AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 35 - 1/2007
   

Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

Projektförderung
Berufswahlorientierung von Mädchen

Auch in diesem Jahr fördert das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Mädchenprojekte im Bereich der Berufswahlorientierung.

Die Situation bei den Ausbildungsstellen zeigt die Notwendigkeit von Projekten, die die Entscheidungsfähigkeit von Mädchen im Hinblick auf die Berufsorientierung unterstützen und sie an das gesamte Spektrum der Berufe heranführen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Wir können alles?!“ werden deshalb wieder Projekte gefördert, die sich mit entsprechenden Angeboten an der Lebenswelt von Mädchen orientieren und diese in möglichst jungen Jahren ansprechen, wenn durch Rollenzuschreibung noch wenig Einengung besteht. Konkrete Projektinhalte werden nicht vorgegeben. Wesentlich für die Förderung ist die jeweilige mädchenspezifische Anleitung und die Nachhaltigkeit des Projekts.

Entsprechende Anträge sind bis zum 30. März 2007 beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Abteilung 2, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart einzureichen. Ansprechpartnerin ist Frau Büchling, Fon: 0711/123-35 22. Da das Ministerium bei der Entscheidung über die Projektanträge fachlich von der LAG Mädchenpolitik beraten wird, sind die Anträge gleichzeitig als Mehrfertigung an die Geschäftsstelle der LAG Mädchenpolitik e.V. Baden-Württemberg, Siemensstr. 11 in 70469 Stuttgart zu übermitteln.

Projekte

KONTAKT
zum Ministerium
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
E-Mail: Christiane.Hug-von-Lieven@sm.bwl.de

 

     

Am 26. April 2007 ist Girls Day

Am 26. April 2007 findet wieder der Girls´ Day statt. An diesem Aktionstag werden bundesweit Betriebe ihre Werkstätten öffnen, um Schülerinnen die Möglichkeit zu bieten, die Arbeitswelt – und hier vor allem „frauenuntypische“ Berufe - praxisnah zu erleben.

In diesem Jahr wird die landesweite Koordinierung von der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Sie unterstützt in Baden-Württemberg, ebenso wie die inzwischen in vielen Regionen entstandenen Arbeitskreise auf lokaler Ebene, Unternehmen und Schulen bzw. Schülerinnen bei der Vermittlung von Kontakten.

Vier dieser regionalen Arbeitskreise bieten in diesem Jahr zusätzlich spezielle Angebote für Jungen und vermitteln Kontakte, z.B. zu Wohlfahrtseinrichtungen, um den Schülern an diesem Tag Einblicke in „männeruntypische“ Berufe im Sozial- und Pflegebereich zu ermöglichen. Diese „Neuen Wege für Jungs“ werden in folgenden Regionen beschritten:

  Kreis Esslingen (Koordination: Frauenbüro der Stadt Filderstadt, Fon: 0711/70 03- 343)
  Kreis Reutlingen (Koordination: Kontaktstelle Frau und Beruf Neckar-Alb, Fon: 07121/3 36-1 30)
  Kreis Tübingen (Koordination: PfunzKerle e.V. Tübingen, Fon: 07071/36 09 89)
  Ostalbkreis (Koordination: Landratsamt Ostalbkreis, Fon: 07361/503-4 03)
   
     

Bekämpfung von Frauenhandel– Dokumentation im Internet

Die wirksame Bekämpfung des Menschenhandels setzt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Behörden und Einrichtungen voraus. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Arbeit und Soziales am 7. November 2006 in Stuttgart die Fachtagung „Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution – Eine interdisziplinäre Aufgabe" organisiert. Ziel war die Stärkung des gegenseitigen Berufsverständnisses und die Förderung des Dialogs zwischen den beteiligten Berufsgruppen. Die Veranstaltung, an der knapp 200 Personen aus allen Landesteilen teilgenommen haben, hat in Fachkreisen eine positive und überaus große Resonanz erfahren.

Die Dokumentation der Fachtagung steht auf der Homepagedes Ministeriums für Arbeit und Soziales unter: www.sozialministerium-bw.de/de/Gewalt_gegen_ Frauen/82115.html

   
     

Stalking wird eigener Straftatbestand

Am 30. November 2006 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen beschlossen und hiermit ein klares Signal gesetzt: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht.

Die Tathandlungen reichen von Telefonterror, dem unerwünschten Übersenden von E-Mails, SMS oder Briefen, derÜbermittlung nicht gewollter Geschenke, dem Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz bis hin zu tätlichen Angriffen. Neben Auswirkungen auf die Psyche der Opfer führen diese systematischen Annäherungshandlungen in vielen Fällen zu einschneidenden Verhaltensänderungen der Betroffenen. Opfer schränken ihre sozialen Kontakte ein, meiden bestimmte Orte und treffen Sicherungsvorkehrungen. Ihre persönliche Lebensgestaltung wird hierdurch erheblich beeinträchtigt. Der neue Straftatbestand schließt Strafbarkeitslücken und ermöglicht einen effektiveren Opferschutz. Bislang gab es im Strafgesetzbuch keinen Straftatbestand, der dem Gesamtbild der Taten gerecht wurde.

Stalking wird in vielen wissenschaftlichen Studien als Unterform von häuslicher Gewalt verstanden. Knapp 85 Prozent der Opfer sind weiblich; in annähernd 50 Prozent der Fälle handelt es sich beim Stalker um einen Ex-Partner.

   
     

Initiative
Politik trifft Wissenschaft

Auf Einladung von Ministerin Dr. Monika Stolz MdL trafen sich Landtagsabgeordnete und Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen am 25. Januar 2007 in Stuttgart. Mit den Wissenschaftlern Dr. Reinhard Winter, sozialwissenschaftliches Institut Tübingen, und Prof. Dr. Cornelia Helfferich, ev. Fachhochschule für Sozialwissenschaft Freiburg, diskutierten sie über die Rolle von Chancengleichheit bei der Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen. Damit geht Monika Stolz in ihrer Funktion als Beauftragte der Landesregierung für Chancengleichheit von Frauen und Männern einen neuen Weg. Impulse aus dieser und weiteren geplanten themenspezifischen Diskussionsrunden sollen in die Politikgestaltung einfließen und das Thema Chancengleichheit stärker in den Mittelpunkt rücken.