AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 2 - 1/1998
   

 

die Europäische Union ist ein Thema, das in der öffentlichen Diskussion einen breiten Raum einnimmt. Wie die EU wirklichfunktioniert, welche Kompetenzen die Organe haben und wie sie zusammenwirken, was Richtlinien des Rates in den Mitgliedstaaten bewirken, welche Bedeutung die EU für die Chancengleichheit von Frauen und Männern und für die Frauenförderung in Baden-Württemberg hat, ist oft nicht bekannt.

Dabei hat die EU auf Frauen und Frauenpolitik erheblichen Einfluß und ist deshalb Leitthema von AKTIV Heft Nr. 2. So ist im EWG-Vertrag bereits seit 1957 der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen festgeschrieben. Ursprünglich zur Verhinderung von Wettbewerbsvorteilen für Länder mit einer hohen Frauenerwerbsquote mit der üblicherweise geringeren Bezahlung gedacht, hat sich dieser Artikel 119 EWG-Vertrag im Laufe der Jahre zu einem wirksamen Instrument zur Durchsetzung der Chancengleichheit im Berufsleben entwickelt.

Das Europäische Parlament hat zwischenzeitlich einen eigenen "Ausschuß für die Rechte der Frau" eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den "weiblichen Blickwinkel" in möglichst viele Politikbereiche im Sinne des "Mainstreamings" einzubringen. "Mainstreaming" bedeutet, die unterschiedlichen Prioritäten und Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikbereiche und Maßnahmen systematisch einzubeziehen. Auch für die Kommission gehört das "Mainstreaming" zu einer der wichtigsten Überlegungen bei der Entwicklung aller Politikbereiche.

Die Entscheidungen des Europäischen Rats, aber auch des Europäischen Gerichtshofs, haben weitreichende Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und damit auch auf Frauen in Baden-Württemberg. So war die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit einer Entscheidungsquote zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst wieder ein sehr positives Signal für die Frauenpolitik in unserem Land.

Die EU schafft damit wichtige Grundlagen für Chancengleichheit der Unionsbürgerinnen und -bürger.


Johanna Lichy MdL
Staatssekretärin im Sozialministerium Baden-Württemberg
Frauenbeauftragte der Landesregierung