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| AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe
14 - 4/2001 |
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| Themen und Projekte
aus dem Sozialministerium
Top-Themen
der Frauenpolitik, Arbeitsprogramm der Landesregierung
Im November hat der Ministerrat das Aktionsprogramm
der Frauenbeauftragten der Landesregierung „Top-Themen der Frauenpolitik“
gebilligt. Das Aktionsprogramm für die 13. Legislaturperiode enthält
sechs Schwerpunktthemen, die mit 24 Einzelprojekten umgesetzt werden.
Zu den Schwerpunkten zählen:
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Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe (Gender Mainstreaming), |
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Karriere mit Familie, |
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Wir können alles lernen, |
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Aktionsplan: Gegen Gewalt an Frauen, |
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Potenziale der Frauen erkennen und nutzen und |
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Das Land als Arbeitgeber. |
Das Aktionsprogramm konkretisiert anstehende frauenpolitische
Aufgaben und weiterführende Initiativen, es greift aktuelle frauenpolitische
Entwicklungen auf und entwickelt Dauerthemen weiter. Neben spezifischen
Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen sind in dem Programm auch übergreifende
Projekte aufgeführt, die eine allgemeine Fortentwicklung der Chancengleichheit
von Frauen und Männern zum Ziel haben. Das Aktionsprogramm deckt
nicht die Gesamtheit der frauenpolitischen Themenbereiche ab, sondern
setzt Schwerpunkte. Es stellt ein konkretes, finanzierbares und
realisierbares Arbeitsprogramm dar, das in seiner stetigen Weiterentwicklung
den Rahmen für die frauenpolitische Arbeit der nächsten Jahre vorgibt.
Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes
Staatssekretärin Johanna Lichy MdL, die Frauenbeauftragte
der Landesregierung, kündigte am 28. August 2001 in einer Pressekonferenz
die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes an. Bei der
Novellierung des am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Gesetzes
sollen die bei seiner praktischen Umsetzung zu Tage getretenen Schwachstellen,
redaktionelle Klarstellungen, aber auch innovative Ansätze berücksichtigt
werden. So ist beispielsweise geplant, Chancengleichheit als Leitprinzip
zu verankern, zusätzliche weitere Regelungen zur Vereinbarkeit von
Berufstätigkeit und Familie aufzunehmen und eine Schiedsstelle beim
Sozialministerium einzurichten, der Beanstandungen von grundsätzlicher
Bedeutung vorgelegt werden können. Mit der Verankerung von Chancengleichheit
als Leitprinzip soll die Strategie des Gender Mainstreamings zusätzlich
zur spezifischen Frauenförderung aufgegriffen werden. Deshalb sollen
auch die Bezeichnungen wie Frauenvertreterin oder Frauenförderplan
sprachlich angepasst werden. Ein Vorschlag ist beispielsweise die
Änderung der Bezeichnung „Frauenvertreterin“ in „Beauftragte für
Chancengleichheit“. |
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| Das Aktionsprogramm „Top- Themen der Frauenpolitik“
kann ab Januar 2002 bestellt werden beim: Sozialministerium
Baden-Württemberg, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart. |
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Bericht „Erziehungsurlaub – Regelungen, Inanspruchnahme und Evaluation“
Die Familienwissenschaftliche Forschungsstelle (FaFo)
des Statistischen Landesamtes hat eine im Auftrag des Sozialministeriums
(1999) durchgeführte umfangreiche Studie zur Elternzeit vorgelegt.
Ziel des Forschungsprojektes war es, die Regelungen und Auswirkungen
des Erziehungsurlaubs – seit diesem Jahr mit der Novellierung des
Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) „Elternzeit“ genannt – auf
empirisch erhobene Daten stützen zu können. Der Präsident des Statistischen
Landesamtes, Dr. Eberhard Leibing, stellte den Bericht beim Landesfamilientag
am 20. 9. 2001 vor.
