AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 12 - 2/2001
   

Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

Broschüre „Frauen gegen Gewalt – Gewalt gegen Frauen“

Die Broschüre des Sozialministeriums bietet allgemeine und spezielle Informationen u. a. über gesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches (§§ 177, 178 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) und über das mögliche strafrechtliche Verfahren bei sexualisierter Gewalt. Sie enthält zudem einen ausführlichen Adressenteil über Beratungs- und Hilfsangebote in Baden-Württemberg.

Im Wesentlichen sind dies die Notrufgruppen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Frauen- und Kinderschutzhäuser und die Beratungsstellen für Frauen. Darüber hinaus werden ergänzende Beratungsangebote und Auskunftsstellen wie z. B. Frauenbeauftragte, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Telefonseelsorge, der Weiße Ring, Versorgungsämter (zuständige Stellen für Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz), Rechtsberatungsstellen der Amtsgerichte, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, AIDS-Beratung und Selbsthilfegruppen aufgeführt.

In Baden-Württemberg sind über 25 Notrufgruppen Anlaufstellen für telefonische und persönliche Beratung von Gewalt betroffener Frauen. Die Mitarbeiterinnen beraten, unterstützen und vermitteln die Betroffenen auch an andere Fachkräfte. Weitere rund 30 Beratungsstellen und viele der 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten spezifische Beratung an. Einige Beratungsstellen haben sich auf die Beratung z. B. für sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen oder auf die Beratung von Migrantinnen spezialisiert.

 






Wegen der großen Nachfrage wird die Broschüre „Frauen gegen Gewalt – Gewalt gegen Frauen“ in der Fassung vom April 2000 nachgedruckt.
     

Zum Thema Frauenhandel
…Staatssekretärin Johanna Lichy setzt sich dafür ein, dass die in den Landeshaushalt fließenden Gelder aus der Gewinnabschöpfung zur Unterstützung der betroffenen Frauen eingesetzt werden. Schließlich sind es die Frauen, die unter großem psychischen wie auch physischen Leid und unwürdigen Bedingungen das Geld „erwirtschaftet“ haben. Um dieses Anliegen voranzubringen, hat Baden- Württemberg bei der diesjährigen Konferenz der Minister und Ministerinnen für Gleichstellungsfragen (GFMK) den Antrag eingebracht, dass sich auch die GFMK für die Verwendung der Gelder aus der Gewinnabschöpfung für die Opfer von Frauenhandel einsetzt.

…Die Opfer von Menschenhandel sind wichtige Zeuginnen in Strafverfahren gegen die Menschenhändler. Da sich die meisten ausländischen Opfer von Menschenhandel illegal in Deutschland aufhalten, wurden sie bisher häufig nach einer richterlichen Vernehmung in ihr Heimatland abgeschoben. Eine Aussage vor Gericht war dann nicht mehr möglich. Aufgrund einer Empfehlung der Fachkommission Frauenhandel hat das Innenministerium mit Erlass die Regelung getroffen, dass Ausländern und Ausländerinnen, die als Zeugen in einem Strafermittlungsverfahren benötigt werden, nach dem Ausländergesetz eine Duldung erteilt oder die Ausreisepflicht verlängert werden kann.

     

Neuere Veröffentlichungen und Handreichungen zum Thema Gewalt

  Handreichung für Polizeibeamtinnen und -beamte „Polizeiliches Einschreiten bei Gewaltkonflikten im sozialen Nahraum“ des Innenministeriums Baden- Württemberg (Hrsg.),
  Faltblatt „Häusliche Gewalt – Hilfen und Angebote im Rems-Murr-Kreis (März 2001)“ des Arbeitskreises Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder (Hrsg.),
  Faltblatt „Häusliche Gewalt und Platzverweis. Der Täter geht – die Geschlagenen bleiben“ der Polizeidirektion Pforzheim, der Stadt Pforzheim und des Arbeitskreises Häusliche Gewalt (Hrsg.),
  Faltblatt „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache!“ der Leitstelle zur Gleichstellung der Frau der Stadt Pforzheim und des Enzkreises (Hrsg.),
  Dokumentation der Fachtagung „Neue Wege aus häuslicher Gewalt“ (11. April 2000 in Pforzheim) der Leitstelle zur Gleichstellung der Frau der Stadt Pforzheim und des Enzkreises (Hrsg.) und
  Dokumentation der Fachtagung am 21. November 2000 „Gewalt ist keine Privatsache – verantwortliches Handeln bei Gewalt im häuslichen Bereich“ der Stadt Heidelberg, Amt für Frauenfragen (Hrsg.).
 
