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| AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe
12 - 2/2001 |
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| Das Fraueninformationszentrum
FIZ in Stuttgart
Von Beate Meinzolt, Fraueninformationszentrum, Stuttgart
Das Fraueninformationszentrum FIZ in Stuttgart berät
seit über zwölf Jahren Migrantinnen aus Asien, Afrika, Lateinamerika
und Osteuropa, die nach Deutschland gekommen sind, um einen Deutschen
zu heiraten. Das FIZ ist eine Beratungsstelle unter dem Dach des
Diakonischen Werkes und wird vom Land Baden-Württemberg und der
Stadt Stuttgart finanziell unterstützt.
Manche Männer haben sich durch eine kommerzielle Partnervermittlung
„ihre“ Frau aus Südostasien „geholt“, andere z. B. haben Lateinamerika
als Touristen bereist, um sich dort nach einer passenden Ehefrau
umzusehen. Die meisten Frauen verbinden mit ihrer Einreise widersprüchliche
Gefühle: Einerseits haben sie Angst, ihre Heimat und ihre Familie
zu verlassen, andererseits hegen sie große Erwartungen. Nicht wenige
lassen eigene Kinder zurück und verpflichten sich, neben diesen
auch ihre Familie finanziell zu unterstützen. |
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Beate Meinzolt
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Auch wenn es zu der Ehe kommt – viele
Frauen werden nach der Einreise in die Prostitution gezwungen –
sind Migrantinnen in der Ehe mit einem Deutschen aufenthaltsrechtlich
von ihm abhängig. Laut § 19 Ausländergesetz ist ihr Aufenthalt mindestens
zwei Jahre lang an den Bestand der Ehe gebunden. Kommt es vorher
zu einer Trennung, erhält die Migrantin von der Ausländerbehörde
die Aufforderung zur Ausreise. Der Aufenthalt kann aber zur Vermeidung
einer besonderen Härte verlängert werden. Diese liegt dann vor,
wenn die Rückkehrverpflichtung eine Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen
Belange bedeuten würde und es nicht zuzumuten ist, an der Lebensgemeinschaft
festzuhalten. Dies gilt z. B., wenn der Ehemann gewalttätig ist
oder ein Verbleiben in der Ehe dem Wohl des Kindes entgegensteht.
Falls eine Frau in ihr Heimatland zurückkehrt, sind die Lebensbedingungen
in der Regel schlechter als vor der Ausreise: Der Rückkehr der „Versagerin“,
die bei der Ausreise ihr Lebensumfeld aufgegeben hatte, folgt oft
die Missachtung durch die Familie, die ihre finanzielle Unterstützung
verliert. Auch haben z. B. Frauen, die auf die Philippinen zurückkehren,
einen unklaren Status, da es dort gar keine Scheidung gibt. Nach
unserer Erfahrung entstehen Probleme in binationalen Ehen bald nach
der Heirat. Die Gründe sind unrealistische Erwartungen der Partner,
die Sprachbarriere, die Fremdheit der Kulturen und die Abhängigkeit
der Frauen. Manche deutschen Männer verweigern ihren Ehefrauen die
Teilnahme an Sprachkursen, verbieten den Kontakt zu Landsfrauen
oder die Aufnahme einer Arbeit. Sie haben ein stereotypes Rollenverständnis
und wissen genau um die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit der Frauen.
Diese Bedingungen öffnen der Gewalt Tür und Tor. |
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| Frauenhandel
ist eine der massivsten und menschenverachtendsten Formen der
Gewalt gegen Frauen. Betroffene werden ihrer Würde und ihrer
sexuellen Selbstbestimmung beraubt. |
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Die Klientinnen des FIZ sind meist
in großer Bedrängnis: Sie werden gedemütigt, geschlagen oder bedroht.
Die Frauen werden muttersprachlich beraten und können Perspektiven
entwickeln, um dem Kreislauf der Gewalt zu entkommen. Sie werden
zu Anwältinnen und Ärztinnen begleitet, aufenthaltsrechtliche Fragen
werden geklärt. Das FIZ hilft bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen
oder bei Sorgerechtsfragen.
Das FIZ berät auch Frauen, die in die Prostitution
gehandelt werden. Unter falschen Versprechungen, Zwang oder Ausnutzung
einer persönlichen Notlage werden junge Frauen, vor allem aus Osteuropa,
nach Deutschland gelockt. Sie werden eingesperrt, verprügelt, vergewaltigt,
um sie gefügig zu machen und in die Prostitution zu zwingen. Das
FIZ vermittelt betroffenen Frauen psychologische und rechtliche
Beratung, eine sichere Unterbringung oder organisiert die Rückkehr
ins Heimatland. Es setzt sich für den verbesserten Schutz von Opferzeuginnen
in Menschenhandelsverfahren ein. Jährlich werden rund 500.000 Frauen
nach Europa „gehandelt“. |
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Der Frauenhandel hat in Baden-Württemberg leicht zugenommen.
Im Jahr 1999 stieg die Zahl der Delikte im Bereich der Organisierten
Kriminalität auf insgesamt 27 Fälle. Die Täter erzielten in
den einzelnen Verfahren der Organisierten Kriminalität in den
Jahren zwischen 1995 und 1999 zwischen 250.000 und 1,5 Millionen
Mark an Gewinnen. Die vom Land einberufene Fachkommission Frauenhandel
hat daher empfohlen, die Gewinnabschöpfung zu intensivieren,
um die Täter und gegebenenfalls die dahinter stehenden Organisationen
zu schwächen. Zum einen wird Straftätern ihr krimineller Profit
und damit der wesentliche Tatanreiz entzogen, zum anderen wird
eine „Reinvestition“ dieser Mittel in weitere kriminelle Aktivitäten
unterbunden. Die Anstrengungen von Polizei und Justiz zur Gewinnabschöpfung
wurden in den letzten Jahren erheblich verstärkt, was zu beachtlichen
Erfolgen geführt hat./p> |
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