AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 18 - 4/2002
   

Zum Thema: Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung
In der Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode wurde festgelegt, dass politische Programme und Projekte in allen Lebensbereichen auf ihre geschlechterspezifischen Auswirkungen zu prüfen sind. Damit haben die Regierungsfraktionen die von der EU maßgeblich mitentwickelte Strategie des Gender Mainstramings aufgegriffen und sich für eine Anwendung in allen Politikbereichen ausgesprochen.

Gender Mainstreaming ist eine innovative Strategie zur tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG). Die Neuerung besteht darin, dass Chancengleichheit zu einem strategischen Ziel innerhalb der Landesverwaltung wird und dass auf operativer Ebene in politischen Entscheidungen, in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Konzeptionen, Projekten und Förderprogrammen die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern von vorneherein und regelmäßig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Mit Gender Mainstreaming wird ein Prozess in Gang gesetzt, dessen Gestaltung nicht auf für Frauenpolitik zuständige Stellen beschränkt ist, sondern alle Entscheidungsträger einbezieht. Gleichstellungspolitische Ziele sollen zukünftig eigenverantwortlich von den jeweils fachlich Zuständigen in die Optionen zur Lösung von Grundsatz- und Sachproblemen integriert werden. Die Bestimmung der Inhalte, Ziele und des Verlaufs des jeweiligen Prozesses orientiert sich sowohl an der Umsetzung des strategischen Ziels der Chancengleichheit im entsprechenden Arbeitszusammenhang, als auch an den konkreten Ergebnissen geschlechterspezifischer Analysen in diesem Bereich. Mit diesem erweiterten Ansatz ist die Verwirklichung der Chancengleichheit nicht nur auf Frauen ausgerichtet, sondern bezieht Männer gleichermaßen mit ein.

Der Ministerrat hat das Sozialministerium mit Beschluss vom 24. Juli 2001 beauftragt, eine Konzeption zur Berücksichtigung geschlechterspezifischer Unterschiede bei Planung und Umsetzung von politischen Maßnahmen in der Landesverwaltung zu entwickeln. Zur Umsetzung des Kabinettsbeschlusses wurde unter Federführung des Sozialministeriums eine interministerielle Projektgruppe eingesetzt. Die Projektgruppe hat eine Konzeption zur schrittweisen Implementierung des Gender Mainstreamings in der Landesverwaltung erarbeitet, die vom Ministerrat am 9. Juli 2002 beschlossen wurde. Des Weiteren hat der Ministerrat das Sozialministerium beauftragt, bis Anfang 2004 einen Zwischenbericht über die Umsetzung zu erstatten und Vorschläge für die Weiterentwicklung zu unterbreiten.

Kernstücke der Konzeption sind:
1. Prozesssteuerung mit einer hochrangig besetzten Lenkungsgruppe, in der alle Ministerien vertreten sind, und einer Projektgruppe (Arbeitsebene),
2. Einrichtung eines Fachbeirates beim Sozialministerium,
3. Durchführung von Modellprojekten in verschiedenen Ministerien,
4. Erarbeitung von Arbeitshilfen und
5. Fortbildungsprogramme

Die Projektgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen. Derzeit liegen die Arbeitsschwerpunkte auf der Erstellung von Informationsmaterialien und Arbeitshilfen sowie der Ausarbeitung eines Fortbildungsprogramms und der Begleitung der Modellprojekte. Arbeitsergebnisse der Projektgruppe werden der Lenkungsgruppe zur Entscheidung vorgelegt. Als weitere Maßnahme wurde das Thema Gender Mainstreaming in das Reformprojekt Neue Steuerungselemente (NSI) eingebracht. Der Fachbeirat soll zu Beginn des Jahres 2003 eingerichtet werden.

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