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| AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe
12 - 2/2001 |
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| Themen und Projekte
aus dem Sozialministerium
Broschüre
„Frauen gegen Gewalt – Gewalt gegen Frauen“
Die Broschüre des Sozialministeriums bietet allgemeine
und spezielle Informationen u. a. über gesetzliche Regelungen des
Strafgesetzbuches (§§ 177, 178 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)
und über das mögliche strafrechtliche Verfahren bei sexualisierter
Gewalt. Sie enthält zudem einen ausführlichen Adressenteil über
Beratungs- und Hilfsangebote in Baden-Württemberg.
Im Wesentlichen sind dies die Notrufgruppen für Frauen,
die von Gewalt betroffen sind, die Frauen- und Kinderschutzhäuser
und die Beratungsstellen für Frauen. Darüber hinaus werden ergänzende
Beratungsangebote und Auskunftsstellen wie z. B. Frauenbeauftragte,
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Telefonseelsorge, der
Weiße Ring, Versorgungsämter (zuständige Stellen für Gewährung von
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz), Rechtsberatungsstellen
der Amtsgerichte, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, AIDS-Beratung
und Selbsthilfegruppen aufgeführt.
In Baden-Württemberg sind über 25 Notrufgruppen Anlaufstellen
für telefonische und persönliche Beratung von Gewalt betroffener
Frauen. Die Mitarbeiterinnen beraten, unterstützen und vermitteln
die Betroffenen auch an andere Fachkräfte. Weitere rund 30 Beratungsstellen
und viele der 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten spezifische
Beratung an. Einige Beratungsstellen haben sich auf die Beratung
z. B. für sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen oder auf die Beratung
von Migrantinnen spezialisiert. |
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| Wegen der großen Nachfrage wird die Broschüre
„Frauen gegen Gewalt – Gewalt gegen Frauen“ in der Fassung vom
April 2000 nachgedruckt. |
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| Zum Thema
Frauenhandel
…Staatssekretärin Johanna Lichy setzt sich dafür ein, dass
die in den Landeshaushalt fließenden Gelder aus der Gewinnabschöpfung
zur Unterstützung der betroffenen Frauen eingesetzt werden. Schließlich
sind es die Frauen, die unter großem psychischen wie auch physischen
Leid und unwürdigen Bedingungen das Geld „erwirtschaftet“ haben.
Um dieses Anliegen voranzubringen, hat Baden- Württemberg bei der
diesjährigen Konferenz der Minister und Ministerinnen für Gleichstellungsfragen
(GFMK) den Antrag eingebracht, dass sich auch die GFMK für die Verwendung
der Gelder aus der Gewinnabschöpfung für die Opfer von Frauenhandel
einsetzt.
…Die Opfer von Menschenhandel sind wichtige Zeuginnen
in Strafverfahren gegen die Menschenhändler. Da sich die meisten
ausländischen Opfer von Menschenhandel illegal in Deutschland aufhalten,
wurden sie bisher häufig nach einer richterlichen Vernehmung in
ihr Heimatland abgeschoben. Eine Aussage vor Gericht war dann nicht
mehr möglich. Aufgrund einer Empfehlung der Fachkommission Frauenhandel
hat das Innenministerium mit Erlass die Regelung getroffen, dass
Ausländern und Ausländerinnen, die als Zeugen in einem Strafermittlungsverfahren
benötigt werden, nach dem Ausländergesetz eine Duldung erteilt oder
die Ausreisepflicht verlängert werden kann. |
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Neuere
Veröffentlichungen und Handreichungen zum Thema Gewalt
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Handreichung für Polizeibeamtinnen und -beamte „Polizeiliches
Einschreiten bei Gewaltkonflikten im sozialen Nahraum“ des Innenministeriums
Baden- Württemberg (Hrsg.), |
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Faltblatt „Häusliche Gewalt – Hilfen und Angebote im Rems-Murr-Kreis
(März 2001)“ des Arbeitskreises Häusliche Gewalt gegen Frauen
und Kinder (Hrsg.), |
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Faltblatt „Häusliche Gewalt und Platzverweis. Der Täter geht
– die Geschlagenen bleiben“ der Polizeidirektion Pforzheim,
der Stadt Pforzheim und des Arbeitskreises Häusliche Gewalt
(Hrsg.), |
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Faltblatt „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache!“ der Leitstelle
zur Gleichstellung der Frau der Stadt Pforzheim und des Enzkreises
(Hrsg.), |
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Dokumentation der Fachtagung „Neue Wege aus häuslicher Gewalt“
(11. April 2000 in Pforzheim) der Leitstelle zur Gleichstellung
der Frau der Stadt Pforzheim und des Enzkreises (Hrsg.) und |
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Dokumentation der Fachtagung am 21. November 2000 „Gewalt
ist keine Privatsache – verantwortliches Handeln bei Gewalt
im häuslichen Bereich“ der Stadt Heidelberg, Amt für Frauenfragen
(Hrsg.). |
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| Das Faltblatt „Häusliche Gewalt und Platzverweis.
