AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 29 - 3/2005
   

Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

Gender Mainstreaming – eine Zukunftsstrategie für Schulen

Als dritte Tagung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gender Mainstreaming – eine Zukunftsstrategie für…“ veranstaltet das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden- Württemberg im Haus der Wirtschaft in Stuttgart am 25. November 2005 von 13–17 Uhr eine Fachtagung „Gender Mainstreaming – eine Zukunftsstrategie für Schulen“. Die beiden vorangegangenen Tagungen beschäftigten sich mit Gender Mainstreaming als Zukunftsstrategie für Kommunen und Hochschulen.

Das Politikkonzept Gender Mainstreaming bedeutet, dass bei allen Entscheidungsprozessen und Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern von vorneherein und regelmäßig berücksichtigt werden. Gender Mainstreaming bietet auch für Schulen ein wichtiges Potenzial, das es zu nutzen gilt - als Schulentwicklungskonzept, das sowohl die unterschiedliche Situation der Lehrenden als auch der Lernenden berücksichtigt.

Auf der Fachtagung referieren Expertinnen und Experten praxisbezogen über die Zukunftsstrategie Gender Mainstreaming und ihre Bedeutung für Schulen.

Die Veranstaltung richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und Schulverwaltung sowie an alle Interessierten.

Informationen bei Karin Büchling, Sozialministerium:
E-Mail: buechling@sm.bwl.de

Projekte

KONTAKT
zum Ministerium
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
E-Mail: Christiane.Hug-von-Lieven@sm.bwl.de

 

     

Neuauflage „Informationen für Mütter und Väter

Am 3. Juni 2005 ist die komplett überarbeitete Neuauflage der Broschüre „Informationen für Mütter und Väter“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales erschienen. Diese Broschüre richtet sich an junge Eltern. Sie gibt einen umfassenden Überblick über Leistungen und Angebote für Familien – wie zum Beispiel Mutterschutz, Erziehungsgeld und Elternzeit, Kinderbetreuung, steuerliche Erleichterungen, Bewertung der Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, aber auch Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wohnungsbauförderung oder Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Darüber hinaus enthält sie Hinweise auf weiterführende Spezialbroschüren und die entsprechenden Anlaufstellen. Ganz neu in dieser Auflage ist auch die am Ende der Broschüre abgedruckte „Checkliste Geburt“, in der einzuhaltende Fristen rund um den Geburtstermin abgedruckt sind.

Die Broschüre „Informationen für Mütter und Väter“ wird von den Bürgermeisterämtern und Beratungsstellen in Baden-Württemberg an die Familien verteilt.

„Informationen für Mütter und Väter“,
Download unter:
www.sozialministerium-bw.de (Rubrik Publikationen, Familie und Kinder)

   
     

Zweiter Bilanzbericht zum Landesgleichberechtigungsgesetz

Anfang Juni veröffentlichte das Ministerium für Arbeit und Soziales den zweiten Bilanzbericht zum Landesgleichberechtigungsgesetz. Der zweite Bilanzbericht umfasst den Berichtszeitraum 2000 bis 2004 und spiegelt die Situation vor der Verwaltungsreform wider. Damit ist auch ein direkter Vergleich mit dem ersten Bilanzbericht (1996- 2000) möglich. Der Bericht zeigt, dass Frauenförderung in der Landesverwaltung zu einem bestimmenden Thema der Personalplanung und Personalentwicklung geworden ist. Der Anteil weiblicher Beschäftigter in der Landesverwaltung ist von 47,4 Prozent im Jahr 2000 auf 49,5 Prozent im Jahr 2004 gestiegen. Im höheren Dienst ist der Frauenanteil deutlich von 29,8 auf 35,2 Prozent gestiegen.

Die Frauenbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Johanna Lichy MdL, bewertete die statistischen Ergebnisse positiv. Im Vergleich zum ersten Bilanzbericht seien Fortschritte unverkennbar. Dennoch gäbe es nach wie vor Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert und weitere Anstrengungen notwendig seien.

Bilanzbericht Landesgleichberechtigungsgesetz 2000–2004,
Download unter:
www.sozialministerium-bw.de (Rubrik Publikationen, Chancengleichheit)

   
     

Das neue Chancengleichheitsgesetz

Neun Jahre nach Inkrafttreten des Landesgleichberechtigungsgesetzes wird das Gesetz angepasst und modernisiert. Der Ministerrat hat im Juni 2005 die Einbringung in den Landtag beschlossen. Die Erste Lesung im Landtag fand Ende Juli statt. Es wird davon ausgegangen, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten wird.

Das Land als Arbeitgeber hat sich zum Ziel gesetzt, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen und die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienarbeit sowohl für Frauen als auch für Männer weiter zu verbessern. Kernpunkte der Novelle sind

  strukturelle Anpassungen an die Veränderungen der Landesverwaltung durch das Verwaltungsstrukturreformgesetz
  die Vereinfachung des Verfahrens zur Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit
  die Vereinfachung der Erstellung und Fortschreibung der Chancengleichheitspläne
  die Implementierung von Chancengleichheit als ein von allen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu beachtendes Leitprinzip sowie
  die Stärkung der Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit

Das Ministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens mit Informationsveranstaltungen und Informationsmaterialien die Einführung der neuen Regelungen zu unterstützen.

Informationen bei Ann Müller-Nies, Sozialministerium:
E-Mail: Ann.Mueller-Nies@sm.bwl.de