| Modellversuch Platzverweis
Von den Mitgliedern der interministeriellen Arbeitsgruppe
„Platzverweis“1
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das bei
häuslicher Gewalt in inzwischen über 80 Städten und Gemeinden in
Anlehnung an das in Österreich praktizierte Wegweisungsrecht einen
Platzverweis des Täters aus der Wohnung praktiziert. Dies erfolgt
nach dem geltenden Polizeirecht Baden-Württembergs (polizeirechtliche
Generalklausel §§ 1 Abs. 1, 3 PolG). Mit der auf ein Jahr ausgelegten
Modellphase wurde im Juni 2000 begonnen. Mittlerweile beteiligen
sich über 80 Städte und Gemeinden des Landes.
Mit dem Platzverweis setzt der Staat ein Zeichen. Gewalt
– im häuslichen Bereich – ist keine Privatangelegenheit und kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Zur Gefahrenabwehr wird
im Sinne des Verursacherprinzips der Täter für eine gewisse Zeit
aus der Wohnung verwiesen. Die Dauer des Platzverweises richtet
sich nach der Gefahrenlage und -prognose. Der Wille der Opfer ist
für das Aussprechen des Platzverweises bzw. dessen Fortdauer nur
insofern von Belang, als er einen Anhalt für die Gefahrenprognose
geben kann. Das Schutzangebot der 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser
im Land ist nach wie vor ein notwendiger Bestandteil des Hilfeangebotes
für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Der
Platzverweis kann die Frauen- und Kinderschutzhäuser nicht ersetzen.
Dies entspricht auch den Erfahrungen in Österreich.
Zur Unterstützung und Begleitung der
neuen Praxis wurde unter Federführung des Sozialministeriums mit
Beteiligung des Innen- und des Justizministeriums eine interministerielle
Arbeitsgruppe (IMA) eingesetzt. Damit ist eine enge Zusammenarbeit
der beteiligten Ministerien sichergestellt. Zur fachlichen Unterstützung
der IMA und zur Gewährleistung des Informationsflusses wurde ein
Fachbeirat eingerichtet, in den Expertinnen und Experten aus den
Bereichen Polizei, Beratung und Justiz sowie andere Beteiligte aus
denam Modellversuch teilnehmenden Städten und Gemeinden berufen
wurden, z. B. Beratungsstellen, kommunale Frauenbeauftragte und
Frauen- und Kinderschutzhäuser. Darüber hinaus sind die kommunalen
Landesverbände in dem Fachbeirat vertreten. Damit soll sichergestellt
werden, dass einerseits die praktischen Erfahrungen und die aufgetretenen
Fragen in den Fachbeirat eingebracht und beraten werden. Andererseits
fließen die Informationen in die praktische Arbeit vor Ort ein.
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| Plakatserie der Stadt Pforzheim,
Leitstelle zur Gleichstellung der Frau, und des Enzkreises,
Leitstelle zur Gleichstellung der Frau |
Zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen
hat die IMA drei Unterarbeitsgruppen (UAG) eingerichtet. Sie entwickeln
Vorschläge und stellen Materialien zur Unterstützung der Praxis
vor Ort zur Verfügung.
Die UAG „Praxis und Verfahren“,
unter Leitung des Innenministeriums und mit Beteiligung von Praxisexperten
der Polizei, der Ordnungsämter sowie einer Frauenhausvertreterin,
beschäftigt sich mit Themen wie
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Informationssteuerung und -weitergabe zwischen den örtlich
beteiligten Behörden und Stellen, |
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straf- und verwaltungsrechtliche Fragen der Bearbeitung von
Fällen häuslicher Gewalt durch die Polizei, |
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Erstellung der Gefahrenprognose sowie |
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aktuelle Fragen der praktischen Umsetzung des Platzverweisverfahrens.
