| Staatliche Orden und Ehrenzeichen
in Baden-Württemberg
Von Ministerialrat Karl-Heinz Steidle, Ordensreferent
im Staatsministerium
Die Landesregierung Baden-Württemberg ist der Auffassung,
dass die eindruck vollen Leistungen von Frauen von der Gesellschaft
noch mehr als bisher gewürdigt werden müssen. Dies gilt auch für
die Anerkennung der Verdienste durch die Verleihung von Orden und
Ehrenzeichen. Im Folgenden sind die wesentlichen Verleihungskriterien
der gebräuchlichsten staatlichen Ehrungen in Baden-Württemberg zusammengefasst:
Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland ¹ :
verliehen in acht Ordensstufen für besondere Verdienste um
die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im politischen, wirtschaftlich-sozialen
und geistigen Bereich sowie für karitative und mitmenschliche Hilfe.
Vor schlagsberechtigt sind: der Ministerpräsident für Bürgerinnen
und Bürger des Landes, für ausländische Staatsangehörige und im
Ausland lebende Deutsche der Bundesminister des Auswärtigen, der
Präsident des Deutschen Bundestages sowie die Bundesminister für
den jeweiligen Geschäftsbereich.
| Nicht für sich selbst, aber für Mitbürgerinnen
und Mitbürger kann jedermann und jede Frau die Verleihung
des Verdienstordens formlos anregen: zu richten an einen Vorschlagsberechtigten,
für „Landeskinder“: Staatsministerium Baden-Württemberg (Richard-Wagner-Straße
15, 70184 Stuttgart), unter Nennung von Vor- und Nachnamen,
Geburtsdatum, Adresse und Darstellung der besonderen Verdienste. |
Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg
² :
verliehen für herausragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg
und seine Bevölkerung, insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen
und wirtschaftlichen Bereich. Vorschlagsberechtigt sind: die Regierungsmitglieder
sowie der Landtagspräsident. Bedingt durch das auf 1.000 lebende
Inhaber begrenzte Ordenskontingent und den hohen ideellen Wert des
Ordens sind jährlich nur wenige Verleihungen möglich.
Eine Auszeichnung mit dem Landesorden kann
bei Bürgermeister- und Landratsämtern oder unmittelbar beim
Ministerpräsidenten und den Vorschlagsberechtigten angeregt
werden. |
Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg
³ :
verliehen vom Ministerpräsidenten als Dank und Anerkennung
für Bürgerinnen und Bürger des Landes, die sich durch eine mindestens
15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in verantwortlicher Funktion
in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder
sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft
besonders verdient gemacht haben. Vorschlagsberechtigt sind: Mitglieder
der Landesregierung, Regierungspräsidenten,Landräte, Oberbürgermeister
und Bürgermeister.
| Angeregt werden kann die Auszeichnung formlos
beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes oder des Mittelpunkts
des ehrenamtlichen Wirkungskreises der Auszuzeichnenden. |
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Karl-Heinz Steidle
| Nach wie vor werden
viel zu wenig Frauen durch Orden und Ehrenzeichen ausgezeichnet.Deshalb
sind alle aufgerufen, verdienstvolle Personen in ihrer Wohnsitzgemeinde
oder direkt beim Staatsministerium zu melden.Anregungen sind
jederzeit willkommen. |
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| AKTIV gratuliert den
familienfreundlichen Betrieben und Gewinnern des Landeswettbewerbs
„Gleiche Chancen für Frauen und Männer im Betrieb“: Maria Buytaert,
Dänische Kerzen, Linkenheim; Christa Hampel, Ambulanter Pflegedienst,
Stühlingen; Ursula Maier,Werkstätten GmbH, Markgröningen; und Gerhard
Rösch GmbH, Tübingen |