AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 14 - 4/2001
   

Wiedereinstieg: Chancen und Hürden

Sie sind als Abteilungsleiterin für den großen Bereich der Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung im Land verantwortlich. Ist aus Ihrer Sicht das Thema Wiedereinstieg in das Berufsleben überhaupt von Bedeutung für den badenwürttembergischen Arbeitsmarkt?

Der baden-württembergische Arbeitsmarkt weist schon heute einen Fachkräftebedarf in verschiedenen Branchen auf, der sich in Zukunft vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung noch verstärken wird. Danach wird sich die Zahl der Erwerbspersonen, also der Personen zwischen 15 und 65 Jahren, im Jahr 2010 im Vergleich zu 1998 um 97.000 verringert haben. Von den verbleibenden rund 7 Millionen Erwerbspersonen werden fast 60 Prozent über 40 Jahre alt sein. Also ein rückläufiges Arbeitskräftepotenzial gepaart mit einer Verschiebung der Altersstruktur. Die Gewinnung von Fachkräften wird demnach noch schwieriger werden. Um dem entgegenzuwirken, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Und an dieser Stelle, so meine ich, wird es offensichtlich, dass auch das Potenzial der Wiedereinsteiger und Wiedereinsteigerinnen von Bedeutung ist und noch an Bedeutung gewinnen wird.

 
  Was sind die wesentlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in den Beruf?
Eine gute Qualifikation bzw. die Bereitschaft und das Engagement, diese wieder herzustellen, und ein gewisses Maß an zeitlicher Flexibilität.
   
 

Nicht alle, die ihre Erwerbstätigkeit für die Familie unterbrechen, haben diese Möglichkeiten, das hängt einerseits vom Betrieb ab, andererseits von den Lebensumständen der Betroffenen. Manche unterbrechen auch deutlich länger ihre Erwerbstätigkeit oder waren zuvor gar nicht erwerbstätig. Wie sieht die Situation dann aus?

Das Thema Wiedereinstieg in den Beruf betrifft immer noch deutlich überwiegend Frauen, denn immer noch sind es in erster Linie die Frauen, die die Familienarbeit leisten. Der Wiedereinstieg insbesondere nach einer längeren Pause will gut vorbereitet sein, es gibt vieles im Vorfeld zu bedenken und zu klären. In jedem Arbeitsamt gibt es Beauftragte für Frauenbelange, die Informationsangebote gerade für Wiedereinsteigerinnen durchführen. Insbesondere das Thema Kinderbetreuung spielt eine wichtige Rolle. Hier gilt es bereits im Vorfeld zu klären, wie die Kinderbetreuung organisiert werden kann. Immer wieder liegt gerade darin ein Problem bei der Vermittlung in eine Arbeitsstelle – die Übereinstimmung von Arbeitszeiterfordernis und Kinderbetreuungszeit. Hier sehe ich ein Handlungsfeld, dem sich noch verstärkt gewidmet werden muss, will man den Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen.

   
  Aber selbst, wenn die Kinderbetreuung kein Problem ist, kann der Wiedereinstieg dennoch mit Schwierigkeiten verbunden sein. Was kann die Arbeitsverwaltung tun?

Die Arbeitsämter bieten spezielle Informationsangebote für Wiedereinsteigerinnen an. Im individuellen Beratungsgespräch können die beruflichen Perspektiven aufgezeigt und Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden. Darüber hinaus können die Arbeitsämter unterstützen, wenn es darum geht, Qualifikationsdefizite zu beheben oder auch Hilfen bei der Bewerbung zu geben. Auch der Wiedereinstieg über eine Zeitarbeitsfirma bietet Chancen – einerseits die Chance der beruflichen Orientierung gerade durch die wechselnden Arbeitseinsätze in unterschiedlichen Unternehmen. Andererseits die Chance der Übernahme durch den Entleiher. Arbeitnehmerin und Arbeitgeber können sich unverbindlich kennen lernen, die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann dann für beide Seiten auf einer sichereren Grundlage erfolgen.

 

Interview


Margit Haupt-Koopmann
ist Vizepräsidentin des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg


     

Zur rechtlichen Situation von Wiedereinsteigerinnen: Informationen und Tipps der Arbeitsverwaltung für Wiedereinsteigerinnen finden Sie unter folgenden Internetadressen
http://www.arbeitsamt.de/laa_bw/information/index.html insbesondere unter „Chancengleichheit/Frauen“
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/index.html insbesondere Merkblatt 18

Der Gesetzgeber hat in vielen Bereichen der Arbeitsförderung Regelungen getroffen, die der besonderen Situation von Berufsrückkehrern und -rückkehrerinnen nach § 20 SGB III Rechnung tragen, so z. B. beim Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen oder bei Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber, falls eine besondere Einarbeitung notwendig ist. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter den oben angegebenen Internetadressen oder direkt bei Ihrem örtlichen Arbeitsamt.

     
  Wie können Arbeitgeber motiviert werden, mehr Wiedereinsteigerinnen einzustellen?

Die Präsenz des Themas bei einer breiten Öffentlichkeit, wodurch Sie auch mit dieser Veröffentlichung beitragen, ist ein wichtiger Aspekt. Darüber hinaus wird die bereits angesprochene demografische Entwicklung und die damit zusammenhängende Problematik der Rekrutierung von Fachkräften dazu beitragen, dass Arbeitgeber zunehmend das Potenzial der Wiedereinsteigerinnen erkennen und nutzen. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits ab, ein Beispiel dafür ist die offensive Werbung dieses Personenkreises im Bereich der Zeitarbeit.

   
     

Aus einem Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Ludwig Georg Braun in Sonntag Aktuell am 16.08.01
Sie fordern, mehr ältere Menschen und Frauen zu beschäftigen. Warum?
Jedes Unternehmen verliert mit den älteren Menschen, wenn sie in den Ruhestand gehen, auch ein Stück wertvollen Wissens. Wir haben daher eine Zeit lang eine nicht unbedingt richtige Arbeitsmarktpolitik verfolgt – nach dem Motto: Uns geht die Arbeit aus, also schaffen wir Platz für Jüngere, die sonst keine Arbeit fänden. Außerdem treibt mich die Sorge um, dass wir in der Zukunft nicht mehr über ausreichend Fachkräfte verfügen, um den investierten Kapitalstock voll nutzen zu können. Der dritte Punkt ist die demografische Entwicklung…wir sind eine alternde Gesellschaft, und deshalb gilt es, die jüngeren Potenziale auszuschöpfen. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist es, die Bildungssysteme zu verbessern, um die vorhandenen Potenziale zu mobilisieren, also zum Beispiel verstärkt Frauen ins Berufsleben zurückzuholen. Dafür müssen mehr Kinderhorte, mehr Teilzeit- und mehr Telearbeitsplätze angeboten werden…