AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 11 - 1/2001
   

Themen und Projekte aus dem Sozialministerium

Fünf-Jahres-Bilanz des Landesgleichberechtigungsgesetzes

Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst ausdrücklich zu einem Grundsatz, einer Aufgabe und einem Ziel in der Landesverwaltung erklärt und konkretisiert. Durch die gesetzliche Verpflichtung, Frauenförderpläne zu erstellen und Frauenvertreterinnen zu bestellen, ist Frauenförderung in ca.5.000 Dienststellen in der Landesverwaltung mit rund 250.000 Beschäftigten zu einem bestimmenden Thema in der Personalplanung und -entwicklung geworden.

Nach einer fünfjährigen Umsetzungsphase des LGlG zieht nun der gesetzlich vorgegebene Bericht (§20 LGlG) erstmals eine Gesamtbilanz. Aus dem umfangreichen statistischen Material gehen – aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln und unter Herstellung mannigfaltiger Querbezüge – Fakten, Ergebnisse, Entwicklungen und Trends deutlich hervor. Die Entwicklung lässt sich an folgenden wesentichen Ergebnissen ablesen:

Der Anteil der weiblichen Beschäftigten in der Landesverwaltung ist kontinuierlich von 44,8 Prozent (1996) auf 47,4 Prozent (2000) gestiegen. Die Analyse der unterschiedlichen Geschäftsbereiche und der Laufbahngruppen ergibt allerdings ein differenziertes Bild.
In allen Besoldungs- und Tarifgruppen ist der Frauenanteil trotz Stellenabbaus gestiegen. Im höheren Dienst ist die höchste Steigerungsrate von 25,8 Prozent (1996) auf 29,8 Prozent (2000) zu verzeichnen. Im gehobenen Dienst sind über 50 Prozent der Beschäftigten Frauen.
Positiv ist auch der deutliche Anstieg des Frauenanteils an den Auszubildenden im höheren Dienst der Beamtenlaufbahn auf 58 Prozent, was einer Steigerungsrate von 12 Prozent entspricht.
Die Analyse der Altersstruktur ergibt – vorbehaltlich der Entwicklung anderer Faktoren wie z.B. Stellenabbau – einen größeren Spielraum zur Erhöhung des Frauenanteils in den nächsten Jahren, da wesentlich weniger weibliche als männliche Beschäftigte die Altersgrenze erreichen werden.
In allen Obersten Landesbehörden – mit nachgeordneten Behörden – ist eine z..T. erhebliche Steigerung des Frauenanteils bei den Funktionsstellen zu verzeichnen. So sind im Geschäftsbereich des Sozialministeriums 37 Prozent bzw. des Kultusministeriums 21,5 Prozent der Funktionsstellen mit Frauen besetzt.
Bei Abordnungen zur Führungsakademie waren Frauen überproportional, d.h. deutlich mehr als ihrem Anteil am höheren Dienst entspricht, vertreten.

Kompaktseminar und follow-up- Tagung für Mentorinnen und Mentees

Im Rahmen der Mentoring-Initiative des Sozialministeriums bietet die akademie südwest in den Jahren 2001/02 jeweils für Mentorinnen und Mentees ein Kompaktseminar und eine follow-up-Tagung nach einem halben Jahr an.Informationen zu dem Programm sind im Internet www.akademie-suedwest.de/qm abrufbar. Zusätzlich steht die akademie südwest für Fragen zur praktischen Umsetzung des Mentorings in der Praxis zur Verfügung (Fon:0 75 83/3310 56).

 
Der Bilanzbericht und die Informationsblätter können ab April 2000 bei der Broschürenstelle des Sozialministeriums, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart angefordert werden.

 

     

Berücksichtigung außerberuflich erworbener Schlüsselqualifikationen

Die Bewältigung der gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderungen, vor denen auch die Landesverwaltung steht, hängt maßgeblich vom zielgerichteten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der sogenannten „Humanressource“, ab. Dabei gewinnen zunehmend – neben fachspezifischen Qualifikationen – auch überfachliche Kompetenzen, wie z.B. soziale Kompetenz, Managementerfahrungen, Teamfähigkeit, für eine optimale Stellenbesetzung an Bedeutung. Überfachliche Kompetenzen bzw.Kernkompetenzen oder Schlüsselqualifikationen können im beruflichen Umfeld, aber auch außerberuflich trainiert und erworben werden. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass auch im Familienmanagement und im ehrenamtlichen Engagement solche Fähigkeiten erworben werden können.

So hat der Gesetzgeber im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG vom 1.1.1996 GABl. S. 890) festgelegt: „Bei der Beurteilung der Eignung sind Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich (Familienarbeit) oder ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen Bereich erworben wurden, mit einzubeziehen, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit von Bedeutung sind. Dies gilt auch, wenn Familienarbeit neben der Erwerbsarbeit geleistet wurde“ (§ 9 Abs.2 LGlG).

Bedingt durch Erziehungszeiten – aber auch Teilzeitbeschäftigung – verfügen Frauen häufig über weniger im Fachgebiet absolvierte Zeiten. Wird bei Personalentscheidungen primär diese Erfahrungszeit als Bewertungsmaßstab herangezogen und außer Acht gelassen, dass auch während der Erziehungszeit – oder auch im Ehrenamt - überfachliche Qualifikationen erworben werden konnten, haben Frauen häufig weniger Chancen als Männer.

Das Sozialministerium hat im Anschluss an die Fachtagung „Familienarbeit und Ehrenamt als Qualifikationsmerkmal“ am 30. Juni 1999 in Stuttgart eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Ressorts und externer Expertinnen eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe entwickelte handlungsleitende Informationsmaterialien sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch für Personalverantwortliche, die den Personalverantwortlichen zur Verfügung gestellt wurden. Ziel ist bei allen Personalentscheidungen eine stärkere Berücksichtigung von außerberuflich erworbenen Schlüsselqualifikationen, die in der Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung ihren Niederschlag gefunden haben.

 
Wussten Sie schon
... dass es eine gesetzliche Frauenquote schon seit 124 Jahren gibt: Schon seit 1877 schreibt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ausdrücklich vor: Die Vorschlagsliste für Schöffen „soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichti- gen“ (§ 36 Absatz 2 Satz 1). Schon damals war also bekannt:Gremien brauchen Vielfalt.