AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 16 - 2/2002
   

Institutionalisierung der Frauenpolitik

In den vergangenen Jahren ist die Institutionalisierung der Frauenpolitik konstant vorangeschritten. In Kommunen, Landesverwaltung, Kirchen, Hochschulen, Gewerkschaften, Betrieben und Arbeitsämtern sind Fachfrauen mit Aufgaben der Frauenförderung betraut. Ihrem Engagement ist die stetige Fortentwicklung der Chancengleichheit von Frauen in den unterschiedlichsten Bereichen zu verdanken.

 

 

 

   

Kommunen

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist ein Zusammenschluss von hauptamtlich tätigen kommunalen Frauenbeauftragten in 35 Städten und in zehn Landkreisen Baden-Württembergs. Eine landesweite Vernetzung begann im Juli 1986, als sich die ersten Frauenbeauftragten – der Städte Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Pforzheim – trafen. Bundesweit setzen sich rund 1.900 Frauenbeauftragte in ihren Kreisen, Städten und Gemeinden für die Belange von Frauen und Mädchen ein. In Baden-Württemberg ist die Einrichtung von Frauenbüros bzw. Gleichstellungsstellen bislang – im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern – keine Pflichtaufgabe der Kommunen und Landkreise. Damit fehlt ein zentrales frauenpolitisches Instrument, um Benachteiligung wirkungsvoll abzubauen und Chancengleichheit umzusetzen. Die LAG hat folgende Aufgaben:
  Sie vermittelt Fraueninteressen in die Landespolitik und berät Gremien und Institutionen hinsichtlich der Berücksichtung weiblicher Zusammenhänge.
  Die Frauenbeauftragten im Land Baden-Württemberg initiieren und beteiligen sich an frauenpolitischen Netzwerken und Foren und schaffen Bündnisse.
  Die LAG bietet den einzelnen kommunalen Frauenbeauftragten Vernetzung und Unterstützung in ihrer kommunalpolitischen Arbeit vor Ort.

Konkret begleitet die LAG zurzeit inhaltlich und fachlich
  den Gender Mainstreaming Prozess in den Kommunen und Landkreisen,
  Projekte, die durch die EU, den Bund oder das Land initiiert sind (beispielsweise Europäischer Sozialfonds [ESF], Platzverweis, Gewaltschutzgesetz und seine Anwendung) sowie
  eigene Projekte, wie die Ausstellung „Mädchen machen Nägel mit Köpfchen“, die Broschüre „Angst lähmt – Mut befreit“ oder die Fachtagung „Gender Mainstreaming“.

Die beiden Sprecherinnen der LAG werden für zwei Jahre gewählt und sind ihre überregionale offizielle Vertretung.

 

Christa Albrecht
Christa Albrecht,
Sprecherin der LAG,
Frauenbeauftragte
der Stadt Konstanz,
Fon: 0 75 31/90 02 86,
E-Mail: AlbrechtC@
stadt.Konstanz.de

Sabine Brommer
Sabine Brommer,
Sprecherin der LAG,
Frauenbeauftragte im
LK Göppingen,
Fon: 07161/ 202393,
E-Mail: s.brommer@
landkreis-goeppingen.de

 

