AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 14 - 4/2001
   

Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

Top-Themen der Frauenpolitik, Arbeitsprogramm der Landesregierung

Im November hat der Ministerrat das Aktionsprogramm der Frauenbeauftragten der Landesregierung „Top-Themen der Frauenpolitik“ gebilligt. Das Aktionsprogramm für die 13. Legislaturperiode enthält sechs Schwerpunktthemen, die mit 24 Einzelprojekten umgesetzt werden. Zu den Schwerpunkten zählen:

  Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe (Gender Mainstreaming),
  Karriere mit Familie,
  Wir können alles lernen,
  Aktionsplan: Gegen Gewalt an Frauen,
  Potenziale der Frauen erkennen und nutzen und
  Das Land als Arbeitgeber.

Das Aktionsprogramm konkretisiert anstehende frauenpolitische Aufgaben und weiterführende Initiativen, es greift aktuelle frauenpolitische Entwicklungen auf und entwickelt Dauerthemen weiter. Neben spezifischen Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen sind in dem Programm auch übergreifende Projekte aufgeführt, die eine allgemeine Fortentwicklung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zum Ziel haben. Das Aktionsprogramm deckt nicht die Gesamtheit der frauenpolitischen Themenbereiche ab, sondern setzt Schwerpunkte. Es stellt ein konkretes, finanzierbares und realisierbares Arbeitsprogramm dar, das in seiner stetigen Weiterentwicklung den Rahmen für die frauenpolitische Arbeit der nächsten Jahre vorgibt.

Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes

Staatssekretärin Johanna Lichy MdL, die Frauenbeauftragte der Landesregierung, kündigte am 28. August 2001 in einer Pressekonferenz die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes an. Bei der Novellierung des am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Gesetzes sollen die bei seiner praktischen Umsetzung zu Tage getretenen Schwachstellen, redaktionelle Klarstellungen, aber auch innovative Ansätze berücksichtigt werden. So ist beispielsweise geplant, Chancengleichheit als Leitprinzip zu verankern, zusätzliche weitere Regelungen zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie aufzunehmen und eine Schiedsstelle beim Sozialministerium einzurichten, der Beanstandungen von grundsätzlicher Bedeutung vorgelegt werden können. Mit der Verankerung von Chancengleichheit als Leitprinzip soll die Strategie des Gender Mainstreamings zusätzlich zur spezifischen Frauenförderung aufgegriffen werden. Deshalb sollen auch die Bezeichnungen wie Frauenvertreterin oder Frauenförderplan sprachlich angepasst werden. Ein Vorschlag ist beispielsweise die Änderung der Bezeichnung „Frauenvertreterin“ in „Beauftragte für Chancengleichheit“.

 

Das Aktionsprogramm „Top- Themen der Frauenpolitik“ kann ab Januar 2002 bestellt werden beim: Sozialministerium Baden-Württemberg, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart.

     

Bericht „Erziehungsurlaub – Regelungen, Inanspruchnahme und Evaluation“

Die Familienwissenschaftliche Forschungsstelle (FaFo) des Statistischen Landesamtes hat eine im Auftrag des Sozialministeriums (1999) durchgeführte umfangreiche Studie zur Elternzeit vorgelegt. Ziel des Forschungsprojektes war es, die Regelungen und Auswirkungen des Erziehungsurlaubs – seit diesem Jahr mit der Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) „Elternzeit“ genannt – auf empirisch erhobene Daten stützen zu können. Der Präsident des Statistischen Landesamtes, Dr. Eberhard Leibing, stellte den Bericht beim Landesfamilientag am 20. 9. 2001 vor.

Der Bericht „Erziehungsurlaub – Regelungen, Inanspruchnahme und Evaluation“ zeigt erstmals, wie nach der Rechtslage bis Ende 2000 der damalige Erziehungsurlaub angenommen wurde, welche Auswirkungen er auf die finanzielle Situation der Betroffenen hatte und wie Eltern und Unternehmen den Erziehungsurlaub akzeptierten. Zu den wesentlichen Ergebnissen des Berichts gehören:

  12 Prozent der Frauen mit Kleinkindern sind in Vollzeit erwerbstätig, gut 21 Prozent teilzeitbeschäftigt und 65 Prozent gingen keiner Erwerbstätigkeit nach.
  97 Prozent der Personen in Elternzeit sind Frauen.
  Die Elternzeit wird immer stärker in Anspruch genommen: 1987 waren von den erwerbstätigen Frauen 13 Prozent im (maximal 10 Monate dauernden) Erziehungsurlaub; 1999 waren es 41 Prozent
  In Baden-Württemberg bleiben 74 Prozent der Elternzeit Beanspruchenden länger als zwei Jahre in Elternzeit (45 Prozent in den alten Ländern, 49 Prozent in den neuen Ländern).
  Weniger als die Hälfte der Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, kehrt unmittelbar nach der Elternzeit in das Erwerbsleben zurück.
  Frauen, die in einer Partnerschaft leben (96 Prozent), nehmen die Elternzeit häufiger in Anspruch als allein erziehende Frauen (57 Prozent).
  Gut ausgebildete Frauen gehen nach der Geburt des ersten Kindes seltener in Elternzeit. Der Anteil der Frauen mit (Fach-)Hochschulabschluss in Elternzeit beträgt ca. 5 Prozent, während 11 Prozent dieser Frauen keine Elternzeit nehmen.
  Ein hohes Haushaltseinkommen geht mit einer kurzen Dauer der Elternzeit einher.

Einige in dem Bericht der FaFo von Betroffenen genannte Wünsche zu Verbesserungen bei der Elternzeit wurden mit der Novelle des BErzGG umgesetzt (z. B. flexiblere Inanspruchnahme durch bis zu 30 Wochenstunden zulässige Erwerbstätigkeit und Übertragbarkeit von bis zu einem Jahr Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt, Anspruch auf Teilzeitarbeit).

 
Der umfangreiche Bericht (rund 500 Seiten) „Erziehungsurlaub…“ steht als pdf-Dokument auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistik-bw.de zur Verfügung oder kann beim Sozialministerium gegen eine geringe Schutzgebühr bezogen werden.
     

Fachkongress Kommunale Kriminalprävention

Der diesjährige Fachkongress des Innenministeriums unter dem Leitthema „Kommunale Kriminalprävention – Netzwerk der Zukunft“ fand am 22. November in Karlsruhe statt. In vier Fachforen: „KKP- Erfahrungen und Perspektiven“, „Häusliche Gewalt“, „Netzwerk gegen Gewalt an Schulen“ und „Sichere Innenstädte“ wurden einzelne Themenbereiche behandelt. Im Fachforum II „Häusliche Gewalt“ unter Leitung von Staatssekretärin Johanna Lichy MdL diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Referate zu den Themen: „Gewalt im häuslichen Bereich – Prävention, Intervention, Beratung und Hilfen“, „Ergebnisse einer kriminologischen Dunkelfeldstudie zum Anzeigeverhalten misshandelter Frauen“, „Die Situation von Frauen nach dem Platzverweis“, „Ergebnisse und Konsequenzen aus dem Platzverweisverfahren“ und „Das österreichische Modell der Wegweisung“. Eine Dokumentation der Tagung ist in Vorbereitung.

 
Der Abschlussbericht zum Modellversuch Platzverweis liegt in gedruckter Fassung vor und kann bestellt werden beim: Sozialministerium Baden- Württemberg, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart
     
Der Nobelpreis wird 100. Von 496 naturwissenschaftlichen Nobelpreisen gingen 11 an Frauen, unter den 85 deutschsprachigen Nobelpreisträgern und -trägerinnen ist nur eine einzige Frau: die Biochemikerin Christiane Nüsslein-Volhard, Direktorin des Tübinger Max-Planck-Instituts.    
     
AKTIV gratuliert: Mit einem stattlichen Programm begingen die kommunalpolitischen Frauenlisten ihr 15. bundesweites Treffen vom 26. bis 28. Oktober in Ellwangen. AKTIV gratuliert Gisela Mayer, der 1. Vorsitzenden des baden-württembergischen Landesverbands Freier Frauenlisten e. V. sowie Gründerin der 1. Frauenliste Baden-Württembergs, zu diesem Jubiläum. Für ihr kommunalpolitisches Engagement wurde Gisela Mayer 1996 mit dem Barbara-Künkelin-Preis ausgezeichnet.