| Anzeigeverhalten misshandelter
Frauen1
Von Dr. Marion Leuze-Mohr, Oberregierungsrätin, Stuttgart
Über 90 Prozent aller registrierten Straftaten werden
der Polizei oder der Justiz durch Anzeigen von Privatpersonen, oft
den Opfern selbst, bekannt. Das Anzeigeverhalten der Opfer ist daher
maßgebend, um Umfang und Struktur von Kriminalität sichtbar zu machen.
Zur Kriminalitätsbekämpfung bedarf es ganz wesentlich der Bereitschaft
und Initiative des Opfers, erlebte Straftaten öffentlich zu machen.
Bei häuslicher Gewalt finden wir eine kriminologische
Auffälligkeit: Der überwiegende Teil familiärer Gewalttaten wird
weder den Strafverfolgungsbehörden noch den Sozialdiensten bekannt.
Zwar gelangt auch hier ein Großteil über die Eigeninitiative der
Opfer zur Kenntnis der Polizei oder anderer Personen. Die Opferbefragung
des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen von 1992
ergab jedoch eine Dunkelziffer von rund 93 Prozent häuslicher Gewalttaten
gegen Frauen, von denen Polizei und Justiz nichts erfahren.
Für Baden-Württemberg hat eine Befragung misshandelter
Frauen in Frauenhäusern zu ähnlichen Ergebnissen geführt. Mehr als
80 Prozent sehen aus verschiedenen Gründen davon ab, ihren gewalttätigen
Partner anzuzeigen. Nur 41 Prozent der Befragten rufen in einer
akuten Notsituation die Polizei. Jede zweite Frau mit strafrechtlich
relevanter Gewalterfahrung hat noch nie Strafanzeige erstattet.
Von zehn Frauen, die Strafanzeige erstatten, nehmen drei diese wieder
zurück. Mehr als 2/3 der Frauen wollen nach entsprechenden Erfahrungen
mit einer Strafanzeige nie mehr anzeigen. Verglichen mit Studien
zum allgemeinen Anzeigeverhalten in anderen Kriminalitätsbereichen
sind diese Werte auffällig hoch.
Weshalb schöpfen Frauen, die Gewalt in der Partnerschaft
erleben, nur selten ihre (straf-)rechtlichen Möglichkeiten aus und
schützen den Täter vor der Öffentlichkeit? Häusliche Gewalt wird
trotz eines wachsenden Problembewusstseins von der Öffentlichkeit
und den Strafverfolgungsbehörden anders behandelt als Gewalt im
öffentlichen Raum und unter Fremden. Die Gründe dafür sind fassettenreich
und durch die besondere Situation im sozialen Nahraum gekennzeichnet.
Gewalt hinter verschlossenen Türen innerhalb der Privatsphäre von
Täter und Opfer hat nach wie vor nicht den Stellenwert, der angesichts
der vielen und schweren Delikte und der Traumatisierung der Opfer
vonnöten wäre, um dem Problem gerecht zu werden. Dabei spielen von
der Gesellschaft lange geübte, historisch tief verankerte Mythen
und Vorurteile eine wesentliche Rolle.
Diese gesellschaftliche Behandlung der häuslichen Gewalt
spiegelt sich im Anzeigeverhalten misshandelter Frauen wider. Entschließen
sie sich zur Strafanzeige, so spielen dafür die Schwere der Tat
und das Ausmaß der Verletzungen sowie weiterer Tatfolgen eine untergeordnete
Rolle. Der Strafantrag wird aus dem Wunsch heraus gestellt, zur
Ruhe zu kommen oder weil die Frau dem Täter im Nachhinein mit Hilfe
des Strafrechts ihre eigenen Grenzen aufzeigen und ihm gleichzeitig
die Verantwortung für seine Tat vor Augen führen will. Frauen, die
mehrfach anzeigen, sind zudem resigniert und hilflos; sie glauben,
dies mit einer Strafanzeige kompensieren zu können. Wut, Hoffnung
auf Gerechtigkeit und auf Schutz durch die Polizei, aber auch der
Schutz künftiger Opfer sind weitere Motive für eine Strafanzeige.
Vergeltung spielt bei den Gründen für eine Strafanzeige keine Rolle.
