| Gender Mainstreaming in der
Beschäftigungspolitik der EU
Von Gabriele Hausen, Sozialministerium Baden-Württemberg
Seit der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrags, der
die europäische Beschäftigungsstrategie auf den Weg brachte, hat
die Gleichstellung von Frauen und Männern ihren festen Platz auf
der beschäftigungspolitischen Agenda. Inzwischen erkennen alle Mitgliedsstaaten
an, dass Europa zur Förderung von Wachstum und Zusammenhalt die
Frauen grundsätzlich als Arbeitskräfte benötigt und auf ihre Fähigkeiten,
Erfahrungen und aktive Mitwirkung angewiesen ist.
Ursprünglich war die Chancengleichheit – neben Beschäftigungsfähigkeit,
Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit – einer von vier Pfeilern
der Leitlinien. Nachdem im Rat von Amsterdam Einigkeit bestand über
die Notwendigkeit, Chancengleichheit als Querschnittsthema im Rahmen
aller vier Pfeiler zu sehen, wurde 1999 eine neue Leitlinie zum
Gender Mainstreaming (GM) aufgenommen. Die Mitgliedsstaaten wurden
ausdrücklich aufgefordert, den Aspekt der Chancengleichheit in die
ersten drei Pfeiler der europäischen Beschäftigungsstrategie einzubeziehen.
Der vierte Schwerpunkt, Chancengleichheit, blieb weiterhin bestehen.
Das Erreichen des Ziels der Chancengleichheit basiert somit auf
einem doppelten Ansatz:
- der Förderung spezifischer Maßnahmen für Frauen zur Beseitigung
von Ungleichheiten (Säule IV) und
- dem GM als Querschnittsaufgabe, das die Einbeziehung der Geschlechterperspektive
in sämtliche Politiken und Programme der Union fordert.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Finanzierungsinstrument,
mit dem die EU die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien
in den Mitgliedsstaaten unterstützt. Erstmals wurde in der neuen
ESFVerordnung für die Förderperiode 2000 bis 2006 – analog zu den
beschäftigungspolitischen Leitlinien – die Doppelstrategie GM als
Querschnittsaufgabe und die Förderung frauenspezifischer Maßnahmen
im Rahmen des Politikbereichs E verankert (s. AKTIV
8).
Alle aus dem ESF geförderten Maßnahmen und Projekte
müssen zur Neutralisierung diskriminierender Effekte und Förderung
der Gleichbehandlung der Geschlechter so konzipiert sein, dass sie
die geschlechtsspezifischen Hindernisse für gleichen Zugang und
gleiche Beteiligung von Frauen und Männern berücksichtigen. Auf
eine auswogene Beteiligung von Männern und Frauen an den Entscheidungsstrukturen
und -prozessen ist zu achten. Zusätzlich fördert der ESF Projekte
und Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Aufstiegschancen von
Frauen, die Beseitigung des Ungleichgewichts zwischen Frauen- und
Männeranteil in bestimmten Wirtschaftsbereichen und Berufen, die
Erhöhung der Frauenerwerbstätigenquote und die Förderung der Aufnahme
unternehmerischer Tätigkeiten durch Frauen gerichtet sind.
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