| Geschlechterspezifische Aspekte
des behindertengerechten Planens und Bauens
Von Dr. Ursula Broermann, Dachverband Integratives
Planen und Bauen, Stuttgart e.V.
Die individuelle Vielfalt von Behinderungen erfordert
prinzipiell sehr spezifische bauliche Ausführungen. Im Bereich des
Wohnens und Arbeitens kann und muss man darauf ganz individuell
reagieren. Deutlich komplexer stellt sich die Gestaltung des Öffentlichen
Raums dar. Wechselnde Nutzer/innen mit verschiedensten Behinderungen
müssen Berücksichtigung finden. Sinnesbehinderungen (Hören/Sehen),
geistige Behinderungen/Erkrankungen, motorische Behinderungen (Beeinträchtigungen
beim Sitzen, Aufstehen, Stehen, Gehen, Greifen etc.), Leistung einschränkende
Erkrankungen (Herz-/Lungenkranke) in ihren verschiedensten Ausprägungen
und Kombinationen fordern entsprechend sorgsame Planung und Umsetzung.
Der Teufel steckt auch hier im Detail. Was für die eine behinderte
Frau gut ist, kann für eine andere kontraproduktiv oder sogar gefährlich
sein.
Angsträume, wie dunkle Unterführungen oder schlecht
beleuchtete Parkhäuser, sind für behinderte Mädchen und Frauen besonders
problematisch. Schnell weglaufen/ wegrollen, sich ernsthaft gegen
gewaltsame Übergriffe wehren oder auch nur laut zu schreien ist
auf Grund körperlicher Beeinträchtigungen oft nicht möglich. Sporadisch
gibt es zwischenzeitlich spezielle Selbstverteidigungskurse für
behinderte Frauen und Mädchen. Unabhängig davon muss dafür gesorgt
werden, dass es keine dunklen Ecken, Wege, Plätze und Räume gibt.
Bei der Installation von Leuchtmitteln sind jedoch Blendeffekte
zu vermeiden, da sie sehbehinderte Menschen zusätzlich gefährden.
Im Bereich des barrierefreien Planens und Bauens spielt
das Geschlechtsmerkmal vor allem im Sanitärbereich eine Rolle. Hier
ist darauf zu achten, dass Behindertentoiletten nicht in vorhandene
geschlechtszugeordnete WC-Anlagen integriert werden dürfen. Damit
werden andersgeschlechtlichen Begleitpersonen (Zivi, Lebenspartner
etc.) Unannehmlichkeiten erspart. Die Existenz einer für behinderte
Menschen erreich- und nutzbaren Toilette ist im öffentlich zugänglichen
Raum leider keine Selbstverständlichkeit. So spielt bei der Planung
eines Restaurant-Besuchs auch dieses Kriterium eine Rolle. Eine
gebaute Umwelt, die den Anforderungen der so genannten nicht-behinderten
Frauen und Mädchen gerecht wird, entspricht in weiten Teilen auch
den Anforderungen behinderter Frauen und Mädchen.
Gut geplante Wohnungen, räumliche Nähe von Arbeitsplatz
und Wohnung sowie eine gut funktionierende Infrastruktur erleichtern
die Organisation der eigenen Person, der Hausarbeit, Berufstätigkeit,
Kinderbetreuung und Pflege. Sie erweitern die Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung und eröffnen die Chance, in vertrauter (evtl.
verkleinerter) Umgebung (auch nach Auszug der Kinder, Verlust des
Partners, im Alter, bei Krankheit usw.) im gewohnten sozialen Umfeld
zu verbleiben. Behinderte und nicht-behinderte Frauen sind – was
die Problematik baulicher Barrieren anbelangt - mehrfach betroffen.
Der überwiegende Teil der Hausarbeit und Haushaltsorganisation wird
in aller Regel – unabhängig von einer Behinderung – von Frauen erledigt.
Kinder werden ebenfalls vorrangig von Frauen versorgt. Gleiches
gilt für die Betreuung und ggf. Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger.
Frauen profitieren zum einen wegen der oft gelebten
Mehrfachbelastung (Behinderung, Familie, Beruf), zum anderen wegen
ihrer statistisch belegten höheren Lebenserwartung in besonderem
Umfang von einer guten, barrierefreien Architektur. Bauliche Barrieren
dürfen das private, öffentliche und berufliche Leben von Frauen
und Mädchen nicht beeinträchtigen. |
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 Gerlinde Barwig
| Es sollten beispielsweise
alle dort einkaufen können, wo sie möchten, und nicht,
wo sie in das Geschäft eintreten/ hereinfahren und sich
orientieren können, zwischen die Regale, durch die Kasse,
in die Umkleidekabine passen oder eine für sie erreichbare
und nutzbare Toilette vorfinden. |
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