Landesverwaltung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGlG) (1. Januar 1996) wurden 1.000 Frauenvertreterinnen und 4.266 Ansprechpartnerinnen bestellt. Zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationsstruktur wurde im Oktober 1997 der Arbeitskreis der Frauenvertreterinnen der Obersten Landesbehörden (AKF) eingerichtet, der sich aus den Frauenvertreterinnen der zehn Landesministerien und des Rechnungshofs zusammensetzt. Eine gewählte Sprecherin vertritt den AKF nach außen. Ziele und Aufgaben des Gremiums sind in einer Geschäftsordnung festgelegt. Der AKF trifft sich rund zehnmal pro Jahr. Am 16. April 2002 fand seine 50. Sitzung statt. Hauptziele und Aufgabenfelder des AKF:
  Umsetzung des LGlG in den Ressorts und Koordination auf Ministeriumsebene,
  die Novellierung des LGlG zu erreichen sowie
  zu einer Bewusstseinsveränderung in der Landesverwaltung beizutragen und den fachlich zuständigen Stellen konzeptionelle Anstöße zu geben.
  Die Frauenvertreterinnen der Ministerien halten Kontakt zu denen des nachgeordneten Bereichs.
  Der AKF nimmt am runden Tisch „Frauenpolitik“ des Landesfrauenrates teil.
  Der von ihm entwickelte Leitfaden zur Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes diente als Grundlage für die Handreichung zur praktischen Umsetzung des Gesetzes.
  Der AKF bringt sich initiativ und konstruktiv in den aktuellen Novellierungsprozess ein.
  Er ist in der Projektgruppe „Fortbildung 21“ vertreten.
  Er arbeitet an der Sensibilisierung für Familienkompetenzen bei der Personalbeurteilung, an auch für Frauen gerechten Personalentwicklungskonzepten, sowie an der Weiterentwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In den letzten viereinhalb Jahren hat sich der AKF für die Umsetzung des Gesetzes engagiert. Nicht alles geht immer so schnell, wie wir es uns wünschen, doch wir halten uns an das Motto des Landesfrauenrates zu dessen 30-jährigem Bestehen: Die Gleichberechtigung ist eine Schnecke – machen wir ihr Flügel!

  Ulrike Brittinger
Ulrike Brittinger,
Sprecherin des AKF,
Frauenvertreterin im
Kultusministerium Baden-
Württemberg
 
Kirchen
Seit dem 1.1.1994 gibt es das Büro der Frauenbeauftragten als Stabsstelle beim Direktor, aktuell der Direktorin, des Evangelischen Oberkirchenrates.
Die Situation von Frauen in der württembergischen Landeskirche ist folgende: Bei den Ehrenamtlichen liegt der kontinuierlich angewachsene Frauenanteil in den Kirchengemeinderäten bei rund 50,5 Prozent. Die Landessynode weist ebenfalls einen bemerkenswert hohen Frauenanteil von 43 Prozent auf. Gremien im landeskirchlichen Einflussbereich sind zu 28 Prozent mit Frauen besetzt. Gemessen an den Gremien auf Bundesebene liegt unsere Landeskirche hier weit vorne. Zugespitzt heißt das: Die demokratisch legitimierten Gremien bilden Frauenkirche ab. Schlüsselt man allerdings die Beschäftigten der Landeskirche nach Gehalts- und Besoldungsgruppen der Hauptamtlichen auf, wird schnell deutlich, dass Frauen zwar quantitativ in der Überzahl (80 Prozent) sind, auf der Führungsebene jedoch eine verschwindende Minderheit darstellen. Derzeit besteht etwa das Kollegium im Oberkirchenrat aus elf Männern und vier Frauen.
Es ist Aufgabe der Frauenbeauftragten, die Situation der Frauen in der Kirche sichtbar zu machen. Sie erarbeitet Maßnahmen zur Aufhebung bzw. Verhinderung von Benachteiligungen von Frauen in der Kirche mit Blick auf Stellenbesetzung, Arbeitsstrukturen, Laufbahnplanung und Fortbildung. Sie setzt sich für die Ergänzung, Verbesserung und Verwirklichung der Regelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten ein. Im Oberkirchenrat arbeitet sie an der Veränderung von Strukturen: Sie ermutigt Frauen, sich einzumischen und Kirche mitzugestalten, z. B. indem sie Kirchenleitung und kirchliche Institutionen in Gleichstellungsfragen berät und sich für die Integration feministisch-theologischer Erkenntnisse in der Ausbildung und Lehre einsetzt.Sie begleitet Projekte, die der Personalentwicklung und Chancengleichheit dienen, u. a. auch ein Pilotprojekt Mentoring für Frauen in der Kirche.
  Ursula Kress
Ursula Kress,
Frauenbeauftragte der
Evangelischen Landeskirche
in Württemberg



