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| AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe
16 - 2/2002 |
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| Institutionalisierung der
Frauenpolitik
In den vergangenen Jahren ist die Institutionalisierung
der Frauenpolitik konstant vorangeschritten. In Kommunen, Landesverwaltung,
Kirchen, Hochschulen, Gewerkschaften, Betrieben und Arbeitsämtern
sind Fachfrauen mit Aufgaben der Frauenförderung betraut. Ihrem
Engagement ist die stetige Fortentwicklung der Chancengleichheit
von Frauen in den unterschiedlichsten Bereichen zu verdanken.
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Kommunen
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist ein Zusammenschluss
von hauptamtlich tätigen kommunalen Frauenbeauftragten in 35 Städten
und in zehn Landkreisen Baden-Württembergs. Eine landesweite Vernetzung
begann im Juli 1986, als sich die ersten Frauenbeauftragten – der
Städte Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Pforzheim – trafen. Bundesweit
setzen sich rund 1.900 Frauenbeauftragte in ihren Kreisen, Städten
und Gemeinden für die Belange von Frauen und Mädchen ein. In Baden-Württemberg
ist die Einrichtung von Frauenbüros bzw. Gleichstellungsstellen
bislang – im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern – keine Pflichtaufgabe
der Kommunen und Landkreise. Damit fehlt ein zentrales frauenpolitisches
Instrument, um Benachteiligung wirkungsvoll abzubauen und Chancengleichheit
umzusetzen. Die LAG hat folgende Aufgaben:
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Sie vermittelt Fraueninteressen in die Landespolitik und
berät Gremien und Institutionen hinsichtlich der Berücksichtung
weiblicher Zusammenhänge. |
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Die Frauenbeauftragten im Land Baden-Württemberg initiieren
und beteiligen sich an frauenpolitischen Netzwerken und Foren
und schaffen Bündnisse. |
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Die LAG bietet den einzelnen kommunalen Frauenbeauftragten
Vernetzung und Unterstützung in ihrer kommunalpolitischen
Arbeit vor Ort. |
Konkret begleitet die LAG zurzeit inhaltlich und fachlich
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den Gender Mainstreaming Prozess in den Kommunen und Landkreisen, |
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Projekte, die durch die EU, den Bund oder das Land initiiert
sind (beispielsweise Europäischer Sozialfonds [ESF], Platzverweis,
Gewaltschutzgesetz und seine Anwendung) sowie |
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eigene Projekte, wie die Ausstellung „Mädchen machen Nägel
mit Köpfchen“, die Broschüre „Angst lähmt – Mut befreit“ oder
die Fachtagung „Gender Mainstreaming“. |
Die beiden Sprecherinnen der LAG werden für zwei
Jahre gewählt und sind ihre überregionale offizielle Vertretung.
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Christa Albrecht,
Sprecherin der LAG,
Frauenbeauftragte
der Stadt Konstanz,
Fon: 0 75 31/90 02 86,
E-Mail: AlbrechtC@
stadt.Konstanz.de

Sabine Brommer,
Sprecherin der LAG,
Frauenbeauftragte im
LK Göppingen,
Fon: 07161/ 202393,
E-Mail: s.brommer@
landkreis-goeppingen.de
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Ulrike Brittinger,
Sprecherin des AKF,
Frauenvertreterin im
Kultusministerium Baden-
Württemberg |
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Kirchen
Seit dem 1.1.1994 gibt es das Büro der Frauenbeauftragten als Stabsstelle
beim Direktor, aktuell der Direktorin, des Evangelischen Oberkirchenrates.
Die Situation von Frauen in der württembergischen Landeskirche ist
folgende: Bei den Ehrenamtlichen liegt der kontinuierlich angewachsene
Frauenanteil in den Kirchengemeinderäten bei rund 50,5 Prozent.
Die Landessynode weist ebenfalls einen bemerkenswert hohen Frauenanteil
von 43 Prozent auf. Gremien im landeskirchlichen Einflussbereich
sind zu 28 Prozent mit Frauen besetzt. Gemessen an den Gremien auf
Bundesebene liegt unsere Landeskirche hier weit vorne. Zugespitzt
heißt das: Die demokratisch legitimierten Gremien bilden Frauenkirche
ab. Schlüsselt man allerdings die Beschäftigten der Landeskirche
nach Gehalts- und Besoldungsgruppen der Hauptamtlichen auf, wird
schnell deutlich, dass Frauen zwar quantitativ in der Überzahl (80
Prozent) sind, auf der Führungsebene jedoch eine verschwindende
Minderheit darstellen. Derzeit besteht etwa das Kollegium im Oberkirchenrat
aus elf Männern und vier Frauen.