Das Faltblatt „Häusliche Gewalt und Platzverweis. Der Täter geht – die Geschlagenen bleiben“ steht auch auf Russisch, Kroatisch, Türkisch und Italienisch zur Verfügung.
     

Vom Sozialministerium Baden-Württemberg geförderte Projekte

Im Kampf gegen Gewalt unterstützt das Sozialministerium zahlreiche örtliche Initiativen und stellt Mittel für die Projekte zur Verfügung, beispielsweise für:

  das Präventionsprojekt des Freiburger Vereins Wildwasser, das speziell auf behinderte Mädchen und junge Frauen ausgerichtet ist (s. Artikel Wildwasser e.V.),
  im Rahmen der Kampagne „Aktiv gegen Männergewalt an Frauen, Mädchen und Jungen“ des Ludwigsburger Frauenbüros einen Kinospot, der von der Polizeiakademie Freiburg hergestellt und erstmalig im März 2000 in Ludwigsburger Kinos gezeigt wurde,
  die Kampagne des Arbeitskreises „Frauen gegen Gewalt – Für mehr Sicherheit von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum eines Landkreises!“ im Landkreis Karlsruhe,
  eine Plakataktion „keine männergewalt gegen frauen“, die der Stuttgarter Arbeitskreis Feministische Beratungsstellen in Kooperation mit den Stuttgarter Verkehrsbetrieben und der Deutschen Eisenbahnreklame, der Polizei, der Volkshochschule Stuttgart und dem städtischen Frauenhaus entwickelt hatte und in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadt Stuttgart plakatierte (siehe AKTIV 4) sowie
  eine Fachtagung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg „Wir gehen nicht zurück – Frauen brauchen Schutz vor Gewalt, ohne dafür zahlen zu müssen“, die die Volkshochschule Stuttgart sowie der Verbandsübergreifende Arbeitskreis Frauenhausfinanzierung Baden-Württemberg veranstaltete.

Darüber hinaus förderte das Sozialministerium zahlreiche Fortbildungen, Supervisionen und Projekte von Beratungsstellen und Notrufen, die eine verstärkte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Gewalt gegen Frauen zum Ziel hatten.

 

Handwerkskammer-Projekt – Mädchen in handwerkliche Berufe

Mädchen und junge Frauen entscheiden sich bei der Wahl ihrer Berufe in der Regel immer noch für die so genannten frauentypischen Berufe, dagegen kaum für gewerblich-technische Berufe (12 Prozent). Um dieses einseitige Berufswahlverhalten zu verändern, fördert das Sozialministerium seit drei Jahren ein Modellprojekt der Handwerkskammer Region Stuttgart für die Akquisition von handwerklichen Ausbildungsplätzen für Mädchen und junge Frauen in diesen Betrieben. Das Projekt wird von einer Handwerksmeisterin geleitet. Ihre bisherigen Erfahrungen zeigen Folgendes:

  Durch die fachkundige Beratung der Handwerksmeisterin „vor Ort“ in den Handwerksbetrieben kann überzeugend für die Bereitstellung von gewerblichtechnischen Ausbildungsplätzen geworben werden.
  In enger Zusammenarbeit mit den Schulen im Rahmen der schulischen Berufsorientierung, insbesondere aber durch ihre vielfältigen Angebote in der offenen Jugendarbeit vermittelt die Handwerksmeisterin den Mädchen gezielt Informationen und praktische Erfahrungen in den Berufsfeldern im Handwerk. Darüber hinaus kann sie die Mädchen bei ihrer Suche nach Praktikumsplätzen wirkungsvoll unterstützen.
  Die Mädchen und ihre Eltern können am besten durch eine Handwerksmeisterin für die Handwerksberufe interessiert werden, da weibliche Vorbilder schon immer die besten Argumente waren.