Die Frauenbeauftragte informiertunter:
www.Eva-N-gelisch.de
 

Kirchen
Die Diözese als Organisation ist eine von Männern geleitete Organisation (zwei Drittel der Beschäftigten sind weiblich), die auf dem Weg zur Chancengleichheit von Frauen und Männern noch vieles nachzuholen hat. Dies ergab eine1993 von der Frauenkommission, einem Beratungsgremium des Bischofs zu Frauenfragen, zur sozialen Lage der berufstätigen Frauen der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Auftrag gegebene Studie. Deshalb wurde zum 1.1.1998 die Stelle einer Frauenbeauftragten – zwischenzeitlich in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt – eingerichtet. Somit ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart in der katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum eine der Vorreiterinnen. „Die Gleichstellungsbeauftragte hat Probleme und Fragestellungen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen.“ Um diesen Auftrag zu erfüllen, wachen wir weniger über die Einhaltung von Vorschriften, Frauenförderplänen und Quoten, sondern verstehen uns mehr als „Agentinnen des Wandels“, die die Arbeitgeberin Kirche auf dem Weg zur Chancengleichheit beraten und unterstützen. Daraus ergeben sich Arbeitsschwerpunkte wie:

  Mitwirkung an Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen (z. B. Leitbildentwicklung, Einstellungsverfahren),
  Teilnahme an Gremien,
  Beratung von Einzelpersonen und Vorgesetzten in gleichstellungsspezifischen Belangen (z. B. Elternzeit) und
  Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Kontakthalteprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Elternzeit).

Aktuell betreuen wir zwei Projekte vorrangig: die Teilnahme der Diözesankurie an der Zertifizierung (Audit Beruf und Familie) der gemeinnützigen Hertie-Stiftung als familienfreundliche Einrichtung und den Auf- und Ausbau eines Frauennetzwerkes zusammen mit dem Caritasverband der Diözese.

 

Eva Sorg und Elke Zimmermann
Eva Sorg und
Elke Zimmermann,
Gleichstellungsbeauftragte
der Diözese Rottenburg-
Stuttgart

Zwei Frauen unterschiedlicher Qualifikation – derzeit eine Sozialwissenschaftlerin und eine Verwaltungsfachfrau – teilen sich die Stelle zu je 50 Prozent.

 

 

Hochschulen
Seit 1989 ist die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in den Hochschulgesetzen des Landes als Aufgabe der Hochschulen verankert, seit 1992 die Bestellung von Frauenbeauftragten für Lehre und Forschung. Mittlerweile hat sich der Frauenanteil bei den Professuren fast verdoppelt, er liegt aber noch unter 10 Prozent und damit unter dem Bundesdurchschnitt. Die meisten Frauenbeauftragten sind selbst Professorinnen und kooperieren vor Ort mit den Frauenvertreterinnen für Medizin, Technik und Verwaltung, die seit dem Landesgleichberechtigungsgesetz 1996 zusätzlich zu bestellen sind. Kooperationen gibt es auch landesweit, über die Hochschularten und Statusgruppen hinweg. So tagt die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Fachhochschulen jährlich einmal gemeinsam mit der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen.
Vor Ort liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf dem Mitwirken an Stellenbesetzungen und in Gremien. Hinzu kommen vor allem die Vereinbarkeit von Familie mit Studium oder Beruf sowie zielgerechte Öffentlichkeitsarbeit. Auf der Landesebene geht es vorrangig um bessere Rahmenbedingungen, damit Gleichstellungspolitik zum integralen Bestandteil des Hochschulalltags wird (Gender Mainstreaming).
Wichtige Voraussetzungen hierfür wurden bereits geschaffen. Nach den Hochschulgesetzen ist seit dem Jahr 2000 die Frauenförderung in leistungsorientierte Hochschulfinanzierung, Struktur- und Entwicklungspläne sowie Evaluation einzubeziehen. Sonderprogramme erleichtern heute die Förderung weiblichen Nachwuchses für alle Hochschularten, die Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung an Hochschulen sowie die Gewinnung von Studentinnen für Technikfächer. Überdies machen die Landeskonferenzen über das Internet umfassende Informations-, Beratungs- und Serviceangebote.