Der Täter geht – die Geschlagenen bleiben“ steht auch auf Russisch,
Kroatisch, Türkisch und Italienisch zur Verfügung. |
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Vom Sozialministerium Baden-Württemberg geförderte
Projekte
Im Kampf gegen Gewalt unterstützt das Sozialministerium
zahlreiche örtliche Initiativen und stellt Mittel für die Projekte
zur Verfügung, beispielsweise für:
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das Präventionsprojekt des Freiburger Vereins Wildwasser,
das speziell auf behinderte Mädchen und junge Frauen ausgerichtet
ist (s. Artikel Wildwasser e.V.),
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im Rahmen der Kampagne „Aktiv gegen Männergewalt an Frauen,
Mädchen und Jungen“ des Ludwigsburger Frauenbüros einen Kinospot,
der von der Polizeiakademie Freiburg hergestellt und erstmalig
im März 2000 in Ludwigsburger Kinos gezeigt wurde, |
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die Kampagne des Arbeitskreises „Frauen gegen Gewalt – Für
mehr Sicherheit von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum
eines Landkreises!“ im Landkreis Karlsruhe, |
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eine Plakataktion „keine männergewalt gegen frauen“, die
der Stuttgarter Arbeitskreis Feministische Beratungsstellen
in Kooperation mit den Stuttgarter Verkehrsbetrieben und der
Deutschen Eisenbahnreklame, der Polizei, der Volkshochschule
Stuttgart und dem städtischen Frauenhaus entwickelt hatte und
in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadt Stuttgart plakatierte
(siehe AKTIV 4) sowie |
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eine Fachtagung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg „Wir
gehen nicht zurück – Frauen brauchen Schutz vor Gewalt, ohne
dafür zahlen zu müssen“, die die Volkshochschule Stuttgart sowie
der Verbandsübergreifende Arbeitskreis Frauenhausfinanzierung
Baden-Württemberg veranstaltete. |
Darüber hinaus förderte das Sozialministerium zahlreiche
Fortbildungen, Supervisionen und Projekte von Beratungsstellen und
Notrufen, die eine verstärkte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit
im Bereich Gewalt gegen Frauen zum Ziel hatten.
Handwerkskammer-Projekt – Mädchen in handwerkliche
Berufe
Mädchen und junge Frauen entscheiden sich bei der Wahl
ihrer Berufe in der Regel immer noch für die so genannten frauentypischen
Berufe, dagegen kaum für gewerblich-technische Berufe (12 Prozent).