Kurzbericht über die Projekte der 2. Förderphase NOW 1998–2000

Das Sozialministerium hat 1995–2000 insgesamt 18 Projekte im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung Aktionsbereich NOW gefördert (siehe AKTIV 2). Inzwischen liegen auch die Ergebnisse der sieben in der 2. Förderphase ab Ende 1997 geförderten Projekte vor:

   
     

 Dienstleistungsagenturen

Zielsetzung der drei „Dienstleistungsagenturen“ war die Qualifizierung – u. a. auch die Entwicklung eines zertifizierten Weiterbildungsmoduls „eigenständige Haushaltsbetreuerin“ – von arbeitslosen bzw. langzeitarbeitslosen Frauen, Sozialhilfeempfängerinnen und Migrantinnen auf dem breiten Sektor haushaltsbezogener Dienstleistungen. Dies eröffnete den Teilnehmerinnen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt einschließlich Existenzgründung in diesem Bereich. Alle drei Projekte konnten erfolgreich auf dem Markt etabliert werden. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der 42 Teilnehmerinnen, die nach dem Ende der Maßnahmen ausschieden, fand auf dem Ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung, weitere 17 Teilnehmerinnen wurden von den Trägern befristet weiterbeschäftigt. Die drei Projekte haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft der Dienstleistungsagenturen in Baden-Württemberg zusammengeschlossen. </p>

 
Die Handreichung „Dienstleistungs-
agenturen – neue Perspektiven der Beschäftigungs-
förderung“ ist über das Sozialministerium zu beziehen.
     

Telearbeitsprojekte

Die Nutzung von Telearbeit als neuer Form beruflicher Integration, aber auch die Erprobung neuer Ansätze bei der Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung, insbesondere von Frauen aus ländlichen Regionen, war ein wichtiges Ziel dieser drei Projekte. Deshalb wurden u. a. Frauen für Telearbeit in Multimedia-Berufen geschult oder arbeitslose und langzeitarbeitslose Frauen für die Telearbeit in kaufmännischen Berufen qualifiziert und auf eine mögliche Selbstständigkeit in diesem Bereich vorbereitet, um nach der Qualifizierung vorzugsweise in Tele-Servicezentren oder Nachbarschaftszentren arbeiten zu können. Gleichzeitig wurden durch entsprechende Workshops und Seminare und durch die Verbreitung von Projektergebnissen im Rahmen regionaler Offensiven Arbeitgeber und Führungskräfte für Telearbeit sensibilisiert. Auch hier konnten die Projekte erfolgreich abgeschlossen werden (z. T. Vermittlungsquote von 100 Prozent). Um die Schaffung von Telearbeitsplätzen weiter voranzutreiben, baut ein Träger derzeit noch eine „Teleagentur“ auf, die Telearbeiterinnen in ihrer Arbeit unterstützt und gleichzeitig den Bedarf der Unternehmen analysiert und Beratungen anbietet.