 

Margot Körber-WEik
Prof. Dr. Margot Körber-
Weik, Nürtingen, Sprecherin
der Frauenbeauftragten an
Fachhochschulen in B-W

www2.ruf.uni-freiburg. de/LaKoF/,
www.gleichstellungfh-
bw.fh-nuertingen.de
, www.netzwerkfit.de.

 

 

Gewerkschaften
Eine Landesfrauensekretärin gab es beim DGB schon im Jahr 1952. Im Land bekannte Namen dürften Irma Jochims, Marliese Dobberthien, Ruth Weckenmann und Uta Engelhardt-Schwarz sein. Die erste im DGB-Landesbezirksvorstand für Frauenpolitik verantwortliche Frau war ab 1987 Ingeborg Siegel, es folgten Ruth Weckenmann, Anne Jenter und Leni Breymaier. Die DGB-Frauen- und Gleichstellungspolitik wird mitgetragen von vielen ehren- und hauptamtlichen Kolleginnen und auch Kollegen in den DGB-Einzelgewerkschaften. „Gesundheitspflege der berufstätigen Frau; Schnittzeichnen – Zuschneiden; Mutterschutzgesetz; Arbeitszeitfragen – 5-Tage-Woche; Kündigungsschutzgesetz; Betriebsverfassungsgesetz; Rentenversicherung ...“ – So lesen sich die Tagesordnungspunkte der DGB-Landesbezirksfrauenausschuss- Sitzungen aus dem Jahr 1952.
Teilweise lesen sie sich heute noch so. Von der Antibabypille über den Mutterschutz bis zu kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen sind wir heute bei der geschlechterdifferenzierten Gesundheitspolitik, vom „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ sind wir heute beim „gleichen Entgelt für gleichwertige Arbeit“ angekommen. Arbeitsmarktpolitik für Frauen, außerfamiliäre Kinderbetreuung und soziale Sicherungssysteme…, die Themen sind die gleichen geblieben, die Aktionsformen haben sich gewandelt. Ziel bleibt eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer – mit gleichen Chancen – von ihrem Einkommen leben können und in der Erwerbsund Familienarbeit zwischen den Geschlechtern geteilt wird. Aktuelle Themen sind Mentoring und Gender Mainstreaming. Im Rahmen eines bis zum Jahresende 2002 laufenden wissenschaftlich begleiteten Mentoring- Projekts des DGB Bezirks Baden-Württemberg stellen sich Kollegen und Kolleginnen ehrenamtlichen Kolleginnen im Betrieb und in der Gewerkschaft und hauptamtlichen Kolleginnen in der Gewerkschaft als Mentorinnen/Mentoren zur Verfügung.

 

Leni Breymaier
Leni Breymaier,
Stellvertretende Vorsitzende
des DGB Baden-Württemberg

Gender Mainstreaming kann Frauenpolitik ergänzen, keinesfalls aber ersetzen.

