AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 12 - 2/2001
   

Modellversuch Platzverweis

Von den Mitgliedern der interministeriellen Arbeitsgruppe „Platzverweis“1

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das bei häuslicher Gewalt in inzwischen über 80 Städten und Gemeinden in Anlehnung an das in Österreich praktizierte Wegweisungsrecht einen Platzverweis des Täters aus der Wohnung praktiziert. Dies erfolgt nach dem geltenden Polizeirecht Baden-Württembergs (polizeirechtliche Generalklausel §§ 1 Abs. 1, 3 PolG). Mit der auf ein Jahr ausgelegten Modellphase wurde im Juni 2000 begonnen. Mittlerweile beteiligen sich über 80 Städte und Gemeinden des Landes.

Mit dem Platzverweis setzt der Staat ein Zeichen. Gewalt – im häuslichen Bereich – ist keine Privatangelegenheit und kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Zur Gefahrenabwehr wird im Sinne des Verursacherprinzips der Täter für eine gewisse Zeit aus der Wohnung verwiesen. Die Dauer des Platzverweises richtet sich nach der Gefahrenlage und -prognose. Der Wille der Opfer ist für das Aussprechen des Platzverweises bzw. dessen Fortdauer nur insofern von Belang, als er einen Anhalt für die Gefahrenprognose geben kann. Das Schutzangebot der 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser im Land ist nach wie vor ein notwendiger Bestandteil des Hilfeangebotes für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Der Platzverweis kann die Frauen- und Kinderschutzhäuser nicht ersetzen. Dies entspricht auch den Erfahrungen in Österreich.

Zur Unterstützung und Begleitung der neuen Praxis wurde unter Federführung des Sozialministeriums mit Beteiligung des Innen- und des Justizministeriums eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) eingesetzt. Damit ist eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Ministerien sichergestellt. Zur fachlichen Unterstützung der IMA und zur Gewährleistung des Informationsflusses wurde ein Fachbeirat eingerichtet, in den Expertinnen und Experten aus den Bereichen Polizei, Beratung und Justiz sowie andere Beteiligte aus denam Modellversuch teilnehmenden Städten und Gemeinden berufen wurden, z. B. Beratungsstellen, kommunale Frauenbeauftragte und Frauen- und Kinderschutzhäuser. Darüber hinaus sind die kommunalen Landesverbände in dem Fachbeirat vertreten. Damit soll sichergestellt werden, dass einerseits die praktischen Erfahrungen und die aufgetretenen Fragen in den Fachbeirat eingebracht und beraten werden. Andererseits fließen die Informationen in die praktische Arbeit vor Ort ein.

Plakatserie der Stadt Pforzheim, Leitstelle zur Gleichstellung der Frau, und des Enzkreises, Leitstelle zur Gleichstellung der Frau

Zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen hat die IMA drei Unterarbeitsgruppen (UAG) eingerichtet. Sie entwickeln Vorschläge und stellen Materialien zur Unterstützung der Praxis vor Ort zur Verfügung.

Die UAG „Praxis und Verfahren“, unter Leitung des Innenministeriums und mit Beteiligung von Praxisexperten der Polizei, der Ordnungsämter sowie einer Frauenhausvertreterin, beschäftigt sich mit Themen wie

Informationssteuerung und -weitergabe zwischen den örtlich beteiligten Behörden und Stellen,
straf- und verwaltungsrechtliche Fragen der Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt durch die Polizei,
Erstellung der Gefahrenprognose sowie
aktuelle Fragen der praktischen Umsetzung des Platzverweisverfahrens. Die wesentlichen Ergebnisse sind im Intranet der Polizei eingestellt, auf das alle Polizeibeamtinnen und -beamte zugreifen können.

Die UAG „Zivilrechtliche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schutzmöglichkeiten“, unter Leitung des Justizministeriums, und mit Beteiligung von Vertretern der Staatsanwaltschaft, der Familienund Strafgerichtsbarkeit sowie der Anwaltschaft, befasst sich mit Themen wie

Information der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte über den Modellversuch,
Information der Staatsanwaltschaften über den Modellversuch im Hinblick auf das Strafverfahren,
Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten,
kritische Prüfung und konstruktive Begleitung der Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, z. B. das im parlamentarischen Verfahren befindliche Gewaltschutzgesetz und
rechtliche Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Modellversuch.