Es ist Aufgabe der Frauenbeauftragten, die Situation der Frauen
in der Kirche sichtbar zu machen. Sie erarbeitet Maßnahmen zur Aufhebung
bzw. Verhinderung von Benachteiligungen von Frauen in der Kirche
mit Blick auf Stellenbesetzung, Arbeitsstrukturen, Laufbahnplanung
und Fortbildung. Sie setzt sich für die Ergänzung, Verbesserung
und Verwirklichung der Regelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
ein. Im Oberkirchenrat arbeitet sie an der Veränderung von Strukturen:
Sie ermutigt Frauen, sich einzumischen und Kirche mitzugestalten,
z. B. indem sie Kirchenleitung und kirchliche Institutionen in Gleichstellungsfragen
berät und sich für die Integration feministisch-theologischer
Erkenntnisse in der Ausbildung und Lehre einsetzt.Sie begleitet
Projekte, die der Personalentwicklung und Chancengleichheit dienen,
u. a. auch ein Pilotprojekt Mentoring für Frauen in der Kirche. |
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Ursula Kress,
Frauenbeauftragte der
Evangelischen Landeskirche
in Württemberg
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Kirchen
Die Diözese als Organisation ist eine von Männern geleitete Organisation
(zwei Drittel der Beschäftigten sind weiblich), die auf dem Weg
zur Chancengleichheit von Frauen und Männern noch vieles nachzuholen
hat. Dies ergab eine1993 von der Frauenkommission, einem Beratungsgremium
des Bischofs zu Frauenfragen, zur sozialen Lage der berufstätigen
Frauen der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Auftrag gegebene Studie.
Deshalb wurde zum 1.1.1998 die Stelle einer Frauenbeauftragten –
zwischenzeitlich in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt – eingerichtet.
Somit ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart in der katholischen Kirche
im deutschsprachigen Raum eine der Vorreiterinnen. „Die Gleichstellungsbeauftragte
hat Probleme und Fragestellungen bei der Gleichstellung von Frauen
und Männern im Beruf aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen.“
Um diesen Auftrag zu erfüllen, wachen wir weniger über die Einhaltung
von Vorschriften, Frauenförderplänen und Quoten, sondern verstehen
uns mehr als „Agentinnen des Wandels“, die die Arbeitgeberin Kirche
auf dem Weg zur Chancengleichheit beraten und unterstützen. Daraus
ergeben sich Arbeitsschwerpunkte wie:
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Mitwirkung an Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen
(z. B. Leitbildentwicklung, Einstellungsverfahren), |
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Teilnahme an Gremien, |
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Beratung von Einzelpersonen und Vorgesetzten in gleichstellungsspezifischen
Belangen (z. B. Elternzeit) und |
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Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Kontakthalteprogramm
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Elternzeit). |
Aktuell betreuen wir zwei Projekte vorrangig: die
Teilnahme der Diözesankurie an der Zertifizierung (Audit Beruf und
Familie) der gemeinnützigen Hertie-Stiftung als familienfreundliche
Einrichtung und den Auf- und Ausbau eines Frauennetzwerkes zusammen
mit dem Caritasverband der Diözese. |
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Eva Sorg und
Elke Zimmermann,
Gleichstellungsbeauftragte
der Diözese Rottenburg-
Stuttgart
| Zwei Frauen unterschiedlicher
Qualifikation – derzeit eine Sozialwissenschaftlerin und eine
Verwaltungsfachfrau – teilen sich die Stelle zu je 50 Prozent. |
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| Hochschulen
Seit 1989 ist die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
in den Hochschulgesetzen des Landes als Aufgabe der Hochschulen
verankert, seit 1992 die Bestellung von Frauenbeauftragten für Lehre
und Forschung. Mittlerweile hat sich der Frauenanteil bei den Professuren
fast verdoppelt, er liegt aber noch unter 10 Prozent und damit unter
dem Bundesdurchschnitt. Die meisten Frauenbeauftragten sind selbst
Professorinnen und kooperieren vor Ort mit den Frauenvertreterinnen
für Medizin, Technik und Verwaltung, die seit dem Landesgleichberechtigungsgesetz
1996 zusätzlich zu bestellen sind. Kooperationen gibt es auch landesweit,
über die Hochschularten und Statusgruppen hinweg. So tagt die Landeskonferenz
der Frauenbeauftragten an Fachhochschulen jährlich einmal gemeinsam
mit der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Universitäten,
Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen.