Die wesentlichen Ergebnisse sind im Intranet der Polizei eingestellt,
auf das alle Polizeibeamtinnen und -beamte zugreifen können. |
Die UAG „Zivilrechtliche, strafrechtliche
und verwaltungsrechtliche Schutzmöglichkeiten“, unter Leitung
des Justizministeriums, und mit Beteiligung von Vertretern der Staatsanwaltschaft,
der Familienund Strafgerichtsbarkeit sowie der Anwaltschaft, befasst
sich mit Themen wie
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Information der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte
über den Modellversuch, |
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Information der Staatsanwaltschaften über den Modellversuch
im Hinblick auf das Strafverfahren, |
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Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, |
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kritische Prüfung und konstruktive Begleitung der Maßnahmen
auf Bundesebene zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, z. B. das
im parlamentarischen Verfahren befindliche Gewaltschutzgesetz
und |
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rechtliche Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Modellversuch.
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Die UAG „Beratungsangebote“,
unter Leitung des Sozialministeriums und mit Beteiligung von Expertinnen
aus dem Bereich kommunale Frauenbeauftragte und Frauenund Kinderschutzhäuser
sowie der Kommunalen Landesverbände, erarbeitete u. a. einen Katalog
möglicher Beratungsangebote und veranlasste eine Kreis bezogene
Aufstellung der infrage kommenden örtlichen Beratungsangebote durch
die Stadt- und Landkreise.
Mit dem Platzverweis kann die akut bestehende Gefahr
abgewehrt werden. Für weiterführende Beratungen stehen auf örtlicher
Ebene sowohl allgemeine als auch spezifische Beratungsangebote zur
Verfügung, zum Beispiel:
Beratung
von Opfern von Gewalt: |
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Notrufe, |
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Beratungsstellen (Frauen helfen Frauen u. a.), |
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Frauen- und Kinderschutzhäuser, |
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Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen
und Jungen, |
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Beratung
bei mitbetroffenen Kindern: |
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Jugendamt, |
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Kinderschutzbund, |
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Kinderschutzzentren, |
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Psychologische Beratungsstellen |
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Beratung
von Tätern: |
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Männerberatungsstellen/Männerbüros,
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Beratung
in Krisensituationen: |
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Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, |
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Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, |
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Lebensberatung (z. B. Arbeitskreise Leben) und |
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Telefonseelsorge, |
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Beratung
in Rechts- und Finanzfragen: |
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Beratungshilfe beim Amtsgericht, |
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Schuldnerberatung, |
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Versorgungsamt (Opferentschädigungsansprüche)
und |
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Sozialämter/Sozialdienst, |
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Beratung
von Migrantinnen: |
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Beratungsstellen für Migrantinnen/Aussiedlerinnen
und |
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Ausländerämter, |
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Beratung
bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen: |
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Gesundheitsamt, |
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Suchtberatungsstellen und |
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Krankenhäuser (Ärzte). |
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Die Stadt- und Landkreise wurden auf Initiative des
Sozialministeriums vom Städtetag bzw. vom Landkreistag gebeten,
die Adressen und Telefonnummern der örtlichen Beratungsangebote
und deren Anlaufstellen zusammenzustellen und an alle am Verfahren
Platzverweis Beteiligten weiterzuleiten. Damit sollen die beteiligten
Stellen in die Lage versetzt werden, die Opfer, aber auch die Täter
auf das bestehende Beratungsangebot hinzuweisen, damit diese eine
auf ihre spezielle Problemsituation ausgerichtete Beratung aufsuchen
können.
Zur Arbeitserleichterung für die örtlich zuständigen
Polizeidienststellen und kommunalen Behörden wurden bereits von
einigen beteiligten Städten und Gemeinden erarbeitete Materialien
in das Intranet der Polizei und der Kommunalen Landesverbände eingestellt.
Damit lassen sich beispielsweise Informationsblätter für Opfer und
Täter über den Platzverweis herunterladen und entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten ergänzen und variieren.
Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich das neue Verfahren
Platzverweis bewährt. Für die detailliertere Auswertung entwickelte
die interministerielle Arbeitsgruppe in Absprache mit dem Fachbeirat
Erhebungsbögen. Sie wird die Erfahrungsberichte und statistischen
Angaben aus den Bereichen Polizeivollzugsdienst, Ordnungsämter sowie
Beratungsstellen und -einrichtungen auswerten und anschließend in
einem Bericht zusammenfassen.
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