Die UAG „Beratungsangebote“, unter Leitung des Sozialministeriums und mit Beteiligung von Expertinnen aus dem Bereich kommunale Frauenbeauftragte und Frauenund Kinderschutzhäuser sowie der Kommunalen Landesverbände, erarbeitete u. a. einen Katalog möglicher Beratungsangebote und veranlasste eine Kreis bezogene Aufstellung der infrage kommenden örtlichen Beratungsangebote durch die Stadt- und Landkreise.

Plakat der Frauenreferentin der Stadt Filderstadt
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Mit dem Platzverweis kann die akut bestehende Gefahr abgewehrt werden. Für weiterführende Beratungen stehen auf örtlicher Ebene sowohl allgemeine als auch spezifische Beratungsangebote zur Verfügung, zum Beispiel:

Beratung von Opfern von Gewalt:
Notrufe,
Beratungsstellen (Frauen helfen Frauen u. a.),
  Frauen- und Kinderschutzhäuser,
Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen und Jungen,

Beratung bei mitbetroffenen Kindern:
Jugendamt,
Kinderschutzbund,
Kinderschutzzentren,
Psychologische Beratungsstellen

Beratung von Tätern:
Männerberatungsstellen/Männerbüros,

Beratung in Krisensituationen:
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen,
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen,
Lebensberatung (z. B. Arbeitskreise Leben) und
Telefonseelsorge,

Beratung in Rechts- und Finanzfragen:
Beratungshilfe beim Amtsgericht,
Schuldnerberatung,
Versorgungsamt (Opferentschädigungsansprüche) und
Sozialämter/Sozialdienst,

Beratung von Migrantinnen:
Beratungsstellen für Migrantinnen/Aussiedlerinnen und
Ausländerämter,

Beratung bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen:
Gesundheitsamt,
Suchtberatungsstellen und
Krankenhäuser (Ärzte).

 

Plakatserie der Stadt Karlsruhe, Projektgruppe Häusliche Gewalt
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Die Stadt- und Landkreise wurden auf Initiative des Sozialministeriums vom Städtetag bzw. vom Landkreistag gebeten, die Adressen und Telefonnummern der örtlichen Beratungsangebote und deren Anlaufstellen zusammenzustellen und an alle am Verfahren Platzverweis Beteiligten weiterzuleiten. Damit sollen die beteiligten Stellen in die Lage versetzt werden, die Opfer, aber auch die Täter auf das bestehende Beratungsangebot hinzuweisen, damit diese eine auf ihre spezielle Problemsituation ausgerichtete Beratung aufsuchen können.

Zur Arbeitserleichterung für die örtlich zuständigen Polizeidienststellen und kommunalen Behörden wurden bereits von einigen beteiligten Städten und Gemeinden erarbeitete Materialien in das Intranet der Polizei und der Kommunalen Landesverbände eingestellt. Damit lassen sich beispielsweise Informationsblätter für Opfer und Täter über den Platzverweis herunterladen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ergänzen und variieren.

Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich das neue Verfahren Platzverweis bewährt. Für die detailliertere Auswertung entwickelte die interministerielle Arbeitsgruppe in Absprache mit dem Fachbeirat Erhebungsbögen. Sie wird die Erfahrungsberichte und statistischen Angaben aus den Bereichen Polizeivollzugsdienst, Ordnungsämter sowie Beratungsstellen und -einrichtungen auswerten und anschließend in einem Bericht zusammenfassen.

 

 
1 Die Mitglieder der interministeriellen Arbeitsgruppe „Platzverweis“: Kristin Keßler, Dr. Christiane Hug-von Lieven, Christine Engelhardt (SM), Uwe Stürmer, Jürgen von Massenbach-Bardt, Martin Lange (IM) und Dr. Robert Keller, Petra Freier (JuM)