| Frauenförderung muß
sich lohnen - eine neue Strategie am Beispiel der Hochschulen
von Prof. Dr. rer. pol. Margot Körber-Weik,
Fachhochschule Nürtingen
Du mußt dies! Jenes darfst Du nicht! Solche Vorschriften
reizen zum Widersprechen oder Unterlaufen - besonders, wenn sie
die eigenen Gewohnheiten oder Interessen bedrohen, unzureichend
begründet werden, die Kontrollen lückenhaft sind und Verstöße
nicht zu Sanktionen führen. Dennoch sind Gebote und Verbote
bzw. Regulierungen, also rechtliche Instrumente, in allen Bereichen
der Politik weltweit sehr beliebt. Dahinter steht wohl die Tradition
obrigkeitsstaatlichen Denkens. Dabei wird gern verdrängt, daß
Durchsetzungsdefizite unvermeidbar sind. Denn Kontrollen sind nie
vollkommen und stets teuer. Zudem können viele Regulierungen
nur ausnahmsweise vor Gericht eingeklagt werden (darunter etliche
Vorgaben für eine nicht-diskriminierende Personalpolitik).
Deshalb entpuppt sich auch der bevorzugte Ausweg, kumulative Regulierungsspiralen,
letztlich oft als Sackgasse.
Aus dem Dilemma führt nur eine Alternative: ökonomische
Instrumente. Hier beschränkt sich der Staat darauf, verhaltenslenkende
Anreize in der Art liberaler wenn-dann-Optionen zu setzen: Alle
können frei über ihr Verhalten entscheiden, wissen jedoch,
daß an unterschiedliche Verhaltensweisen unterschiedliche
Folgen geknüpft sind. Am Beispiel: Wer eine erfolgreiche Frauenförderung
praktiziert, bekommt höhere Mittel; wer das Anliegen ignoriert
oder keine Erfolge erzielt, muß Kürzungen hinnehmen.
Schuldzuweisungen und unergiebige Rechtfertigungsdiskussionen werden
so entbehrlich. Im Wirtschaftsleben und in der Umweltpolitik haben
sich solche Instrumente schon vielfach bewährt.
Trotzdem setzt gerade die Frauen- oder Gleichstellungspolitik derzeit
fast nur auf Regulierungen. Das gilt auch für das Mutterland
der Gleichstellungspolitik, die USA. Dort gibt es ergänzend
immerhin noch viel moral suasion durch die Politik (v.a. Propagieren
des value of diversity), mächtige Kontrollbürokratien
(v.a. EEOC) und spürbare Sanktionsmöglichkeiten (bis hin
zu Strafen von mehreren Millionen Dollar). Hierzulande dagegen verläßt
man sich nahezu ausschließlich auf rechtliche Vorschriften,
noch dazu ohne wirksame Kontrollen und Sanktionen. Was die wichtigsten
Kontrollinstanzen, die Frauenbeauftragten, erreichen können,
hängt praktisch vollständig von ihrer persönlichen
Überzeugungskraft und vom good will der Entscheidungsträger
ab.
Deshalb gibt es, trotz mancher Erfolge, zahlreiche Durchsetzungsdefizite.
Sie lassen sich nur durch überzeugende Kommunikation und zweckentsprechende
Kombination der zwei Grundstrategien mindern:
- Ausbau des bisherigen rechtlichen Ansatzes nach dem amerikanischen
Modell, also Einführung tragfähiger Kontroll- und Sanktionsmechanismen.
Die damit verbundenen Schwierigkeiten und Kosten begrenzen die
Einsatzmöglichkeiten erheblich.
- Entwicklung eines neuen, ökonomischen Ansatzes für
die Gleichstellungspolitik. Hier können spezielle Kontrollen
entfallen, weil das Eigeninteresse der Entscheidungsträger
aktiviert wird. Das bedeutet hohe Effektivität und Effizienz
und spricht dafür, diesen Ansatz zur Regellösung zu
machen.
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Der ökonomische Ansatz zur Frauenförderung
ist im Hochschulbereich am weitesten ausgereift. Dort werden nach
der Novellierung des neuen Hochschulrahmengesetzes die Mittel entsprechend
der Leistung verteilt. Nach § 5 HRG sind Leistungen in vier Bereichen
zu berücksichtigen: Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung
sowie Erfüllung des Gleichstellungsauftrags bzw. Frauenförderung.
