| Themen und Projekte aus dem
Sozialministerium
Fachreferenten/Fachreferentinnen für Chancengleichheit
in allen Stadt- und Landkreisen
Im Zuge der Verwaltungsreform wurden in allen Stadt- und Landkreisen Fachreferentinnen
bzw. Fachreferenten für Chancengleichheit durch die jeweilige Amtsspitze benannt.
Die gesetzliche Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem baden-württembergischen
Chancengleichheitsgesetz (§ 23 ChancenG). Ziel dieser Regelung ist es, den Verfassungsauftrag
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach Artikel 3 Abs. 2 GG
durchzusetzen und dafür Strukturen zu schaffen, die der Gleichstellung wirksam verpflichtet
sind.
Die Fachreferentinnen und -referenten für Chancengleichheit regten bei ihrem
ersten Erfahrungs- und Informationsaustausch, zu dem das Ministerium für Arbeit und
Soziales nach Pforzheim eingeladen hatte, an, ein Eckpunktepapier zur Umsetzung des
§ 23 ChancenG zu erstellen. Dieses Papier wurde von einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung
des Städte- und Landkreistages Baden-Württemberg erarbeitet.
In Anlehnung an den Gesetzesauftrag gliedert sich das Eckpunktepapier in drei
Handlungsbereiche: behördeninterne Frauenförderung, externe Frauenförderung und
Gender Mainstreaming.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Fachreferentinnen und
-referenten für Chancengleichheit in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen der
Stadtkreise. |