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Marion Leuze-Mohr ist Persönliche Referentin
des Regierungspräsidenten beim Regierungspräsidium Stuttgart |
Wir wissen heute, dass die Anzeigebereitschaft
ganz wesentlich von der sozialen Nähe zwischen Täter und Opfer abhängig
ist: je enger die Beziehung, desto geringer die Anzeigewahrscheinlichkeit.
Die Beziehung zum Täter ist als Lebensmittelpunkt ein bestimmender
Faktor für die Ambivalenz misshandelter Frauen. Das Verhältnis zwischen
Opfer und Täter, insbesondere das Gefühl von Angst, Mitleid und
Schuld tragen zum Festhalten an der Beziehung zum Misshandler bei
und verdrängen die ebenso vorhandenen Gefühle von Wut und Zorn.
Die Frauen zeigen eine hohe Toleranzschwelle gegenüber Charakterzügen
und Verhaltensweisen ihrer Partner und einen hohen moralischen Anspruch
an das eigene Verhalten gegenüber dem Partner. Dieser höchst komplexe
Verdrängungsmechanismus setzt sich bei der Entscheidung gegen eine
Strafanzeige fort und zeigt den Zusammenhang zwischen dem Anzeigeverhalten
und dem Machtverhältnis der Geschlechter in der Partnerschaft. Verheiratete
Frauen fühlen sich durch die formell geregelte Bindung verpflichtet,
von einer Strafanzeige abzusehen. |
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| Redensarten wie „Pack schlägt
sich, Pack verträgt sich“, „Es sind doch immer die gleichen
Frauen, die an gewalttätige Männer geraten“ oder „Die Frau ist
selbst schuld, wenn sie nicht geht“ halten sich hartnäckig und
lenken von Ursache und Ausmaß der Gewalt ab. |
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Mehr als 3/4 derjenigen Opfer häuslicher Gewalt, die
von einer Strafanzeige absehen, nennen dafür Motive, die in der
Täter-Opfer-Beziehung zu suchen sind. Ganz oben steht die Angst
vor dem Täter, verbunden mit konkreten Todesdrohungen und Todesängsten.
Misshandelte Frauen nehmen darüber hinaus auch der Kinder wegen
Abstand von einem Strafverfahren. Obwohl nach einer Untersuchung
in den USA (1984) 87 Prozent aller Kinder die Gewalt zwischen ihren
Eltern miterleben und selbst traumatisiert sind, versucht die Mutter
meist, das Geschehen zu tabuisieren. Sie bemüht sich um den Erhalt
der Familie und um die Sicherung des Kindesunterhalts. Zum Teil
befürchten misshandelte Frauen negative Folgen einer Strafanzeige
für das eigene Sorgerecht oder das väterliche Umgangsrecht. Sie
identifizieren sich mit dem Misshandler und betonen seine Vorzüge
vor allem als Vater. |
| Große Bedeutung kommt dem Verhalten
von Polizei und Justiz zu. Erfahrungen mit der Polizei als der Institution,
die quasi jederzeit „greifbar“ ist, prägen das Anzeigeverhalten
erheblich. Knapp 3/4 der misshandelten Frauen gehen davon aus, dass
eine Strafanzeige erfolglos ist und spätestens vom Staatsanwalt
eingestellt wird. Neben der Furcht vor der starken Belastung durch
ein Strafverfahren haben resignative Motive eine vergleichsweise
hohe Bedeutung. |
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| Die Opfer wissen um ihre
Beweisnot: Nicht selten wird ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt. |
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Ihre Einschätzung stützen die betroffenen Frauen auf
eigene Erfahrungen oder Erzählungen Dritter. Tatsächlich zeigen sich
erst in jüngster Vergangenheit vor allem bei der Polizei leichte Verhaltensänderungen.
Ende der 90er Jahre waren noch mehr als 83 Prozent aller Polizeikräfte
der Meinung, ihr erstes Ziel bei häuslicher Gewalt sei die „Konfliktschlichtung“.
Heute gilt bei Streifeneinsätzen die Anweisung, umfassend Beweise
zu sichern, um eine Strafverfolgung gewährleisten zu können. Setzt
sich der Trend fort, dass häusliche Gewalt als Straftat adäquat behandelt
und dem Opfer der notwendige Schutz zuerkannt wird, so ist auch damit
zu rechnen, dass sich auch das Anzeigeverhalten misshandelter Frauen
ändern wird. |
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