Um dieses einseitige Berufswahlverhalten zu verändern, fördert das
Sozialministerium seit drei Jahren ein Modellprojekt der Handwerkskammer
Region Stuttgart für die Akquisition von handwerklichen Ausbildungsplätzen
für Mädchen und junge Frauen in diesen Betrieben. Das Projekt wird
von einer Handwerksmeisterin geleitet. Ihre bisherigen Erfahrungen
zeigen Folgendes:
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Durch die fachkundige Beratung der Handwerksmeisterin „vor
Ort“ in den Handwerksbetrieben kann überzeugend für die Bereitstellung
von gewerblichtechnischen Ausbildungsplätzen geworben werden. |
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In enger Zusammenarbeit mit den Schulen im Rahmen der schulischen
Berufsorientierung, insbesondere aber durch ihre vielfältigen
Angebote in der offenen Jugendarbeit vermittelt die Handwerksmeisterin
den Mädchen gezielt Informationen und praktische Erfahrungen
in den Berufsfeldern im Handwerk. Darüber hinaus kann sie die
Mädchen bei ihrer Suche nach Praktikumsplätzen wirkungsvoll
unterstützen. |
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Die Mädchen und ihre Eltern können am besten durch eine Handwerksmeisterin
für die Handwerksberufe interessiert werden, da weibliche Vorbilder
schon immer die besten Argumente waren. |
Kurzbericht über die Projekte der 2. Förderphase
NOW 1998–2000
Das Sozialministerium hat 1995–2000 insgesamt 18 Projekte
im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung Aktionsbereich
NOW gefördert (siehe AKTIV 2). Inzwischen
liegen auch die Ergebnisse der sieben in der 2. Förderphase ab Ende
1997 geförderten Projekte vor: |
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Dienstleistungsagenturen
Zielsetzung der drei „Dienstleistungsagenturen“ war
die Qualifizierung – u. a. auch die Entwicklung eines zertifizierten
Weiterbildungsmoduls „eigenständige Haushaltsbetreuerin“ – von arbeitslosen
bzw. langzeitarbeitslosen Frauen, Sozialhilfeempfängerinnen und
Migrantinnen auf dem breiten Sektor haushaltsbezogener Dienstleistungen.
Dies eröffnete den Teilnehmerinnen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt
einschließlich Existenzgründung in diesem Bereich. Alle drei Projekte
konnten erfolgreich auf dem Markt etabliert werden. Mehr als die
Hälfte (55 Prozent) der 42 Teilnehmerinnen, die nach dem Ende der
Maßnahmen ausschieden, fand auf dem Ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung,
weitere 17 Teilnehmerinnen wurden von den Trägern befristet weiterbeschäftigt.
Die drei Projekte haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft der Dienstleistungsagenturen
in Baden-Württemberg zusammengeschlossen. </p> |
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Die Handreichung „Dienstleistungs-
agenturen – neue Perspektiven der Beschäftigungs-
förderung“ ist über das Sozialministerium zu beziehen. |
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Telearbeitsprojekte
Die Nutzung von Telearbeit als neuer Form beruflicher
Integration, aber auch die Erprobung neuer Ansätze bei der Arbeitsplatz-
und Arbeitszeitgestaltung, insbesondere von Frauen aus ländlichen
Regionen, war ein wichtiges Ziel dieser drei Projekte. Deshalb wurden
u. a. Frauen für Telearbeit in Multimedia-Berufen geschult oder
arbeitslose und langzeitarbeitslose Frauen für die Telearbeit in
kaufmännischen Berufen qualifiziert und auf eine mögliche Selbstständigkeit
in diesem Bereich vorbereitet, um nach der Qualifizierung vorzugsweise
in Tele-Servicezentren oder Nachbarschaftszentren arbeiten zu können.
Gleichzeitig wurden durch entsprechende Workshops und Seminare und
durch die Verbreitung von Projektergebnissen im Rahmen regionaler
Offensiven Arbeitgeber und Führungskräfte für Telearbeit sensibilisiert.
Auch hier konnten die Projekte erfolgreich abgeschlossen werden
(z. T. Vermittlungsquote von 100 Prozent). Um die Schaffung von
Telearbeitsplätzen weiter voranzutreiben, baut ein Träger derzeit
noch eine „Teleagentur“ auf, die Telearbeiterinnen in ihrer Arbeit
unterstützt und gleichzeitig den Bedarf der Unternehmen analysiert
und Beratungen anbietet.
