| Themen und Projekte aus dem
Sozialministerium
Auftaktveranstaltung
„Mittendrin statt außen vor“
Anlässlich der Auftaktveranstaltung zum Europäischen
Jahr der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2002 rief Staatssekretärin
Johanna Lichy MdL zu einem partnerschaftlichen Miteinander von Menschen
mit und ohne Behinderungen auf. Unter dem Motto „Mittendrin statt
außen vor“, so Frau Lichy, sollten 2003 Menschen mit Behinderungen,
ihr Alltag, ihre Ideen und Rechte weiter in den Mittelpunkt rücken.
Die Ziele der Landespolitik seien, Gleichstellung, Selbstbestimmung
und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Dies
sei nicht alleine Aufgabe der Politik, sondern eine Aufgabe, die
alle angeht. Abschließend bat die Staatssekretärin alle Bürgerinnen
und Bürger, Verbände und Institutionen, Kommunen und Behörden, das
Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen mit zu gestalten.
„Wir
können alles?!“ Förderung von Projekten in der Mädchenarbeit
Das Sozialministerium fördert auch im Jahr 2003 wieder
Mädchenprojekte im Bereich der Berufswahlorientierung. Es stehen
insgesamt 25.500 Euro zur Verfügung.
Eine wichtige Ursache für die geschlechtsspezifische
Berufswahl von jungen Frauen ist, dass es Sozialisationsträgern
und Bildungseinrichtungen noch immer zu wenig gelingt, Interesse
und Begeisterung für technische, naturwissenschaftliche und informationstechnische
Themen und Sachverhalte bei Mädchen zu wecken.
Deshalb fördert das Sozialministerium Projekte, die
die Entscheidungsfähigkeit von Mädchen in Hinblick auf die Berufsorientierung
unterstützen und sie an das gesamte Spektrum der Berufe heranführen,
damit sie diese später ganz selbstverständlich in ihre Berufswegplanungen
mit einbeziehen. Dies soll mit an der Lebenswelt von Mädchen orientierten
Angeboten in jungen Jahren geschehen, wenn durch Rollenzuschreibung
noch wenig Einengung besteht.
Konkrete Projektinhalte werden nicht vorgegeben. Wesentlich
für die Förderung ist die jeweilige mädchenspezifische Anleitung.
Bei der Entscheidung über die Projektanträge wird das Sozialministerium
fachlich von der LAG Mädchenpolitik beraten.
Entsprechende Projektanträge sind bis spätestens 7.
April 2003 beim Sozialministerium Baden-Württemberg, Abteilung 6,
Postfach 10 34 43 in 70029 Stuttgart, einzureichen. Gleichzeitig
soll eine Mehrfertigung des jeweiligen Antrags an die Geschäftsstelle
der LAG Mädchenpolitik e. V. Baden-Württemberg, Siemensstr. 11 in
70469 Stuttgart, übermittelt werden.
Ansprechpartnerin beim Sozialministerium ist Frau
Büchling, Fon: 0711/123-35 94.
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