Der Bericht „Erziehungsurlaub – Regelungen, Inanspruchnahme
und Evaluation“ zeigt erstmals, wie nach der Rechtslage bis Ende
2000 der damalige Erziehungsurlaub angenommen wurde, welche Auswirkungen
er auf die finanzielle Situation der Betroffenen hatte und wie Eltern
und Unternehmen den Erziehungsurlaub akzeptierten. Zu den wesentlichen
Ergebnissen des Berichts gehören:
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12 Prozent der Frauen mit Kleinkindern sind in Vollzeit erwerbstätig,
gut 21 Prozent teilzeitbeschäftigt und 65 Prozent gingen keiner
Erwerbstätigkeit nach. |
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97 Prozent der Personen in Elternzeit sind Frauen. |
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Die Elternzeit wird immer stärker in Anspruch genommen: 1987
waren von den erwerbstätigen Frauen 13 Prozent im (maximal 10
Monate dauernden) Erziehungsurlaub; 1999 waren es 41 Prozent
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In Baden-Württemberg bleiben 74 Prozent der Elternzeit Beanspruchenden
länger als zwei Jahre in Elternzeit (45 Prozent in den alten
Ländern, 49 Prozent in den neuen Ländern). |
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Weniger als die Hälfte der Personen, die Elternzeit in Anspruch
nehmen, kehrt unmittelbar nach der Elternzeit in das Erwerbsleben
zurück. |
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Frauen, die in einer Partnerschaft leben (96 Prozent), nehmen
die Elternzeit häufiger in Anspruch als allein erziehende Frauen
(57 Prozent). |
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Gut ausgebildete Frauen gehen nach der Geburt des ersten
Kindes seltener in Elternzeit. Der Anteil der Frauen mit (Fach-)Hochschulabschluss
in Elternzeit beträgt ca. 5 Prozent, während 11 Prozent dieser
Frauen keine Elternzeit nehmen. |
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Ein hohes Haushaltseinkommen geht mit einer kurzen Dauer der
Elternzeit einher. |
Einige in dem Bericht der FaFo von Betroffenen genannte
Wünsche zu Verbesserungen bei der Elternzeit wurden mit der Novelle
des BErzGG umgesetzt (z. B. flexiblere Inanspruchnahme durch bis
zu 30 Wochenstunden zulässige Erwerbstätigkeit und Übertragbarkeit
von bis zu einem Jahr Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt, Anspruch
auf Teilzeitarbeit). |
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| Der umfangreiche Bericht (rund 500 Seiten)
„Erziehungsurlaub…“ steht als pdf-Dokument auf der Homepage
des Statistischen Landesamtes unter www.statistik-bw.de zur
Verfügung oder kann beim Sozialministerium gegen eine geringe
Schutzgebühr bezogen werden. |
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Fachkongress Kommunale Kriminalprävention
Der diesjährige Fachkongress des Innenministeriums unter
dem Leitthema „Kommunale Kriminalprävention – Netzwerk der Zukunft“
fand am 22. November in Karlsruhe statt. In vier Fachforen: „KKP-
Erfahrungen und Perspektiven“, „Häusliche Gewalt“, „Netzwerk gegen
Gewalt an Schulen“ und „Sichere Innenstädte“ wurden einzelne Themenbereiche
behandelt. Im Fachforum II „Häusliche Gewalt“ unter Leitung von
Staatssekretärin Johanna Lichy MdL diskutierten die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer Referate zu den Themen: „Gewalt im häuslichen Bereich
– Prävention, Intervention, Beratung und Hilfen“, „Ergebnisse einer
kriminologischen Dunkelfeldstudie zum Anzeigeverhalten misshandelter
Frauen“, „Die Situation von Frauen nach dem Platzverweis“, „Ergebnisse
und Konsequenzen aus dem Platzverweisverfahren“ und „Das österreichische
Modell der Wegweisung“. Eine Dokumentation der Tagung ist in Vorbereitung. |
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| Der Abschlussbericht zum Modellversuch Platzverweis
liegt in gedruckter Fassung vor und kann bestellt werden beim:
Sozialministerium Baden- Württemberg, Postfach 10 34 43, 70029
Stuttgart |
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| Der Nobelpreis wird
100. Von 496 naturwissenschaftlichen Nobelpreisen gingen 11 an Frauen,
unter den 85 deutschsprachigen Nobelpreisträgern und -trägerinnen
ist nur eine einzige Frau: die Biochemikerin Christiane Nüsslein-Volhard,
Direktorin des Tübinger Max-Planck-Instituts. |
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| AKTIV gratuliert:
Mit einem stattlichen Programm begingen die kommunalpolitischen
Frauenlisten ihr 15. bundesweites Treffen vom 26. bis 28. Oktober
in Ellwangen. AKTIV gratuliert Gisela Mayer, der 1. Vorsitzenden des
baden-württembergischen Landesverbands Freier Frauenlisten e. V. sowie
Gründerin der 1. Frauenliste Baden-Württembergs, zu diesem Jubiläum.
Für ihr kommunalpolitisches Engagement wurde Gisela Mayer 1996 mit
dem Barbara-Künkelin-Preis ausgezeichnet. |
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