AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 13 - 3/2001
   

ESF-Förderprogramme im Wirtschaftsministerium

Von Magdalene Häberle und Bernd Galuska, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer der vier Strukturfonds und stellt das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Humanressourcen in der Gemeinschaft dar. Das neue Strukturfonds- Ziel 3 zur Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie zielt auf die Förderung der Anpassung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitikenund -systeme. Neben aktiven und präventiven Maßnahmen für junge Menschen und Beschäftigte, der Förderung von Unternehmensgründungen sowie innovativen Vorhaben zur Vermeidung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit ist die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen ein besonderer Schwerpunkt.

In der Förderperiode 2000 bis 2006 stehen Baden- Württemberg insgesamt 230 Millionen Euro an ESFMitteln für Ziel 3 zur Verfügung. Demnach können jährlich rund 32 Millionen Euro (ca. 64 Millionen Mark) ESF-Mittel für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisch relevante Projekte im Land bewilligt werden. Davon werden 70 Prozent durch das Sozialministerium und 30 Prozent, rund 19 Millionen Mark pro Jahr, durch das Wirtschaftsministerium bewirtschaftet, das diese Gelder vorwiegend für wirtschaftsnahe Projekte und für vorbeugende Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit einsetzt.

Ein besonderes Merkmal der ESF-Förderung im Land ist die Regionalisierung. Förderanträge werden von regionalen Gutachterkreisen beurteilt, denen je ein/e Vertreter/in der Kammern (IHK und Handwerkskammern), der Sozialpartner, der Arbeitsverwaltung sowie eine Frauenvertreterin angehören.

Das frauenpolitische Know-how bringen die Beraterinnen der acht Kontaktstellen Frau und Beruf in die Gutachterkreise ein. Aus ihrer Arbeit sind sie mit den Lebenswelten berufstätiger Frauen mit Familienverpflichtungen bestens vertraut und können vielfältige Hinweise geben, wie Maßnahmen so zu gestalten sind, dass sie einen echten Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern leisten.

Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Gender Mainstreaming Strategie ist es, die Verbesserung der Chancengleichheit schon bei der Konzeption zu berücksichtigen. Um den Antragstellern dies zu erleichtern, wurde im Wirtschaftsministerium über die Informationen in den Antragsunterlagen hinaus eine Checkliste erarbeitet. Am Projekttyp „Veranstaltungen“ wird beispielhaft aufgezeigt, welche Aspekte die Teilnahmechancen für Frauen und Männer beeinflussen.

 


Magdalene Häberle


Bernd Galuska

     
Menschen mit Familienverpflichtungen – in der Regel die Mütter – haben allein durch die Rahmenbedingungen erheblich geringere Chancen, an einer Maßnahme zu partizipieren als Menschen, denen der Rücken frei gehalten wird – und das sind in der Regel die Väter! Nur eine Förderpolitik, die sich am konkreten Fall bewährt, schafft tatsächlich Veränderung. Wenn jede Maßnahme so konzipiert wird, dass die alleinerziehende, teilzeitarbeitende Mutter mit schulpflichtigen Kindern dieselben Teilnahmemöglichkeiten hat wie der vollzeitarbeitende Kollege ohne Familienverpflichtungen, dann sind wir der praktischen Chancengleichheit einen wichtigen Schritt näher gekommen.