Existenzgründerinnenprojekt

Unter Einbeziehung der während der ersten Förderphase aufgebauten Existenzgründerinnenberatungsstelle in Ravensburg wurden in acht ausgewählten Dörfern anhand Dorf spezifischer Situationen mit den Frauen vor Ort kooperative Gründungsideen aus den Bereichen Einzelhandel und Dienstleistungen entwickelt und in der anschließenden Coaching-Phase umgesetzt. Zielgruppe waren Hausfrauen, Landfrauen und arbeitslose Frauen. Bisher haben sich rund 14 Teilnehmerinnen selbstständig gemacht – kooperative Existenzgründungen kamen in den Dörfern bisher nicht zu Stande. Über die unmittelbare Zielsetzung der erfolgreichen Qualifizierung der Teilnehmerinnen, der Beratung von Gründerinnen und der Informationsvermittlung bei Veranstaltungen hinaus wurden bei allen 18 NOWProjekten neue Kooperationsformen entwickelt und neue Kooperationsbeziehungen mit Bildungsträgern, Arbeitsämtern, Sozialhilfeträgern, sonstigen Behörden und Frauenbeauftragten, ebenso wie mit Arbeitgebern, Kammern, Banken und Akteuren der regionalen Wirtschaftsförderung geknüpft. Dies führte in einigen Regionen zu Träger übergreifenden Informationssammlungen der dort vorhandenen Förderangebote für Frauen und deren Verbreitung sowie zur Abstimmung und Verzahnung von verschiedenen Maßnahmen der beruflichen Bildung für Frauen. Außerdem kam es durch die transnationalen Partnerprojekte zu vielfältigen Anregungen für die Verwirklichung des gemeinsamen europäischen Ziels: der Verbesserung der Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Die Zusammenarbeit führte zur Entwicklung neuer Projektideen, zur Erprobung und Einführung neuer Arbeitsstrukturen, zum Austausch von Lösungsansätzen und Modellen und zum Aufbau eines über die Projektlaufzeit hinaus aktiven transnationalen Netzwerkes.
 
Die im Rahmen der Projekte erstellte Handreichung „Impulse zu Telearbeit in Baden- Württemberg“ ist ebenfalls über das Sozialministerium zu beziehen.
     

Wertheimer „Frauen-Zimmer“ für historische Frauenpersönlichkeiten

Das Grafschaftsmuseum Wertheim hat mit Förderung des Sozialministeriums ein „Frauen-Zimmer“ als ständige neue Abteilung eingerichtet. Hier sollen in wechselnden Ausstellungen historische Frauenpersönlichkeiten mit Bezug zu Wertheim vorgestellt werde. Gestartet ist das Frauen-Zimmer – nach dem Konzept von Hilde Heidelmann und ihrer Arbeitsgruppe – mit Lebensbildern von drei Frauen aus verschiedenen Jahrhunderten: Anna Maria Gräfin zu Löwenstein- Wertheim-Rochefort (17. Jh.), durch deren Diplomatie sich die Stadt aus unmittelbar drohenden Kämpfen zwischen französischen und kaiserlichen Truppen heraushalten konnte; Adelheid Herzogin von Braganza (19. Jh.), die nach ihrer Vorstellung von Erziehung in Wertheim einen Mütterverein gründete, sowie Ernestine Eschelbacher (gest. 1931), deren soziales Engagement insbesondere jüdischen Frauen und Waisenkindern zugute kam. Für die nächste Staffel des Frauen- Zimmers sind Wertheimer Künstlerinnen vorgesehen.

 
Die Eröffnung  fand am 20. Februar 2001 mit Oberbürgermeister Stefan Gläser statt.
     

Früherkennung von Brustkrebs – einheitliche Qualitätsstandards

Mit einer Bundesratsinitiative der Landesregierung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Konzept zur Qualitätsverbesserung in der Mammographie vorzulegen. „Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen an Brustkrebs erkranken, können wir nicht so wirkungsvoll beeinflussen wie das Risiko, an Brustkrebs zu sterben. Die Brustkrebs-Früherkennung durch Mammographie kann Leben retten. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einhaltung verbindlicher Qualitätsstandards, damit schädliche Effekte durch diese spezielle Röntgenuntersuchung so gering wie möglich gehalten werden.“ Dies erklärte Sozialminister Repnik am 8. Mai 2001 in Stuttgart.

 
Im Lauf des Lebens erkrankt jede zehnte Frau an Brustkrebs; allein in Baden-Württemberg starben 1999 2.131 Frauen an Brustkrebs.


An dieser Stelle sei auch verwiesen auf die Brustkrebskampagne des Landesfrauenrats Baden- Württemberg (seit Herbst 2000).
     
AKTIV gratuliert Frau Prof. Dr. Doris Henne-Bruns zur Berufung auf den Lehrstuhl für Chirurgie der Universität Ulm. Frau Prof. Henne-Bruns ist damit die erste Lehrstuhlinhaberin für Chirurgie in Deutschland.