Wie die Leistungen mit Hilfe statistischer Indikatoren auf operationale
und transparente Weise gemessen werden, ist in den einzelnen Bundesländern
und Hochschulen auszuhandeln. Dabei kann auf vielfältigen Erfahrungen
aufgebaut werden. Denn leistungsorientierte Mittelverteilungssysteme
bzw. Indikatorsteuerungen gibt es im Hochschulbereich schon seit
einigen Jahren, an der FU Berlin seit 1995 sogar bereits unter Einschluß
der Frauenförderung.
Ein praktikables Modell zur Einbeziehung der Frauenförderung
in Indikatorsteuerungen hat die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten
an Fachhochschulen in Baden-Württemberg 1996 entwickelt und
in die politische Diskussion eingebracht. Es eignet sich für
die Mittelverteilung zwischen allen Hochschulen im Land und innerhalb
jeder Hochschule, weil es einfach und flexibel ist. Eine modifizierte
Version gibt es bereits an der Universität Tübingen.
Den Kern des Modells bildet ein Gleichstellungs-Leistungsfaktor.
Er läßt sich mit jedem transparenten Mittelverteilungssystem
verknüpfen, und zwar bei beliebigem Gewicht. Die Leistung wird
mit Hilfe von zwei Indikatoren gemessen, die sich aus ohnehin verfügbaren
statistischen Daten leicht errechnen lassen:
- Bei den Professuren dient als Indikator für die Gleichstellung
der relative Frauenanteil - also der Frauenanteil bei den Professuren,
bezogen auf den Frauenanteil bei den Studierenden. Davon profitieren
die Fachbereiche oder Hochschulen mit relativ vielen Professorinnen
am meisten. Diese Art der Normierung gewährleistet gleiche
Chancen für alle.
- Bei den Studierenden wird als Indikator für die Gleichstellung
die ausgewogene Geschlechterproportion herangezogen - also ein
Frauen- oder Männeranteil von 0,5 bzw. 50%. In der konsequentesten
Variante werden zur Bewertung die absoluten Abstände von
der Gleichverteilung benutzt. Dies begünstigt die Fachbereiche
oder Hochschulen am meisten, die eine ausgewogene Geschlechterproportion
aufweisen (und belastet diejenigen mit einem Frauen- oder Männeranteil
von 1 am stärksten). Die "milderen" Varianten gleichen
zusätzlich die geschlechts-typischen Unterschiede bei der
Wahl des Studienfachs aus.
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Das Wissenschafts-
ministerium hat eine Diskussion des Modells bei den Verhandlungen
zur Ausgestaltung von Indikatorsteuerungen auf der Landesebene zugesagt. |
Die Hochschule oder der Fachbereich mit den höchsten
Indikatorwerten erhält die meisten Mittel, die Einheit mit den
niedrigsten Werten die wenigsten. Das bedeutet: Im Wettbewerb um die
knappen Mittel kann jede Hochschule oder jeder Fachbereich die eigene
Ausstattung auch durch überdurchschnittliche Leistungen in der
Gleichstellungspolitik verbessern. Dabei kommt es nur auf die tatsächlich
erbrachte Leistung an, die objektiv gemessen wird. Damit steigen die
Anforderungen sogar automatisch, wenn im Zeitablauf insgesamt Fortschritte
bzw. höhere Leistungen erzielt werden. Die Zielgröße
ist also dynamisch und zwingt zu ständigen Leistungssteigerungen.
Demgegenüber stellen die konventionellen Quoten, ähnlich
wie die neuerdings vieldiskutierten Zielvereinba-rungen, lediglich
statische Vorgaben bzw. Regulierungen dar. Wer die Norm erfüllt,
hat seine Pflicht getan. Wer sie nicht erfüllt, wird plausible
Rechtfertigungen finden und damit eventuell drohende Sanktionen abwenden.
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Gleichstellungs-
Leistungsfaktoren können überall eingesetzt werden, wo Finanzmittel
nach objektiven Kriterien verteilt werden und zweckgerechte statistische
Daten verfügbar sind. Das gilt innerhalb des öffentlichen
Bereichs bald an vielen Stellen, innerhalb privater Organisationen
häufig schon jetzt. |