen erfüllen: Sie müssen durchschaubar
sein, die wesentlichen Anforderungen der
Tätigkeiten von Frauen und Männern berücksichtigen, die
Tätigkeiten mit denselben Kriterien bewerten, die Kriterien
diskriminierungsfrei auslegen, gewichten und anwenden
und als Gesamtsystem diskriminierungsfrei sein.
Im Folgenden werden zwei Systeme vorgestellt, die
eine diskriminierungsfrei(er)e Bewertung gewährleisten
sollen. ABAKABA (Analytische Bewertung von Arbeitstätigkeiten
nach Katz und Baitsch) wurde 1996 im Auftrag
des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von
Frau und Mann entwickelt. ABAKABA dient als vollwertiges
Bewertungssystem zur Ermittlung der Eingruppierung
oder im Konfliktfall, um die Gleichwertigkeit von
Tätigkeiten von Frauen und Männern festzustellen. Bei
ABAKABA werden die Anforderungen der anfallenden
Arbeit (Stelle) bewertet, unabhängig von der Person, die
sie ausübt (anforderungsbezogene Grundentlohnung).
Im Grundsatz davon zu unterscheiden ist die „Leistungsbewertung“,
die die Basis für eine leistungsbezogene
Bezahlung bildet. Für die erforderliche Transparenz sorgt
ein Verfahren, bei dem jedes Merkmal gesondert analysiert
wird und die jeweilige Ausprägung mittels einer
Stufenskala von zwei bis vier Stufen festgestellt wird, die
einzeln präzise beschrieben und mit Punkten hinterlegt
sind. So werden je Merkmal Teilarbeitswerte ermittelt, die
sich schließlich zu einem Gesamtarbeitswert summieren.
Die Auswahl der Merkmale beruht auf arbeitswissenschaftlichen
Analysen. Berücksichtigt werden im Unterschied
zu herkömmlichen Verfahren auch psychosoziale
Merkmale sowie belastende intellektuelle und psychosoziale
Aspekte. Jeder der vier nachfolgend genannten
Merkmalsbereiche wird unter den Blickwinkeln Anforderungen,
Belastungen und Zeitanteil bewertet:
 |
intellektueller Bereich: fachliche Anforderungen
und Verantwortung, Planen und Organisieren,
funktionsbedingte Störungen und Arbeitsunterbrechungen,
Monotonie |
 |
psycho-sozialer Bereich: mündliche Kommunikation,
Zusammenarbeit, Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen,
psychosoziale Belastungen
|
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physischer Bereich: Körperkraft, Bewegungspräzision,
belastende arbeitszeitliche Bedingungen,
belastende Umgebungsbedingungen
|
 |
Führungsverantwortung: Führung, Verantwortung
für die Arbeitsergebnisse anderer Personen
(Betreuung u.a.), strategische Verantwortung, Verantwortung
für die Erreichung von Lernzielen |
ABAKABA wurde in der Schweiz erfolgreich angewendet.
In Deutschland wurde das Instrument im Rahmen des so genannten Vergleichsprojekts in der Stadt Hannover wissenschaftlich
erprobt. Es wurde belegt, dass untersuchte
frauendominierte Tätigkeiten, wie z.B. die Altenpflege,
nach der Systematik des BAT unterbewertet sind.
FABA (Faire Bewertung von Arbeit) orientiert sich am
britischen Arbeitsbewertungssystem NJC (National Joint
Council for Local Services: Local Government Single Status
Job Evaluation Scheme, London 2000). Es wurde von kommunalen
Arbeitgebern und Gewerkschaften entwickelt. In
Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts wurde FABA in Österreich in einem sozialen Dienstleistungsunternehmen,
der Volkshilfe Oberösterreich, eingeführt. Bei FABA wird
Arbeit mittels folgender Merkmalsgruppen und Untermerkmale
bewertet:
 |
Wissen/Können/Fertigkeiten: Wissen/Kenntnisse,
geistige Fähigkeiten, zwischenmenschliche und
kommunikative Fertigkeiten, körperliche Fertigkeiten |
 |
Belastungsanforderungen: Initiative und Selbstständigkeit,
physische Anforderungen, geistige
Anforderungen, emotionale Anforderungen |
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Verantwortungen: für Personen, für Führung/Koordination
von Beschäftigten, für Finanzmittel, für
Sachmittel und Informationen
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Umgebungsbedingungen: Arbeitsbedingungen |
Die Einführung von FABA führte in dem Unternehmen zu einer Um- und Neubewertung von Arbeitsplätzen,
da bisher gar nicht oder wenig berücksichtigte Anforderungen,
Belastungen und Verantwortungsdimensionen
bewertet wurden.
Unternehmen in Deutschland sollen im Selbsttest
prüfen können, ob Entgeltdiskriminierung vorliegt
Mit der statistischen Methode Logib-D (Lohngleichheitsinstrument
des Bundes für Deutschland) kann ein
Unternehmen freiwillig prüfen, ob der Grundsatz des
gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit eingehalten
wird. Mit zwei Regressionsgleichungen wird „geschätzt,
| a) |
welcher Teil einer Lohndifferenz dadurch zu erklären
ist, dass Frauen und Männer nicht dieselben
persönlichen Qualifikationen aufweisen und |
| b) |
welcher Anteil darauf zurückzuführen ist, dass sie
außerdem verschiedene hierarchische Positionen mit
unterschiedlichen Anforderungen innehaben und
welcher Anteil unerklärt bleibt, also vermutlich auf
das Geschlecht zurückzuführen ist.“ (BMFSFJ 2009) |
Wird diese Methode dem Problem der Entgeltdiskriminierung
gerecht? Es bestehen Zweifel, denn: Die verwendeten
Variablen zur Feststellung von Entgeltgleichheit bei gleicher
und gleichwertiger Arbeit beziehen sich nicht - wie
rechtlich gefordert - auf die zu verrichtende Arbeit, sondern
auf personbezogene Faktoren: Ausbildung, potentielle
Erwerbserfahrung und Dienstalter. Nach der Rechtsprechung
handelt es sich hierbei um Faktoren, die selbst
nicht frei von Diskriminierung sind.2 Außerdem wird bei
der statistischen Auswertung nicht geprüft, ob die bestehende
Bewertung der Arbeit diskriminierungsfrei erfolgt
ist. Insoweit schützt Logib-D Unternehmen auch nicht vor
Entgeltklagen. Es gibt rechtlich tragfähige Prüfinstrumente,
die in anderen Ländern bereits angewendet werden.3 |
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Dr. Karin Tondorf
Forschung & Beratung zu Entgelt und
Gleichstellungspolitik
Seddiner See
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