AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 4 - 3/1998
   
Frauenförderung muß sich lohnen - eine neue Strategie am Beispiel der Hochschulen

von Prof. Dr. rer. pol. Margot Körber-Weik, Fachhochschule Nürtingen

Du mußt dies! Jenes darfst Du nicht! Solche Vorschriften reizen zum Widersprechen oder Unterlaufen - besonders, wenn sie die eigenen Gewohnheiten oder Interessen bedrohen, unzureichend begründet werden, die Kontrollen lückenhaft sind und Verstöße nicht zu Sanktionen führen. Dennoch sind Gebote und Verbote bzw. Regulierungen, also rechtliche Instrumente, in allen Bereichen der Politik weltweit sehr beliebt. Dahinter steht wohl die Tradition obrigkeitsstaatlichen Denkens. Dabei wird gern verdrängt, daß Durchsetzungsdefizite unvermeidbar sind. Denn Kontrollen sind nie vollkommen und stets teuer. Zudem können viele Regulierungen nur ausnahmsweise vor Gericht eingeklagt werden (darunter etliche Vorgaben für eine nicht-diskriminierende Personalpolitik). Deshalb entpuppt sich auch der bevorzugte Ausweg, kumulative Regulierungsspiralen, letztlich oft als Sackgasse.

Aus dem Dilemma führt nur eine Alternative: ökonomische Instrumente. Hier beschränkt sich der Staat darauf, verhaltenslenkende Anreize in der Art liberaler wenn-dann-Optionen zu setzen: Alle können frei über ihr Verhalten entscheiden, wissen jedoch, daß an unterschiedliche Verhaltensweisen unterschiedliche Folgen geknüpft sind. Am Beispiel: Wer eine erfolgreiche Frauenförderung praktiziert, bekommt höhere Mittel; wer das Anliegen ignoriert oder keine Erfolge erzielt, muß Kürzungen hinnehmen. Schuldzuweisungen und unergiebige Rechtfertigungsdiskussionen werden so entbehrlich. Im Wirtschaftsleben und in der Umweltpolitik haben sich solche Instrumente schon vielfach bewährt.

Trotzdem setzt gerade die Frauen- oder Gleichstellungspolitik derzeit fast nur auf Regulierungen. Das gilt auch für das Mutterland der Gleichstellungspolitik, die USA. Dort gibt es ergänzend immerhin noch viel moral suasion durch die Politik (v.a. Propagieren des value of diversity), mächtige Kontrollbürokratien (v.a. EEOC) und spürbare Sanktionsmöglichkeiten (bis hin zu Strafen von mehreren Millionen Dollar). Hierzulande dagegen verläßt man sich nahezu ausschließlich auf rechtliche Vorschriften, noch dazu ohne wirksame Kontrollen und Sanktionen. Was die wichtigsten Kontrollinstanzen, die Frauenbeauftragten, erreichen können, hängt praktisch vollständig von ihrer persönlichen Überzeugungskraft und vom good will der Entscheidungsträger ab.

Deshalb gibt es, trotz mancher Erfolge, zahlreiche Durchsetzungsdefizite. Sie lassen sich nur durch überzeugende Kommunikation und zweckentsprechende Kombination der zwei Grundstrategien mindern:

  • Ausbau des bisherigen rechtlichen Ansatzes nach dem amerikanischen Modell, also Einführung tragfähiger Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Die damit verbundenen Schwierigkeiten und Kosten begrenzen die Einsatzmöglichkeiten erheblich.
  • Entwicklung eines neuen, ökonomischen Ansatzes für die Gleichstellungspolitik. Hier können spezielle Kontrollen entfallen, weil das Eigeninteresse der Entscheidungsträger aktiviert wird. Das bedeutet hohe Effektivität und Effizienz und spricht dafür, diesen Ansatz zur Regellösung zu machen.
 
