Die Gewalt im häuslichen Bereich verletzt das menschliche Sicherheitsbedürfnis in seinem Kernbereich. Studien belegen, dass vor allem bei Kindern und Jugendlichen solche alltäglichen Gewalterfahrungen die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhen, diese Verhaltensmuster zu übernehmen und später selbst Gewalt als probates Mittel zur Konfliktlösung auszuüben. Auch deshalb darf häusliche Gewalt nicht als Privatsache verharmlost, sondern muss als gesellschaftliches Problem wahr- und ernst genommen werden. Um frühzeitig den Kreislauf der Gewalt in der Familie zu durchbrechen, müssen die Delikte im sozialen Nahraum konsequent vom Staat verfolgt werden, denn auch diese Opfer haben Anspruch auf Schutz und Sicherheit.
Die Polizei in Baden-Württemberg hat sich diesem Problemfeld frühzeitig zugewandt. Aktuell ist der im Sommer 2000 gestartete Modellversuch zum Platzverweisverfahren "Rote Karte für Gewalttäter" zu nennen: Nach dem Verursacherprinzip muss der Täter und nicht wie bisher üblich das Opfer die Wohnung verlassen. Mit dieser Maßnahme setzen wir ein klares Signal: Gegen häusliche Gewalt wird konsequent vorgegangen. Die Wohnungstür darf den Tätern nicht länger Schutz bieten. Polizeiliche Intervention und erforderlichenfalls Beratung und Betreuung der Opfer, Täterarbeit und gerichtlicher Schutz zielen auf eine dauerhafte Konfliktlösung. Die Verzahnung dieser Elemente und das koordinierte und ganzheitliche Vorgehen von Polizei, Justiz und von den örtlichen Beratungsstellen bilden die Grundlage für eine wirkungsvolle und nachhaltige Intervention zum Schutz der Opfer vor Gewalt.
Ich bin überzeugt davon, dass es uns auf diesem Weg gemeinsam mit den gesellschaftlichen Verantwortungsträgern vor Ort gelingen wird, Gewalt im sozialen Nahraum weiter einzudämmen.