Vor Ort liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf dem Mitwirken an Stellenbesetzungen
und in Gremien. Hinzu kommen vor allem die Vereinbarkeit von Familie
mit Studium oder Beruf sowie zielgerechte Öffentlichkeitsarbeit.
Auf der Landesebene geht es vorrangig um bessere Rahmenbedingungen,
damit Gleichstellungspolitik zum integralen Bestandteil des Hochschulalltags
wird (Gender Mainstreaming).
Wichtige Voraussetzungen hierfür wurden bereits geschaffen. Nach
den Hochschulgesetzen ist seit dem Jahr 2000 die Frauenförderung
in leistungsorientierte Hochschulfinanzierung, Struktur- und Entwicklungspläne
sowie Evaluation einzubeziehen. Sonderprogramme erleichtern heute
die Förderung weiblichen Nachwuchses für alle Hochschularten, die
Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung an Hochschulen
sowie die Gewinnung von Studentinnen für Technikfächer. Überdies
machen die Landeskonferenzen über das Internet umfassende Informations-,
Beratungs- und Serviceangebote. |
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Prof. Dr. Margot Körber-
Weik, Nürtingen, Sprecherin
der Frauenbeauftragten an
Fachhochschulen in B-W
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Gewerkschaften
Eine Landesfrauensekretärin gab es beim DGB schon im Jahr 1952.
Im Land bekannte Namen dürften Irma Jochims, Marliese Dobberthien,
Ruth Weckenmann und Uta Engelhardt-Schwarz sein. Die erste im DGB-Landesbezirksvorstand
für Frauenpolitik verantwortliche Frau war ab 1987 Ingeborg Siegel,
es folgten Ruth Weckenmann, Anne Jenter und Leni Breymaier. Die
DGB-Frauen- und Gleichstellungspolitik wird mitgetragen von vielen
ehren- und hauptamtlichen Kolleginnen und auch Kollegen in den DGB-Einzelgewerkschaften.
„Gesundheitspflege der berufstätigen Frau; Schnittzeichnen – Zuschneiden;
Mutterschutzgesetz; Arbeitszeitfragen – 5-Tage-Woche; Kündigungsschutzgesetz;
Betriebsverfassungsgesetz; Rentenversicherung ...“ – So lesen sich
die Tagesordnungspunkte der DGB-Landesbezirksfrauenausschuss- Sitzungen
aus dem Jahr 1952.
Teilweise lesen sie sich heute noch so. Von der Antibabypille über
den Mutterschutz bis zu kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen sind
wir heute bei der geschlechterdifferenzierten Gesundheitspolitik,
vom „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ sind wir heute beim „gleichen
Entgelt für gleichwertige Arbeit“ angekommen. Arbeitsmarktpolitik
für Frauen, außerfamiliäre Kinderbetreuung und soziale Sicherungssysteme…,
die Themen sind die gleichen geblieben, die Aktionsformen haben
sich gewandelt. Ziel bleibt eine Gesellschaft, in der Frauen und
Männer – mit gleichen Chancen – von ihrem Einkommen leben können
und in der Erwerbsund Familienarbeit zwischen den Geschlechtern
geteilt wird. Aktuelle Themen sind Mentoring und Gender Mainstreaming.
