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Zum Thema: Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung
In der Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode wurde
festgelegt, dass politische Programme und Projekte in allen Lebensbereichen
auf ihre geschlechterspezifischen Auswirkungen zu prüfen sind. Damit
haben die Regierungsfraktionen die von der EU maßgeblich mitentwickelte
Strategie des Gender Mainstramings aufgegriffen und sich für eine
Anwendung in allen Politikbereichen ausgesprochen.
Gender Mainstreaming ist eine innovative Strategie
zur tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen
und Männern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG). Die Neuerung besteht darin,
dass Chancengleichheit zu einem strategischen Ziel innerhalb der
Landesverwaltung wird und dass auf operativer Ebene in politischen
Entscheidungen, in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien,
Konzeptionen, Projekten und Förderprogrammen die unterschiedlichen
Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern von vorneherein und
regelmäßig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Mit Gender Mainstreaming wird ein Prozess in Gang gesetzt, dessen
Gestaltung nicht auf für Frauenpolitik zuständige Stellen beschränkt
ist, sondern alle Entscheidungsträger einbezieht. Gleichstellungspolitische
Ziele sollen zukünftig eigenverantwortlich von den jeweils fachlich
Zuständigen in die Optionen zur Lösung von Grundsatz- und Sachproblemen
integriert werden. Die Bestimmung der Inhalte, Ziele und des Verlaufs
des jeweiligen Prozesses orientiert sich sowohl an der Umsetzung
des strategischen Ziels der Chancengleichheit im entsprechenden
Arbeitszusammenhang, als auch an den konkreten Ergebnissen geschlechterspezifischer
Analysen in diesem Bereich. Mit diesem erweiterten Ansatz ist die
Verwirklichung der Chancengleichheit nicht nur auf Frauen ausgerichtet,
sondern bezieht Männer gleichermaßen mit ein.
Der Ministerrat hat das Sozialministerium mit Beschluss
vom 24. Juli 2001 beauftragt, eine Konzeption zur Berücksichtigung
geschlechterspezifischer Unterschiede bei Planung und Umsetzung
von politischen Maßnahmen in der Landesverwaltung zu entwickeln.
Zur Umsetzung des Kabinettsbeschlusses wurde unter Federführung
des Sozialministeriums eine interministerielle Projektgruppe eingesetzt.
Die Projektgruppe hat eine Konzeption zur schrittweisen Implementierung
des Gender Mainstreamings in der Landesverwaltung erarbeitet, die
vom Ministerrat am 9. Juli 2002 beschlossen wurde. Des Weiteren
hat der Ministerrat das Sozialministerium beauftragt, bis Anfang
2004 einen Zwischenbericht über die Umsetzung zu erstatten und Vorschläge
für die Weiterentwicklung zu unterbreiten.
| Kernstücke der Konzeption sind: |
| 1. |
Prozesssteuerung mit einer hochrangig besetzten Lenkungsgruppe,
in der alle Ministerien vertreten sind, und einer Projektgruppe
(Arbeitsebene), |
| 2. |
Einrichtung eines Fachbeirates beim Sozialministerium, |
| 3. |
Durchführung von Modellprojekten in verschiedenen Ministerien, |
| 4. |
Erarbeitung von Arbeitshilfen und |
| 5. |
Fortbildungsprogramme |
Die Projektgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen. Derzeit
liegen die Arbeitsschwerpunkte auf der Erstellung von Informationsmaterialien
und Arbeitshilfen sowie der Ausarbeitung eines Fortbildungsprogramms
und der Begleitung der Modellprojekte. Arbeitsergebnisse der Projektgruppe
werden der Lenkungsgruppe zur Entscheidung vorgelegt. Als weitere
Maßnahme wurde das Thema Gender Mainstreaming in das Reformprojekt
Neue Steuerungselemente (NSI) eingebracht. Der Fachbeirat soll zu
Beginn des Jahres 2003 eingerichtet werden.
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