Existenzgründerinnenprojekt
Unter Einbeziehung der während der ersten Förderphase
aufgebauten Existenzgründerinnenberatungsstelle in Ravensburg wurden
in acht ausgewählten Dörfern anhand Dorf spezifischer Situationen
mit den Frauen vor Ort kooperative Gründungsideen aus den Bereichen
Einzelhandel und Dienstleistungen entwickelt und in der anschließenden
Coaching-Phase umgesetzt. Zielgruppe waren Hausfrauen, Landfrauen
und arbeitslose Frauen. Bisher haben sich rund 14 Teilnehmerinnen
selbstständig gemacht – kooperative Existenzgründungen kamen in
den Dörfern bisher nicht zu Stande. Über die unmittelbare Zielsetzung
der erfolgreichen Qualifizierung der Teilnehmerinnen, der Beratung
von Gründerinnen und der Informationsvermittlung bei Veranstaltungen
hinaus wurden bei allen 18 NOWProjekten neue Kooperationsformen
entwickelt und neue Kooperationsbeziehungen mit Bildungsträgern,
Arbeitsämtern, Sozialhilfeträgern, sonstigen Behörden und Frauenbeauftragten,
ebenso wie mit Arbeitgebern, Kammern, Banken und Akteuren der regionalen
Wirtschaftsförderung geknüpft. Dies führte in einigen Regionen zu
Träger übergreifenden Informationssammlungen der dort vorhandenen
Förderangebote für Frauen und deren Verbreitung sowie zur Abstimmung
und Verzahnung von verschiedenen Maßnahmen der beruflichen Bildung
für Frauen. Außerdem kam es durch die transnationalen Partnerprojekte
zu vielfältigen Anregungen für die Verwirklichung des gemeinsamen
europäischen Ziels: der Verbesserung der Chancengleichheit in der
Arbeitswelt. Die Zusammenarbeit führte zur Entwicklung neuer Projektideen,
zur Erprobung und Einführung neuer Arbeitsstrukturen, zum Austausch
von Lösungsansätzen und Modellen und zum Aufbau eines über die Projektlaufzeit
hinaus aktiven transnationalen Netzwerkes. |
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| Die im Rahmen der Projekte erstellte
Handreichung „Impulse zu Telearbeit in Baden- Württemberg“ ist
ebenfalls über das Sozialministerium zu beziehen. |
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Wertheimer „Frauen-Zimmer“ für historische Frauenpersönlichkeiten
Das Grafschaftsmuseum Wertheim hat mit Förderung des
Sozialministeriums ein „Frauen-Zimmer“ als ständige neue Abteilung
eingerichtet. Hier sollen in wechselnden Ausstellungen historische
Frauenpersönlichkeiten mit Bezug zu Wertheim vorgestellt werde.
Gestartet ist das Frauen-Zimmer – nach dem Konzept von Hilde Heidelmann
und ihrer Arbeitsgruppe – mit Lebensbildern von drei Frauen aus
verschiedenen Jahrhunderten: Anna Maria Gräfin zu Löwenstein- Wertheim-Rochefort
(17. Jh.), durch deren Diplomatie sich die Stadt aus unmittelbar
drohenden Kämpfen zwischen französischen und kaiserlichen Truppen
heraushalten konnte; Adelheid Herzogin von Braganza (19. Jh.), die
nach ihrer Vorstellung von Erziehung in Wertheim einen Mütterverein
gründete, sowie Ernestine Eschelbacher (gest. 1931), deren soziales
Engagement insbesondere jüdischen Frauen und Waisenkindern zugute
kam. Für die nächste Staffel des Frauen- Zimmers sind Wertheimer
Künstlerinnen vorgesehen. |
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| Die Eröffnung fand
am 20. Februar 2001 mit Oberbürgermeister Stefan Gläser statt. |
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Früherkennung von Brustkrebs – einheitliche Qualitätsstandards
Mit einer Bundesratsinitiative der Landesregierung soll
die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Konzept zur Qualitätsverbesserung
in der Mammographie vorzulegen. „Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen
an Brustkrebs erkranken, können wir nicht so wirkungsvoll beeinflussen
wie das Risiko, an Brustkrebs zu sterben. Die Brustkrebs-Früherkennung
durch Mammographie kann Leben retten. Voraussetzung dafür ist allerdings
die Einhaltung verbindlicher Qualitätsstandards, damit schädliche
Effekte durch diese spezielle Röntgenuntersuchung so gering wie
möglich gehalten werden.“ Dies erklärte Sozialminister Repnik am
8. Mai 2001 in Stuttgart. |
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| Im Lauf des Lebens erkrankt jede zehnte Frau
an Brustkrebs; allein in Baden-Württemberg starben 1999 2.131
Frauen an Brustkrebs. |
| An dieser Stelle sei auch verwiesen
auf die Brustkrebskampagne des Landesfrauenrats Baden- Württemberg
(seit Herbst 2000). |
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| AKTIV
gratuliert Frau Prof. Dr. Doris Henne-Bruns zur Berufung
auf den Lehrstuhl für Chirurgie der Universität Ulm. Frau Prof. Henne-Bruns
ist damit die erste Lehrstuhlinhaberin für Chirurgie in Deutschland. |
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