 

 

Betriebe
Mit dem Abschluss des Tarifvertrages „Chancengleichheit“ im Mai 2000 und einer Konzernbetriebsvereinbarung „Gleichstellung und Chancengleichheit“ im April 2001 wurde im Konzern Deutsche Telekom die Umsetzung von Gleichstellung und Chancengleichheit in einer in Deutschland einmaligen Qualität und Quantität vereinbart. Haupt- und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte stehen den Betrieben als engagierte Fachexpertinnen zur Seite. Derzeit informieren und beraten bei der Deutschen Telekom AG 31 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in den einzelnen Unternehmensbereichen Führungskräfte und Beschäftigte zur Chancengleichheit sowie zum Gender-Mainstreaming, das als Strategie integriert wurde. Die Hauptaufgabe ist es, hierzu Projekte und Maßnahmen umzusetzen. In den einzelnen Betrieben aktivieren ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte die „Equality-Teams“ der Betriebe, welche regionale
Maßnahmen entwickeln sollen.

  Seit 1982–1984 gibt es in Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.
  Seit den 90er Jahren setzen sich zahlreiche flexible Arbeitszeitmodelle ab 10 Stunden pro Woche durch. So sind heute z. B. in Mannheim mit 200 Personen 50 Prozent in der flexiblen Teilzeit beschäftigt. Mit 18,05 Prozent ist die Akzeptanz der Männer erfreulich hoch.
  Die Betriebe Ulm und Schwäbisch Hall fördern u. a. erfolgreich die Umsetzung des Telearbeitstarifvertrages.
  Auf großes Interesse stieß die Aktion „Frauen ans Netz“. Von 1999 bis 2001 schulten kompetente Trainerinnen allein an den Standorten Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe 1.670 Kundinnen für den Umgang mit dem Internet. Diese Aktion wird jetzt als „Mädchen ans Netz“ auch für Schülerinnen angeboten.
 

Karin Crombach
Karin Crombach,
Deutsche Telekom AG,
Bad Kreuznach, Referentin
Gleichstellungsservice

In Baden-Württemberg hat die Dtsch. Telekom rd. 17.000 Beschäftigte, davon ein Drittel Frauen.

 

 

Arbeitsämter
In den Arbeitsämtern, Landesarbeitsämtern und der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit gibt es die Gleichstellungsbeauftragte und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von den beschäftigten Frauen gewählt und vertritt nach dem (Bundes-) Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz die Interessen der Kolleginnen. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt befasst sich mit der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeits- und Ausbildungsmarkt. 1989 wurden in der Hauptstelle, 1990 in den Landesarbeitsämtern Stellen für hauptamtliche Beauftragte für Frauenbelange geschaffen. Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch III, 1998, gibt es in allen 24 Arbeitsämtern des Landes hauptamtlich tätige Beauftragte.

Das Job-AQTIV-Gesetz, das zum 1. Januar 2002 in Kraft trat, führte zur Veränderung des Aufgabenfeldes und der Bezeichnung in „Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“. Zentrale und wesentliche Aufgabe ist weiterhin die Frauenförderung, außerdem die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei beiden Geschlechtern. Als Expertinnen für diesen Themenkomplex bieten die Beauftragten Information, Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber/ innen, Arbeitnehmer/innen, Institutionen und Organisationen an. Innerhalb der Arbeitsverwaltung unterstützen sie die operativen Bereiche – Problemfelder werden analysiert, Lösungsmöglichkeiten gemeinsam erarbeitet und realisiert. So wuchs beispielsweise das Angebot an Bildungsmaßnahmen mit flexibler Arbeitszeitgestaltung in Baden-Württemberg.

Um das Berufswahlspektrum von Mädchen zu erweitern und sie für Berufe in der Informationstechnik zu interessieren, bieten die Arbeitsämter in Baden-Württemberg seit 1999 Computerwochen für Schülerinnen an. Diese zeigen reges Interesse, nutzen ihre Ferien für das Angebot und sind begeistert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die flexiblere Arbeitszeitgestaltung bei den Beschäftigungsmöglichkeiten.

 

Martina Reinalter
Martina Reinalter,
Leiterin Referat
Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt,
Landesarbeitsamt

„Daten zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt B-W – Frauen“ unter: www.arbeitsamt. de/laa_bw/ information/ Frauen/index.html