     

Der ökonomische Ansatz zur Frauenförderung ist im Hochschulbereich am weitesten ausgereift. Dort werden nach der Novellierung des neuen Hochschulrahmengesetzes die Mittel entsprechend der Leistung verteilt. Nach § 5 HRG sind Leistungen in vier Bereichen zu berücksichtigen: Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung sowie Erfüllung des Gleichstellungsauftrags bzw. Frauenförderung. Wie die Leistungen mit Hilfe statistischer Indikatoren auf operationale und transparente Weise gemessen werden, ist in den einzelnen Bundesländern und Hochschulen auszuhandeln. Dabei kann auf vielfältigen Erfahrungen aufgebaut werden. Denn leistungsorientierte Mittelverteilungssysteme bzw. Indikatorsteuerungen gibt es im Hochschulbereich schon seit einigen Jahren, an der FU Berlin seit 1995 sogar bereits unter Einschluß der Frauenförderung.

Ein praktikables Modell zur Einbeziehung der Frauenförderung in Indikatorsteuerungen hat die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Fachhochschulen in Baden-Württemberg 1996 entwickelt und in die politische Diskussion eingebracht. Es eignet sich für die Mittelverteilung zwischen allen Hochschulen im Land und innerhalb jeder Hochschule, weil es einfach und flexibel ist. Eine modifizierte Version gibt es bereits an der Universität Tübingen.

Den Kern des Modells bildet ein Gleichstellungs-Leistungsfaktor. Er läßt sich mit jedem transparenten Mittelverteilungssystem verknüpfen, und zwar bei beliebigem Gewicht. Die Leistung wird mit Hilfe von zwei Indikatoren gemessen, die sich aus ohnehin verfügbaren statistischen Daten leicht errechnen lassen:

  • Bei den Professuren dient als Indikator für die Gleichstellung der relative Frauenanteil - also der Frauenanteil bei den Professuren, bezogen auf den Frauenanteil bei den Studierenden. Davon profitieren die Fachbereiche oder Hochschulen mit relativ vielen Professorinnen am meisten. Diese Art der Normierung gewährleistet gleiche Chancen für alle.
  • Bei den Studierenden wird als Indikator für die Gleichstellung die ausgewogene Geschlechterproportion herangezogen - also ein Frauen- oder Männeranteil von 0,5 bzw. 50%. In der konsequentesten Variante werden zur Bewertung die absoluten Abstände von der Gleichverteilung benutzt. Dies begünstigt die Fachbereiche oder Hochschulen am meisten, die eine ausgewogene Geschlechterproportion aufweisen (und belastet diejenigen mit einem Frauen- oder Männeranteil von 1 am stärksten). Die "milderen" Varianten gleichen zusätzlich die geschlechts-typischen Unterschiede bei der Wahl des Studienfachs aus.

  Das Wissenschafts-
ministerium hat eine Diskussion des Modells bei den Verhandlungen zur Ausgestaltung von Indikatorsteuerungen auf der Landesebene zugesagt.
     

Die Hochschule oder der Fachbereich mit den höchsten Indikatorwerten erhält die meisten Mittel, die Einheit mit den niedrigsten Werten die wenigsten. Das bedeutet: Im Wettbewerb um die knappen Mittel kann jede Hochschule oder jeder Fachbereich die eigene Ausstattung auch durch überdurchschnittliche Leistungen in der Gleichstellungspolitik verbessern. Dabei kommt es nur auf die tatsächlich erbrachte Leistung an, die objektiv gemessen wird. Damit steigen die Anforderungen sogar automatisch, wenn im Zeitablauf insgesamt Fortschritte bzw. höhere Leistungen erzielt werden. Die Zielgröße ist also dynamisch und zwingt zu ständigen Leistungssteigerungen. Demgegenüber stellen die konventionellen Quoten, ähnlich wie die neuerdings vieldiskutierten Zielvereinba-rungen, lediglich statische Vorgaben bzw. Regulierungen dar. Wer die Norm erfüllt, hat seine Pflicht getan. Wer sie nicht erfüllt, wird plausible Rechtfertigungen finden und damit eventuell drohende Sanktionen abwenden.

  Gleichstellungs-
Leistungsfaktoren können überall eingesetzt werden, wo Finanzmittel nach objektiven Kriterien verteilt werden und zweckgerechte statistische Daten verfügbar sind. Das gilt innerhalb des öffentlichen Bereichs bald an vielen Stellen, innerhalb privater Organisationen häufig schon jetzt.