AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 19 - 1/2003
   

Geschlechterspezifische Aspekte des behindertengerechten Planens und Bauens

Von Dr. Ursula Broermann, Dachverband Integratives Planen und Bauen, Stuttgart e.V.

Die individuelle Vielfalt von Behinderungen erfordert prinzipiell sehr spezifische bauliche Ausführungen. Im Bereich des Wohnens und Arbeitens kann und muss man darauf ganz individuell reagieren. Deutlich komplexer stellt sich die Gestaltung des Öffentlichen Raums dar. Wechselnde Nutzer/innen mit verschiedensten Behinderungen müssen Berücksichtigung finden. Sinnesbehinderungen (Hören/Sehen), geistige Behinderungen/Erkrankungen, motorische Behinderungen (Beeinträchtigungen beim Sitzen, Aufstehen, Stehen, Gehen, Greifen etc.), Leistung einschränkende Erkrankungen (Herz-/Lungenkranke) in ihren verschiedensten Ausprägungen und Kombinationen fordern entsprechend sorgsame Planung und Umsetzung. Der Teufel steckt auch hier im Detail. Was für die eine behinderte Frau gut ist, kann für eine andere kontraproduktiv oder sogar gefährlich sein.

Angsträume, wie dunkle Unterführungen oder schlecht beleuchtete Parkhäuser, sind für behinderte Mädchen und Frauen besonders problematisch. Schnell weglaufen/ wegrollen, sich ernsthaft gegen gewaltsame Übergriffe wehren oder auch nur laut zu schreien ist auf Grund körperlicher Beeinträchtigungen oft nicht möglich. Sporadisch gibt es zwischenzeitlich spezielle Selbstverteidigungskurse für behinderte Frauen und Mädchen. Unabhängig davon muss dafür gesorgt werden, dass es keine dunklen Ecken, Wege, Plätze und Räume gibt. Bei der Installation von Leuchtmitteln sind jedoch Blendeffekte zu vermeiden, da sie sehbehinderte Menschen zusätzlich gefährden.

Im Bereich des barrierefreien Planens und Bauens spielt das Geschlechtsmerkmal vor allem im Sanitärbereich eine Rolle. Hier ist darauf zu achten, dass Behindertentoiletten nicht in vorhandene geschlechtszugeordnete WC-Anlagen integriert werden dürfen. Damit werden andersgeschlechtlichen Begleitpersonen (Zivi, Lebenspartner etc.) Unannehmlichkeiten erspart. Die Existenz einer für behinderte Menschen erreich- und nutzbaren Toilette ist im öffentlich zugänglichen Raum leider keine Selbstverständlichkeit. So spielt bei der Planung eines Restaurant-Besuchs auch dieses Kriterium eine Rolle. Eine gebaute Umwelt, die den Anforderungen der so genannten nicht-behinderten Frauen und Mädchen gerecht wird, entspricht in weiten Teilen auch den Anforderungen behinderter Frauen und Mädchen.

Gut geplante Wohnungen, räumliche Nähe von Arbeitsplatz und Wohnung sowie eine gut funktionierende Infrastruktur erleichtern die Organisation der eigenen Person, der Hausarbeit, Berufstätigkeit, Kinderbetreuung und Pflege. Sie erweitern die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und eröffnen die Chance, in vertrauter (evtl. verkleinerter) Umgebung (auch nach Auszug der Kinder, Verlust des Partners, im Alter, bei Krankheit usw.) im gewohnten sozialen Umfeld zu verbleiben. Behinderte und nicht-behinderte Frauen sind – was die Problematik baulicher Barrieren anbelangt - mehrfach betroffen. Der überwiegende Teil der Hausarbeit und Haushaltsorganisation wird in aller Regel – unabhängig von einer Behinderung – von Frauen erledigt. Kinder werden ebenfalls vorrangig von Frauen versorgt. Gleiches gilt für die Betreuung und ggf. Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger.

Frauen profitieren zum einen wegen der oft gelebten Mehrfachbelastung (Behinderung, Familie, Beruf), zum anderen wegen ihrer statistisch belegten höheren Lebenserwartung in besonderem Umfang von einer guten, barrierefreien Architektur. Bauliche Barrieren dürfen das private, öffentliche und berufliche Leben von Frauen und Mädchen nicht beeinträchtigen.

Dr. Ursala Broermann
Gerlinde Barwig

Es sollten beispielsweise alle dort einkaufen können, wo sie möchten, und nicht, wo sie in das Geschäft eintreten/ hereinfahren und sich orientieren können, zwischen die Regale, durch die Kasse, in die Umkleidekabine passen oder eine für sie erreichbare und nutzbare Toilette vorfinden.

 

     
Eine barrierefreie Architektur, Stadt- und Verkehrsplanung ist für behinderte Menschen eine absolute Notwendigkeit, für alle anderen Menschen mindestens eine Frage von Komfort und Sicherheit. Ein Beispiel von vielen sind Stock- und Räder-taugliche Wegeverbindungen zu und zwischen den Spielgeräten eines Spielplatzes aus für Sport- und Spielplätze zugelassenen Materialien. Sie
  erleichtern Nutzern der Spielplätze mit Kindern unterschiedlichen Alters (mit und ohne Kinderwagen) Betreuung und Aufsicht,
  fördern Integration behinderter Kinder,
  fördern Integration behinderter Eltern,
  fördern Hilfe zwischen den Generationen,
  ermöglichen den Kindern den oft gewünschten „Applaus“ aus unmittelbarer Nähe und sie
  eignen sich hervorragend als Spielflächen.