| ESF-Förderprogramme im Wirtschaftsministerium
Von Magdalene Häberle und Bernd Galuska, Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer der vier
Strukturfonds und stellt das wichtigste Finanzierungsinstrument
der EU zur Förderung der Humanressourcen in der Gemeinschaft dar.
Das neue Strukturfonds- Ziel 3 zur Unterstützung der europäischen
Beschäftigungsstrategie zielt auf die Förderung der Anpassung der
Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitikenund -systeme.
Neben aktiven und präventiven Maßnahmen für junge Menschen und Beschäftigte,
der Förderung von Unternehmensgründungen sowie innovativen Vorhaben
zur Vermeidung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit ist die Förderung
der Chancengleichheit von Männern und Frauen ein besonderer Schwerpunkt.
In der Förderperiode 2000 bis 2006 stehen Baden- Württemberg
insgesamt 230 Millionen Euro an ESFMitteln für Ziel 3 zur Verfügung.
Demnach können jährlich rund 32 Millionen Euro (ca. 64 Millionen
Mark) ESF-Mittel für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisch relevante
Projekte im Land bewilligt werden. Davon werden 70 Prozent durch
das Sozialministerium und 30 Prozent, rund 19 Millionen Mark pro
Jahr, durch das Wirtschaftsministerium bewirtschaftet, das diese
Gelder vorwiegend für wirtschaftsnahe Projekte und für vorbeugende
Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit einsetzt.
Ein besonderes Merkmal der ESF-Förderung im Land ist
die Regionalisierung. Förderanträge werden von regionalen Gutachterkreisen
beurteilt, denen je ein/e Vertreter/in der Kammern (IHK und Handwerkskammern),
der Sozialpartner, der Arbeitsverwaltung sowie eine Frauenvertreterin
angehören.
Das frauenpolitische Know-how bringen die Beraterinnen
der acht Kontaktstellen Frau und Beruf in die Gutachterkreise ein.
Aus ihrer Arbeit sind sie mit den Lebenswelten berufstätiger Frauen
mit Familienverpflichtungen bestens vertraut und können vielfältige
Hinweise geben, wie Maßnahmen so zu gestalten sind, dass sie einen
echten Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen
und Männern leisten.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Gender Mainstreaming
Strategie ist es, die Verbesserung der Chancengleichheit schon bei
der Konzeption zu berücksichtigen. Um den Antragstellern dies zu
erleichtern, wurde im Wirtschaftsministerium über die Informationen
in den Antragsunterlagen hinaus eine Checkliste erarbeitet. Am Projekttyp
„Veranstaltungen“ wird beispielhaft aufgezeigt, welche Aspekte die
Teilnahmechancen für Frauen und Männer beeinflussen.
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