AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 13 - 3/2001
   

Gender Mainstreaming in der Beschäftigungspolitik der EU

Von Gabriele Hausen, Sozialministerium Baden-Württemberg

Seit der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrags, der die europäische Beschäftigungsstrategie auf den Weg brachte, hat die Gleichstellung von Frauen und Männern ihren festen Platz auf der beschäftigungspolitischen Agenda. Inzwischen erkennen alle Mitgliedsstaaten an, dass Europa zur Förderung von Wachstum und Zusammenhalt die Frauen grundsätzlich als Arbeitskräfte benötigt und auf ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und aktive Mitwirkung angewiesen ist.

Ursprünglich war die Chancengleichheit – neben Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit – einer von vier Pfeilern der Leitlinien. Nachdem im Rat von Amsterdam Einigkeit bestand über die Notwendigkeit, Chancengleichheit als Querschnittsthema im Rahmen aller vier Pfeiler zu sehen, wurde 1999 eine neue Leitlinie zum Gender Mainstreaming (GM) aufgenommen. Die Mitgliedsstaaten wurden ausdrücklich aufgefordert, den Aspekt der Chancengleichheit in die ersten drei Pfeiler der europäischen Beschäftigungsstrategie einzubeziehen. Der vierte Schwerpunkt, Chancengleichheit, blieb weiterhin bestehen. Das Erreichen des Ziels der Chancengleichheit basiert somit auf einem doppelten Ansatz:

  1. der Förderung spezifischer Maßnahmen für Frauen zur Beseitigung von Ungleichheiten (Säule IV) und
  2. dem GM als Querschnittsaufgabe, das die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in sämtliche Politiken und Programme der Union fordert.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Finanzierungsinstrument, mit dem die EU die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in den Mitgliedsstaaten unterstützt. Erstmals wurde in der neuen ESFVerordnung für die Förderperiode 2000 bis 2006 – analog zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien – die Doppelstrategie GM als Querschnittsaufgabe und die Förderung frauenspezifischer Maßnahmen im Rahmen des Politikbereichs E verankert (s. AKTIV 8).

Alle aus dem ESF geförderten Maßnahmen und Projekte müssen zur Neutralisierung diskriminierender Effekte und Förderung der Gleichbehandlung der Geschlechter so konzipiert sein, dass sie die geschlechtsspezifischen Hindernisse für gleichen Zugang und gleiche Beteiligung von Frauen und Männern berücksichtigen. Auf eine auswogene Beteiligung von Männern und Frauen an den Entscheidungsstrukturen und -prozessen ist zu achten. Zusätzlich fördert der ESF Projekte und Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen, die Beseitigung des Ungleichgewichts zwischen Frauen- und Männeranteil in bestimmten Wirtschaftsbereichen und Berufen, die Erhöhung der Frauenerwerbstätigenquote und die Förderung der Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten durch Frauen gerichtet sind.

 

 


Gabriele Hausen