AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 11 - 1/2001
   

Staatliche Orden und Ehrenzeichen in Baden-Württemberg

Von Ministerialrat Karl-Heinz Steidle, Ordensreferent im Staatsministerium

Die Landesregierung Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass die eindruck vollen Leistungen von Frauen von der Gesellschaft noch mehr als bisher gewürdigt werden müssen. Dies gilt auch für die Anerkennung der Verdienste durch die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. Im Folgenden sind die wesentlichen Verleihungskriterien der gebräuchlichsten staatlichen Ehrungen in Baden-Württemberg zusammengefasst:

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ¹ :
verliehen in acht Ordensstufen für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im politischen, wirtschaftlich-sozialen und geistigen Bereich sowie für karitative und mitmenschliche Hilfe. Vor schlagsberechtigt sind: der Ministerpräsident für Bürgerinnen und Bürger des Landes, für ausländische Staatsangehörige und im Ausland lebende Deutsche der Bundesminister des Auswärtigen, der Präsident des Deutschen Bundestages sowie die Bundesminister für den jeweiligen Geschäftsbereich.

Nicht für sich selbst, aber für Mitbürgerinnen und Mitbürger kann jedermann und jede Frau die Verleihung des Verdienstordens formlos anregen: zu richten an einen Vorschlagsberechtigten, für „Landeskinder“: Staatsministerium Baden-Württemberg (Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart), unter Nennung von Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse und Darstellung der besonderen Verdienste.

Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg ² :
verliehen für herausragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg und seine Bevölkerung, insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich. Vorschlagsberechtigt sind: die Regierungsmitglieder sowie der Landtagspräsident. Bedingt durch das auf 1.000 lebende Inhaber begrenzte Ordenskontingent und den hohen ideellen Wert des Ordens sind jährlich nur wenige Verleihungen möglich.

Eine Auszeichnung mit dem Landesorden kann bei Bürgermeister- und Landratsämtern oder unmittelbar beim Ministerpräsidenten und den Vorschlagsberechtigten angeregt werden.

Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg ³ :
verliehen vom Ministerpräsidenten als Dank und Anerkennung für Bürgerinnen und Bürger des Landes, die sich durch eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in verantwortlicher Funktion in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben. Vorschlagsberechtigt sind: Mitglieder der Landesregierung, Regierungspräsidenten,Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister.

Angeregt werden kann die Auszeichnung formlos beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes oder des Mittelpunkts des ehrenamtlichen Wirkungskreises der Auszuzeichnenden.
 


Karl-Heinz Steidle


Nach wie vor werden viel zu wenig Frauen durch Orden und Ehrenzeichen ausgezeichnet.Deshalb sind alle aufgerufen, verdienstvolle Personen in ihrer Wohnsitzgemeinde oder direkt beim Staatsministerium zu melden.Anregungen sind jederzeit willkommen.

 
¹ Fundstelle BGBl.1951 I S.831,BGBl.1955 I S.749,GMBl.1983 S.389,GABl.1983 S.1245
² Fundstelle GBl.1975 S.5,GABl.1975 S.102
³ Fundstelle GABl.1982 S.918,St.Anz.1982 Nr.93
   
     
AKTIV gratuliert den familienfreundlichen Betrieben und Gewinnern des Landeswettbewerbs „Gleiche Chancen für Frauen und Männer im Betrieb“: Maria Buytaert, Dänische Kerzen, Linkenheim; Christa Hampel, Ambulanter Pflegedienst, Stühlingen; Ursula Maier,Werkstätten GmbH, Markgröningen; und Gerhard Rösch GmbH, Tübingen