AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 12 - 2/2001
   

Anzeigeverhalten misshandelter Frauen1

Von Dr. Marion Leuze-Mohr, Oberregierungsrätin, Stuttgart

Über 90 Prozent aller registrierten Straftaten werden der Polizei oder der Justiz durch Anzeigen von Privatpersonen, oft den Opfern selbst, bekannt. Das Anzeigeverhalten der Opfer ist daher maßgebend, um Umfang und Struktur von Kriminalität sichtbar zu machen. Zur Kriminalitätsbekämpfung bedarf es ganz wesentlich der Bereitschaft und Initiative des Opfers, erlebte Straftaten öffentlich zu machen.

Bei häuslicher Gewalt finden wir eine kriminologische Auffälligkeit: Der überwiegende Teil familiärer Gewalttaten wird weder den Strafverfolgungsbehörden noch den Sozialdiensten bekannt. Zwar gelangt auch hier ein Großteil über die Eigeninitiative der Opfer zur Kenntnis der Polizei oder anderer Personen. Die Opferbefragung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen von 1992 ergab jedoch eine Dunkelziffer von rund 93 Prozent häuslicher Gewalttaten gegen Frauen, von denen Polizei und Justiz nichts erfahren.

Für Baden-Württemberg hat eine Befragung misshandelter Frauen in Frauenhäusern zu ähnlichen Ergebnissen geführt. Mehr als 80 Prozent sehen aus verschiedenen Gründen davon ab, ihren gewalttätigen Partner anzuzeigen. Nur 41 Prozent der Befragten rufen in einer akuten Notsituation die Polizei. Jede zweite Frau mit strafrechtlich relevanter Gewalterfahrung hat noch nie Strafanzeige erstattet. Von zehn Frauen, die Strafanzeige erstatten, nehmen drei diese wieder zurück. Mehr als 2/3 der Frauen wollen nach entsprechenden Erfahrungen mit einer Strafanzeige nie mehr anzeigen. Verglichen mit Studien zum allgemeinen Anzeigeverhalten in anderen Kriminalitätsbereichen sind diese Werte auffällig hoch.

Weshalb schöpfen Frauen, die Gewalt in der Partnerschaft erleben, nur selten ihre (straf-)rechtlichen Möglichkeiten aus und schützen den Täter vor der Öffentlichkeit? Häusliche Gewalt wird trotz eines wachsenden Problembewusstseins von der Öffentlichkeit und den Strafverfolgungsbehörden anders behandelt als Gewalt im öffentlichen Raum und unter Fremden. Die Gründe dafür sind fassettenreich und durch die besondere Situation im sozialen Nahraum gekennzeichnet. Gewalt hinter verschlossenen Türen innerhalb der Privatsphäre von Täter und Opfer hat nach wie vor nicht den Stellenwert, der angesichts der vielen und schweren Delikte und der Traumatisierung der Opfer vonnöten wäre, um dem Problem gerecht zu werden. Dabei spielen von der Gesellschaft lange geübte, historisch tief verankerte Mythen und Vorurteile eine wesentliche Rolle.

Diese gesellschaftliche Behandlung der häuslichen Gewalt spiegelt sich im Anzeigeverhalten misshandelter Frauen wider. Entschließen sie sich zur Strafanzeige, so spielen dafür die Schwere der Tat und das Ausmaß der Verletzungen sowie weiterer Tatfolgen eine untergeordnete Rolle. Der Strafantrag wird aus dem Wunsch heraus gestellt, zur Ruhe zu kommen oder weil die Frau dem Täter im Nachhinein mit Hilfe des Strafrechts ihre eigenen Grenzen aufzeigen und ihm gleichzeitig die Verantwortung für seine Tat vor Augen führen will. Frauen, die mehrfach anzeigen, sind zudem resigniert und hilflos; sie glauben, dies mit einer Strafanzeige kompensieren zu können. Wut, Hoffnung auf Gerechtigkeit und auf Schutz durch die Polizei, aber auch der Schutz künftiger Opfer sind weitere Motive für eine Strafanzeige. Vergeltung spielt bei den Gründen für eine Strafanzeige keine Rolle.