Im Rahmen eines bis zum Jahresende 2002 laufenden wissenschaftlich
begleiteten Mentoring- Projekts des DGB Bezirks Baden-Württemberg
stellen sich Kollegen und Kolleginnen ehrenamtlichen Kolleginnen
im Betrieb und in der Gewerkschaft und hauptamtlichen Kolleginnen
in der Gewerkschaft als Mentorinnen/Mentoren zur Verfügung. |
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Leni Breymaier,
Stellvertretende Vorsitzende
des DGB Baden-Württemberg
| Gender Mainstreaming kann
Frauenpolitik ergänzen, keinesfalls aber ersetzen. |
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Betriebe
Mit dem Abschluss des Tarifvertrages „Chancengleichheit“ im Mai
2000 und einer Konzernbetriebsvereinbarung „Gleichstellung und Chancengleichheit“
im April 2001 wurde im Konzern Deutsche Telekom die Umsetzung von
Gleichstellung und Chancengleichheit in einer in Deutschland einmaligen
Qualität und Quantität vereinbart. Haupt- und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
stehen den Betrieben als engagierte Fachexpertinnen zur Seite. Derzeit
informieren und beraten bei der Deutschen Telekom AG 31 hauptamtliche
Gleichstellungsbeauftragte in den einzelnen Unternehmensbereichen
Führungskräfte und Beschäftigte zur Chancengleichheit sowie zum
Gender-Mainstreaming, das als Strategie integriert wurde. Die Hauptaufgabe
ist es, hierzu Projekte und Maßnahmen umzusetzen. In den einzelnen
Betrieben aktivieren ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte die
Equality-Teams der Betriebe, welche regionale
Maßnahmen entwickeln sollen.
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Seit 1982–1984 gibt es in Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe
die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit. |
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Seit den 90er Jahren setzen sich zahlreiche flexible Arbeitszeitmodelle
ab 10 Stunden pro Woche durch. So sind heute z. B. in Mannheim
mit 200 Personen 50 Prozent in der flexiblen Teilzeit beschäftigt.
Mit 18,05 Prozent ist die Akzeptanz der Männer erfreulich hoch. |
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Die Betriebe Ulm und Schwäbisch Hall fördern u. a. erfolgreich
die Umsetzung des Telearbeitstarifvertrages. |
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Auf großes Interesse stieß die Aktion „Frauen ans Netz“.
Von 1999 bis 2001 schulten kompetente Trainerinnen allein an
den Standorten Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe 1.670 Kundinnen
für den Umgang mit dem Internet. Diese Aktion wird jetzt als
„Mädchen ans Netz“ auch für Schülerinnen angeboten. |
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Karin Crombach,
Deutsche Telekom AG,
Bad Kreuznach, Referentin
Gleichstellungsservice
| In Baden-Württemberg hat die
Dtsch. Telekom rd. 17.000 Beschäftigte, davon ein Drittel Frauen. |
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Arbeitsämter
In den Arbeitsämtern, Landesarbeitsämtern und der Hauptstelle der
Bundesanstalt für Arbeit gibt es die Gleichstellungsbeauftragte
und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Die Gleichstellungsbeauftragte
wird von den beschäftigten Frauen gewählt und vertritt nach dem
(Bundes-) Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz die Interessen der
Kolleginnen. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
befasst sich mit der Chancengleichheit von Frauen und Männern am
Arbeits- und Ausbildungsmarkt. 1989 wurden in der Hauptstelle, 1990
in den Landesarbeitsämtern Stellen für hauptamtliche Beauftragte
für Frauenbelange geschaffen. Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch
III, 1998, gibt es in allen 24 Arbeitsämtern des Landes hauptamtlich
tätige Beauftragte.
Das Job-AQTIV-Gesetz, das zum 1. Januar 2002 in Kraft trat, führte
zur Veränderung des Aufgabenfeldes und der Bezeichnung in „Beauftragte
für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“. Zentrale und wesentliche
Aufgabe ist weiterhin die Frauenförderung, außerdem die Gleichstellung
von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie bei beiden Geschlechtern. Als Expertinnen für
diesen Themenkomplex bieten die Beauftragten Information, Beratung
und Unterstützung für Arbeitgeber/ innen, Arbeitnehmer/innen, Institutionen
und Organisationen an. Innerhalb der Arbeitsverwaltung unterstützen
sie die operativen Bereiche – Problemfelder werden analysiert, Lösungsmöglichkeiten
gemeinsam erarbeitet und realisiert. So wuchs beispielsweise das
Angebot an Bildungsmaßnahmen mit flexibler Arbeitszeitgestaltung
in Baden-Württemberg.
Um das Berufswahlspektrum von Mädchen zu erweitern und sie für
Berufe in der Informationstechnik zu interessieren, bieten die Arbeitsämter
in Baden-Württemberg seit 1999 Computerwochen für Schülerinnen an.
Diese zeigen reges Interesse, nutzen ihre Ferien für das Angebot
und sind begeistert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die flexiblere Arbeitszeitgestaltung
bei den Beschäftigungsmöglichkeiten. |
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Martina Reinalter,
Leiterin Referat
Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt,
Landesarbeitsamt
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