AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 32 - 2/2006
   

Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

Fachreferenten/Fachreferentinnen für Chancengleichheit in allen Stadt- und Landkreisen

Im Zuge der Verwaltungsreform wurden in allen Stadt- und Landkreisen Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten für Chancengleichheit durch die jeweilige Amtsspitze benannt. Die gesetzliche Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem baden-württembergischen Chancengleichheitsgesetz (§ 23 ChancenG). Ziel dieser Regelung ist es, den Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach Artikel 3 Abs. 2 GG durchzusetzen und dafür Strukturen zu schaffen, die der Gleichstellung wirksam verpflichtet sind.

Die Fachreferentinnen und -referenten für Chancengleichheit regten bei ihrem ersten Erfahrungs- und Informationsaustausch, zu dem das Ministerium für Arbeit und Soziales nach Pforzheim eingeladen hatte, an, ein Eckpunktepapier zur Umsetzung des § 23 ChancenG zu erstellen. Dieses Papier wurde von einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung des Städte- und Landkreistages Baden-Württemberg erarbeitet.

In Anlehnung an den Gesetzesauftrag gliedert sich das Eckpunktepapier in drei Handlungsbereiche: behördeninterne Frauenförderung, externe Frauenförderung und Gender Mainstreaming.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Fachreferentinnen und -referenten für Chancengleichheit in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen der Stadtkreise.

Projekte

KONTAKT
zum Ministerium
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
E-Mail: Christiane.Hug-von-Lieven@sm.bwl.de

 

     

Seminare für kommunale Mandatsträgerinnen

Minderheiten in Gremien haben es immer schwer, sich Gehör zu verschaffen und ihre Positionen durchzusetzen. In vielen Kommunalparlamenten sind Frauen nach wie vor in der Minderheit. Deshalb werden die Strategieseminare „Standort-Standpunkt-Strategie“ für Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsrätinnen sowie mögliche Nachrückerinnen fortgeführt.

Die Seminare beinhalten folgende Seminarbausteine:

  strategisch mit Vorlagen umgehen
  bei anderer Meinung mit mehr Selbstbewusstsein und guter Argumentationslinie die eigenen Vorstellungen durchsetzen
  mit Ideen zielgerichtet vorgehen
  fraktionsübergreifender Austausch bei Problemstellungen und gleichen Zielen
  Potenziale der Frauen erkennen und nutzen (5 Projekte)
  Bildung von frauenpolitischen Netzwerken

Gefördert werden Seminare, die von kommunalen Frauenbeauftragten, Fachreferentinnen und -referenten für Chancengleichheit der Stadt- und Landkreise, von Frauenverbänden und Frauennetzwerken durchgeführt werden.

Seminarkonzeption und Antragsformular können beim Ministerium für Arbeit und Soziales, Referat 21, angefordert werden.

   
     

Neues Förderprogramm „Chancengleichheit“

Der Aufsichtsrat der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH hat am 6. Dezember 2005 ein Förderprogramm „Chancengleichheit“ beschlossen und mit einem Volumen von zwei Millionen Euro ausgestattet. Ziel des Programms ist es, mit innovativen Projekten und Forschungsvorhaben die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, im unmittelbaren Lebensumfeld und in der individuellen Entwicklung weiter zu verbessern.

Die detaillierte Ausschreibung des Programms finden Sie demnächst unter: www.landesstiftung-bw.de

   
     

„Chancengleichheit braucht Ideen“

Die Broschüre „Chancengleichheit braucht Ideen. Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Planning in den Kommunen“ wurde in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Städte-, Landkreis- und Gemeindetages Baden-Württemberg sowie mit Vertreterinnen des Fachbeirats Gender Mainstreaming des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg erstellt. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele bietet sie Anregungen, wie das gleichstellungsorientierte europäische Politikkonzept Gender Mainstreaming in den alltäglichen Arbeitsabläufen und politischen Entscheidungsprozessen von Kommunen konkret umgesetzt und verankert werden kann.

Die Arbeitshilfe erhalten Sie kostenlos beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart (poststelle@sm.bwl.de). Download unter: www.sozialministerium-bw.de

   
     

„Agenda für Vereinbarkeit, Bildung und Ausbildung“

Auf Initiative des Ministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 2.12.2005 zwischen Sozial-, Wirtschafts- und Kultusministerium einerseits und der Landesvereinigung Baden-württembergischer Arbeitgeberverbände andererseits eine "Agenda für Vereinbarkeit, Bildung und Ausbildung" mit sechs Einzelprojekten unterzeichnet.

Zielsetzung der Agenda ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Baden-Württemberg in Kooperation zwischen Land und Wirtschaft voranzubringen. Gleichzeitig soll die vorschulische Bildung von Kindern um mathematisch-naturwissenschaftliche Angebote erweitert sowie die Kooperation Kindergarten/Grundschule gefördert werden, auch mit dem Ziel einer Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern. Durch Öffentlichkeitsarbeit sollen familienfreundliche Betriebe als gute Beispiele bekannt gemacht werden.

Ein von Südwestmetall für drei Jahre mit 1 Mio. € finanziertes Projekt „Familie im Beruf und Leben“ („fa.i.b.le“) ist zunächst in drei Pilotregionen des Landes geplant. Weitere Agenda-Projekte sind u.a. die Einrichtung eines Internetportals „Familienfreundliche Betriebe in Baden-Württemberg“, die Entwicklung von Familienbildungsangeboten für Betriebe sowie ein Kongress der Vertragspartner zu „worklife- balance.“