 


Marion Leuze-Mohr ist Persönliche Referentin des Regierungspräsidenten beim Regierungspräsidium Stuttgart

     

Wir wissen heute, dass die Anzeigebereitschaft ganz wesentlich von der sozialen Nähe zwischen Täter und Opfer abhängig ist: je enger die Beziehung, desto geringer die Anzeigewahrscheinlichkeit. Die Beziehung zum Täter ist als Lebensmittelpunkt ein bestimmender Faktor für die Ambivalenz misshandelter Frauen. Das Verhältnis zwischen Opfer und Täter, insbesondere das Gefühl von Angst, Mitleid und Schuld tragen zum Festhalten an der Beziehung zum Misshandler bei und verdrängen die ebenso vorhandenen Gefühle von Wut und Zorn. Die Frauen zeigen eine hohe Toleranzschwelle gegenüber Charakterzügen und Verhaltensweisen ihrer Partner und einen hohen moralischen Anspruch an das eigene Verhalten gegenüber dem Partner. Dieser höchst komplexe Verdrängungsmechanismus setzt sich bei der Entscheidung gegen eine Strafanzeige fort und zeigt den Zusammenhang zwischen dem Anzeigeverhalten und dem Machtverhältnis der Geschlechter in der Partnerschaft. Verheiratete Frauen fühlen sich durch die formell geregelte Bindung verpflichtet, von einer Strafanzeige abzusehen.

 
Redensarten wie „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“, „Es sind doch immer die gleichen Frauen, die an gewalttätige Männer geraten“ oder „Die Frau ist selbst schuld, wenn sie nicht geht“ halten sich hartnäckig und lenken von Ursache und Ausmaß der Gewalt ab.
     

Mehr als 3/4 derjenigen Opfer häuslicher Gewalt, die von einer Strafanzeige absehen, nennen dafür Motive, die in der Täter-Opfer-Beziehung zu suchen sind. Ganz oben steht die Angst vor dem Täter, verbunden mit konkreten Todesdrohungen und Todesängsten. Misshandelte Frauen nehmen darüber hinaus auch der Kinder wegen Abstand von einem Strafverfahren. Obwohl nach einer Untersuchung in den USA (1984) 87 Prozent aller Kinder die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben und selbst traumatisiert sind, versucht die Mutter meist, das Geschehen zu tabuisieren. Sie bemüht sich um den Erhalt der Familie und um die Sicherung des Kindesunterhalts. Zum Teil befürchten misshandelte Frauen negative Folgen einer Strafanzeige für das eigene Sorgerecht oder das väterliche Umgangsrecht. Sie identifizieren sich mit dem Misshandler und betonen seine Vorzüge vor allem als Vater.

     

Große Bedeutung kommt dem Verhalten von Polizei und Justiz zu. Erfahrungen mit der Polizei als der Institution, die quasi jederzeit „greifbar“ ist, prägen das Anzeigeverhalten erheblich. Knapp 3/4 der misshandelten Frauen gehen davon aus, dass eine Strafanzeige erfolglos ist und spätestens vom Staatsanwalt eingestellt wird. Neben der Furcht vor der starken Belastung durch ein Strafverfahren haben resignative Motive eine vergleichsweise hohe Bedeutung.

 
Die Opfer wissen um ihre Beweisnot: Nicht selten wird ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt.
     

Ihre Einschätzung stützen die betroffenen Frauen auf eigene Erfahrungen oder Erzählungen Dritter. Tatsächlich zeigen sich erst in jüngster Vergangenheit vor allem bei der Polizei leichte Verhaltensänderungen. Ende der 90er Jahre waren noch mehr als 83 Prozent aller Polizeikräfte der Meinung, ihr erstes Ziel bei häuslicher Gewalt sei die „Konfliktschlichtung“. Heute gilt bei Streifeneinsätzen die Anweisung, umfassend Beweise zu sichern, um eine Strafverfolgung gewährleisten zu können. Setzt sich der Trend fort, dass häusliche Gewalt als Straftat adäquat behandelt und dem Opfer der notwendige Schutz zuerkannt wird, so ist auch damit zu rechnen, dass sich auch das Anzeigeverhalten misshandelter Frauen ändern wird.