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Liebe Leserinnen und Leser,
alljährlich wird der 25. November weltweit
als Internationaler Tag gegen Gewalt an
Frauen begangen. Erstmals im Jahr 1981
erklärten die Vereinten Nationen diesen Tag
zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an
Frauen“. Ich halte es für wichtig, dass das
Thema nicht nur an diesem Tag in das
öffentliche Bewusstsein gerufen wird. Die
Bekämpfung und Ächtung von Gewalt gegen
Frauen ist eine Daueraufgabe von Politik und
Gesellschaft.
Mitten unter uns werden Mädchen
bedroht, geschlagen und eingesperrt, wenn
sie sich der Kontrolle durch die männlichen
Familienmitglieder entziehen wollen. Ein
Vater bringt seine eigene Tochter um, weil
sie wie ihre deutschen Freundinnen leben
wollte. Es ist keine Seltenheit, dass junge
Frauen hier oder in ihrem Heimatland
zwangsverheiratet werden. Es geht nicht an,
dass Menschenrechte unter Verweis auf kulturelle
und traditionelle Einstellungen oder
religiöse Überzeugungen nur eingeschränkt
für Frauen gelten.
Andere Frauen werden mit Versprechungen
auf ein besseres Leben nach Deutschland
gelockt und hier zur Prostitution
gezwungen. Sie werden ihrer Rechte und
ihrer Würde beraubt, wie Sklavinnen von
einem Bordell zum nächsten verkauft. Die
Nachfrage ist groß, das Unrechtsbewusstsein
gering oder fast garnicht vorhanden.
Menschenhandel hat sich unter unseren
Augen zu einem lukrativen Geschäft in
Deutschland entwickelt.
Von Frauenorganisationen werden Menschenrechtsverletzungen
immer wieder und zu Recht angeprangert. Von der internationalen
Staatengemeinschaft, den Vereinten
Nationen, gingen wichtige Impulse zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
von Frauen aus, die ihren Niederschlag in
verpflichtenden Übereinkommen fanden.
Zuletzt wurde auf der 4. UN-Weltfrauenkonferenz
in Peking (1995) eine Erklärung
und eine Aktionsplattform verabschiedet,
der 189 Staaten beigetreten sind. Diese
Staaten, zu denen auch Deutschland gehört,
verpflichten sich zu umfassenden Maßnahmen
zur Herstellung der Geschlechtergleichstellung,
Bekämpfung von Frauenarmut
und Gewalt. Die Aktionsplattform hat
erneut die zentrale Bedeutung von Frauenrechten
als integralem Bestandteil der Menschenrechte
betont. Menschenrechte sind
unteilbar, sind Männer- und Frauenrechte
gleichermaßen.
Wie bereits beim Platzverweisverfahren
in Fällen häuslicher Gewalt praktiziert, ist
Gewalt gegen Frauen keine „Privatsache“
mehr. Es ist eine Aufgabe des Staates, alle
Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu
schützen. So hat die baden-württembergische
Landesregierung beispielsweise einen
Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der
Zwangsheirat eingebracht und eine Fachkommission
eingesetzt. Auch bei der
Bekämpfung des Menschenhandels wird die
nun abgeschlossene Kooperationsvereinbarung
in Baden-Württemberg die Zusammenarbeit
der unterschiedlichen Stellen verbessern
und Klarheit über Zuständigkeiten
schaffen.
Dieses AKTIV-Heft beleuchtet unterschiedliche
Formen von Gewalt gegen
Frauen und stellt Hilfsangebote für Betroffene
vor.

Johanna Lichy MdL
Staatssekretärin im Ministerium
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Frauenbeauftragte der Landesregierung |