AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 30 - 4/2005
   

 

 

Liebe Leserinnen und Leser, alljährlich wird der 25. November weltweit als Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen begangen. Erstmals im Jahr 1981 erklärten die Vereinten Nationen diesen Tag zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“. Ich halte es für wichtig, dass das Thema nicht nur an diesem Tag in das öffentliche Bewusstsein gerufen wird. Die Bekämpfung und Ächtung von Gewalt gegen Frauen ist eine Daueraufgabe von Politik und Gesellschaft.

Mitten unter uns werden Mädchen bedroht, geschlagen und eingesperrt, wenn sie sich der Kontrolle durch die männlichen Familienmitglieder entziehen wollen. Ein Vater bringt seine eigene Tochter um, weil sie wie ihre deutschen Freundinnen leben wollte. Es ist keine Seltenheit, dass junge Frauen hier oder in ihrem Heimatland zwangsverheiratet werden. Es geht nicht an, dass Menschenrechte unter Verweis auf kulturelle und traditionelle Einstellungen oder religiöse Überzeugungen nur eingeschränkt für Frauen gelten.

Andere Frauen werden mit Versprechungen auf ein besseres Leben nach Deutschland gelockt und hier zur Prostitution gezwungen. Sie werden ihrer Rechte und ihrer Würde beraubt, wie Sklavinnen von einem Bordell zum nächsten verkauft. Die Nachfrage ist groß, das Unrechtsbewusstsein gering oder fast garnicht vorhanden. Menschenhandel hat sich unter unseren Augen zu einem lukrativen Geschäft in Deutschland entwickelt.

Von Frauenorganisationen werden Menschenrechtsverletzungen immer wieder und zu Recht angeprangert. Von der internationalen Staatengemeinschaft, den Vereinten Nationen, gingen wichtige Impulse zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen aus, die ihren Niederschlag in verpflichtenden Übereinkommen fanden. Zuletzt wurde auf der 4. UN-Weltfrauenkonferenz in Peking (1995) eine Erklärung und eine Aktionsplattform verabschiedet, der 189 Staaten beigetreten sind. Diese Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, verpflichten sich zu umfassenden Maßnahmen zur Herstellung der Geschlechtergleichstellung, Bekämpfung von Frauenarmut und Gewalt. Die Aktionsplattform hat erneut die zentrale Bedeutung von Frauenrechten als integralem Bestandteil der Menschenrechte betont. Menschenrechte sind unteilbar, sind Männer- und Frauenrechte gleichermaßen.

Wie bereits beim Platzverweisverfahren in Fällen häuslicher Gewalt praktiziert, ist Gewalt gegen Frauen keine „Privatsache“ mehr. Es ist eine Aufgabe des Staates, alle Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen. So hat die baden-württembergische Landesregierung beispielsweise einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat eingebracht und eine Fachkommission eingesetzt. Auch bei der Bekämpfung des Menschenhandels wird die nun abgeschlossene Kooperationsvereinbarung in Baden-Württemberg die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Stellen verbessern und Klarheit über Zuständigkeiten schaffen.

Dieses AKTIV-Heft beleuchtet unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Frauen und stellt Hilfsangebote für Betroffene vor.


Johanna Lichy MdL
Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Frauenbeauftragte der Landesregierung