AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 12 - 2/2001
   

Das Fraueninformationszentrum FIZ in Stuttgart

Von Beate Meinzolt, Fraueninformationszentrum, Stuttgart

Das Fraueninformationszentrum FIZ in Stuttgart berät seit über zwölf Jahren Migrantinnen aus Asien, Afrika, Lateinamerika und Osteuropa, die nach Deutschland gekommen sind, um einen Deutschen zu heiraten. Das FIZ ist eine Beratungsstelle unter dem Dach des Diakonischen Werkes und wird vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart finanziell unterstützt.

Manche Männer haben sich durch eine kommerzielle Partnervermittlung „ihre“ Frau aus Südostasien „geholt“, andere z. B. haben Lateinamerika als Touristen bereist, um sich dort nach einer passenden Ehefrau umzusehen. Die meisten Frauen verbinden mit ihrer Einreise widersprüchliche Gefühle: Einerseits haben sie Angst, ihre Heimat und ihre Familie zu verlassen, andererseits hegen sie große Erwartungen. Nicht wenige lassen eigene Kinder zurück und verpflichten sich, neben diesen auch ihre Familie finanziell zu unterstützen.

 


Beate Meinzolt

     

Auch wenn es zu der Ehe kommt – viele Frauen werden nach der Einreise in die Prostitution gezwungen – sind Migrantinnen in der Ehe mit einem Deutschen aufenthaltsrechtlich von ihm abhängig. Laut § 19 Ausländergesetz ist ihr Aufenthalt mindestens zwei Jahre lang an den Bestand der Ehe gebunden. Kommt es vorher zu einer Trennung, erhält die Migrantin von der Ausländerbehörde die Aufforderung zur Ausreise. Der Aufenthalt kann aber zur Vermeidung einer besonderen Härte verlängert werden. Diese liegt dann vor, wenn die Rückkehrverpflichtung eine Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Belange bedeuten würde und es nicht zuzumuten ist, an der Lebensgemeinschaft festzuhalten. Dies gilt z. B., wenn der Ehemann gewalttätig ist oder ein Verbleiben in der Ehe dem Wohl des Kindes entgegensteht. Falls eine Frau in ihr Heimatland zurückkehrt, sind die Lebensbedingungen in der Regel schlechter als vor der Ausreise: Der Rückkehr der „Versagerin“, die bei der Ausreise ihr Lebensumfeld aufgegeben hatte, folgt oft die Missachtung durch die Familie, die ihre finanzielle Unterstützung verliert. Auch haben z. B. Frauen, die auf die Philippinen zurückkehren, einen unklaren Status, da es dort gar keine Scheidung gibt. Nach unserer Erfahrung entstehen Probleme in binationalen Ehen bald nach der Heirat. Die Gründe sind unrealistische Erwartungen der Partner, die Sprachbarriere, die Fremdheit der Kulturen und die Abhängigkeit der Frauen. Manche deutschen Männer verweigern ihren Ehefrauen die Teilnahme an Sprachkursen, verbieten den Kontakt zu Landsfrauen oder die Aufnahme einer Arbeit. Sie haben ein stereotypes Rollenverständnis und wissen genau um die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit der Frauen. Diese Bedingungen öffnen der Gewalt Tür und Tor.

 
Frauenhandel ist eine der massivsten und menschenverachtendsten Formen der Gewalt gegen Frauen. Betroffene werden ihrer Würde und ihrer sexuellen Selbstbestimmung beraubt.
     

Die Klientinnen des FIZ sind meist in großer Bedrängnis: Sie werden gedemütigt, geschlagen oder bedroht. Die Frauen werden muttersprachlich beraten und können Perspektiven entwickeln, um dem Kreislauf der Gewalt zu entkommen. Sie werden zu Anwältinnen und Ärztinnen begleitet, aufenthaltsrechtliche Fragen werden geklärt. Das FIZ hilft bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen oder bei Sorgerechtsfragen.

Das FIZ berät auch Frauen, die in die Prostitution gehandelt werden. Unter falschen Versprechungen, Zwang oder Ausnutzung einer persönlichen Notlage werden junge Frauen, vor allem aus Osteuropa, nach Deutschland gelockt. Sie werden eingesperrt, verprügelt, vergewaltigt, um sie gefügig zu machen und in die Prostitution zu zwingen. Das FIZ vermittelt betroffenen Frauen psychologische und rechtliche Beratung, eine sichere Unterbringung oder organisiert die Rückkehr ins Heimatland. Es setzt sich für den verbesserten Schutz von Opferzeuginnen in Menschenhandelsverfahren ein. Jährlich werden rund 500.000 Frauen nach Europa „gehandelt“.

   
     

Der Frauenhandel hat in Baden-Württemberg leicht zugenommen. Im Jahr 1999 stieg die Zahl der Delikte im Bereich der Organisierten Kriminalität auf insgesamt 27 Fälle. Die Täter erzielten in den einzelnen Verfahren der Organisierten Kriminalität in den Jahren zwischen 1995 und 1999 zwischen 250.000 und 1,5 Millionen Mark an Gewinnen. Die vom Land einberufene Fachkommission Frauenhandel hat daher empfohlen, die Gewinnabschöpfung zu intensivieren, um die Täter und gegebenenfalls die dahinter stehenden Organisationen zu schwächen. Zum einen wird Straftätern ihr krimineller Profit und damit der wesentliche Tatanreiz entzogen, zum anderen wird eine „Reinvestition“ dieser Mittel in weitere kriminelle Aktivitäten unterbunden. Die Anstrengungen von Polizei und Justiz zur Gewinnabschöpfung wurden in den letzten Jahren erheblich verstärkt, was zu beachtlichen Erfolgen geführt hat.