AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 43 - 1/2009
   

Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

E-Learning-Kurs
Gender Mainstreaming

Baden-Württemberg hatte das Ministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2008 zwei E-Learning-Kurse „Mit Gender Mainstreaming zur Chancengleichheit“ für Bedienstete der Landesverwaltung angeboten. Die Kurse dauerten insgesamt vier Wochen, wobei in jeweils einer Woche ein Modul zu erarbeiten und eine Wochenaufgabe im Forum mit den anderen Kursteilnehmenden zu lösen war. Die Kurse wurden von einer Tutorin betreut und begleitet. Wegen der intensiven Auseinandersetzung mit dem Begriff, den Hintergründen und der Umsetzung von Gender Mainstreaming erhielten die Teilnehmenden zum Abschluss ein „Zertifikat über den Erwerb von Gender-Kompetenzen“. 42 Personen hatten am ersten Kurs vom 10.06. bis 08.07.2008 und 37 Personen am zweiten Kurs vom 7.10. bis 11.11.2008 teilgenommen. Darüber hinaus hatte der E-Learning-Kurs vom 9.11. bis 9.12.2008 für alle Interessierten an den Volkshochschulen in Baden-Württemberg stattgefunden.

Aufgrund der positiven Rückmeldungen werden 2009 zwei parallele E-Learning-Kurse erneut angeboten: vom 16.06. bis 14.07. – zum Einen für Landesbedienstete und zum Anderen für weitere Interessierte.

Weitere Infos unter: www.elearning-politik.de

Projekte

KONTAKT
zum Ministerium
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
E-Mail: Christiane.Hug-von-Lieven@sm.bwl.de

 

     

Wir können alles?!“
Förderprogramm 2009

Die Situation bei den Ausbildungsstellen zeigt nach wie vor die Notwendigkeit von Projekten, die die Entscheidungsfähigkeit von Mädchen in Hinblick auf die Berufsorientierung unterstützen und sie an das gesamte Spektrum der Berufe heranführen. Daher fördert das Ministerium für Arbeit und Soziales auch im Jahr 2009 Mädchenprojekte im Bereich der Berufswahlorientierung, die sich mit entsprechenden Angeboten an der Lebenswelt von Mädchen orientieren und diese in möglichst jungen Jahren ansprechen, wenn durch Rollenzuschreibung noch wenig Einengung besteht. Wesentlich für die Förderung sind die jeweilige mädchenspezifische Anleitung und die Nachhaltigkeit des Projekts.

Besonders, aber nicht ausschließlich, sind Projekte erwünscht, die einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen:
  Förderung der Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- und Berufsplanung
 
Gewinn von Kompetenzen, die für den Übergang in Ausbildung oder Beruf relevant sind
 
Schaffung von Möglichkeiten, sich in verschiedenen berufsbezogenen Tätigkeitsfeldern auszuprobieren
  Förderung der Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und jungen Frauen
  Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen im Übergang in Ausbildung oder Beruf
  Vernetzung und Qualifizierung von Akteuren und Akteurinnen vor Ort, die für die Berufswahlorientierung von Mädchen relevant sind

Für die Projekte können Landesmittel bis 5.000 Euro beantragt werden. Förderfähig sind dabei alle für das Projekt unmittelbar anfallenden Kosten. Nicht finanziert werden größere (technische) Anschaffungen. Eine Eigenbeteiligung in Höhe von rund 10 Prozent der Gesamtkosten ist erforderlich.

Die beantragten Projekte müssen im Jahr 2009 beginnen. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal 12 Monate. Allerdings können Projektträger Follow-up-Projekte beantragen, um die Ergebnisse besonders nachhaltig in die Praxis zu integrieren oder ausgewählte Aspekte des Projekts zu vertiefen. Eintägige Veranstaltungen werden nicht bezuschusst.

Für Fragen zu den Projektinhalten und zur Antragstellung steht Frau Sammet von der LAG Mädchenpolitik, Fon: 07 11/8 38 21 57, info@lag-maedchenpolitik-bw.de, zur Verfügung

Antragstellung:
Die Projektanträge sind bis spätestens 31. März 2009 beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Frau Büchling, Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart einzureichen:
E-Mail: karin.buechling@sm.bwl.de, Fon: 0711/1 23-35 22).

Eine Mehrfertigung der Anträge ist an die Geschäftsstelle der LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg, Siemensstr. 11, 70469 Stuttgart zu übermitteln, die das Ministerium bei der Entscheidung über die Projektanträge fachlich berät.

Antragsformulare finden Sie unter:
www.sozialministerium-bw.de/de/Maedchenprojekte/82022.html

   
     

Platzverweis
Änderung Polizeigesetz

In Fällen häuslicher Gewalt griff die Polizei bislang auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel ein und verwies Gewalttätige vorübergehend aus der Wohnung und sprach Rückkehr- und Annäherungsverbote aus. Dieses Vorgehen wurde untechnisch als „Platzverweisverfahren“ bezeichnet.

Am 6.11.2008 fand die 2. Beratung des Landtags von Baden- Württemberg über den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes statt. Dort ist u.a. vorgesehen, diese Maßnahmen künftig als so genannte „Standardmaßnahmen“ zu normieren.

In einem neuen § 27a PolG wird eine spezielle Rechtsgrundlage für den Platzverweis, das Aufenthaltsverbot, den Wohnungsverweis, das Rückkehrverbot und das Annäherungsverbot geschaffen.

Wegen der mit den Maßnahmen verbundenen erheblichen Eingriffe in die Grundrechte des Täters legt § 27a Abs. 4 PolG zeitliche Obergrenzen für die Maßnahmen fest: 3 Tage bei Anordnung durch Polizeivollzugsdienst, 2 Wochen bei Anordnung durch die Polizeibehörde sowie eine Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Wochen, wenn das Opfer einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt hat.

Verstöße gegen vollziehbare Anordnungen nach § 27a PolG können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 84a PolG).

   
     

Perspektive
Wiedereinstieg

Im Rahmen des Bundesprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ stellt das BMFSFJ insgesamt 14 Mio. Euro für die Förderung von Projekten für die Laufzeit von drei Jahren zur Verfügung. Auf die Ausschreibung hin sind aus allen Teilen der Republik 126 Projektanträge eingereicht worden, davon drei aus Baden-Württemberg. In die engere Auswahl kamen die baden-württembergischen Anträge des Steinbeis Beratungszentrums MOBILE in Böblingen und des Verbundprojekts CONNECT in Freiburg. Eine hochkarätig besetzte Jury hat am 13. Januar 2009 in Berlin aus den eingereichten Projektanträgen insgesamt 17 Projekte ausgewählt und dem BMFSFJ zur Förderung vorgeschlagen. Welche Projekte den Zuschlag erhalten werden, wird am 4. März 2009 von Frau Bundesministerin Ursula von der Leyen und vom Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, auf einer Pressekonferenz in Berlin verkündet werden.