| Themen und Projekte aus dem
Sozialministerium
Fünf-Jahres-Bilanz
des Landesgleichberechtigungsgesetzes
Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) hat
der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für die Gleichstellung von Frauen
und Männern im öffentlichen Dienst ausdrücklich zu einem Grundsatz,
einer Aufgabe und einem Ziel in der Landesverwaltung erklärt und
konkretisiert. Durch die gesetzliche Verpflichtung, Frauenförderpläne
zu erstellen und Frauenvertreterinnen zu bestellen, ist Frauenförderung
in ca.5.000 Dienststellen in der Landesverwaltung mit rund 250.000
Beschäftigten zu einem bestimmenden Thema in der Personalplanung
und -entwicklung geworden.
Nach einer fünfjährigen Umsetzungsphase des LGlG zieht
nun der gesetzlich vorgegebene Bericht (§20 LGlG) erstmals eine
Gesamtbilanz. Aus dem umfangreichen statistischen Material gehen
– aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln und unter Herstellung
mannigfaltiger Querbezüge – Fakten, Ergebnisse, Entwicklungen und
Trends deutlich hervor. Die Entwicklung lässt sich an folgenden
wesentichen Ergebnissen ablesen:
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Der Anteil der weiblichen Beschäftigten in der Landesverwaltung
ist kontinuierlich von 44,8 Prozent (1996) auf 47,4 Prozent
(2000) gestiegen. Die Analyse der unterschiedlichen Geschäftsbereiche
und der Laufbahngruppen ergibt allerdings ein differenziertes
Bild. |
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In allen Besoldungs- und Tarifgruppen ist der Frauenanteil
trotz Stellenabbaus gestiegen. Im höheren Dienst ist die höchste
Steigerungsrate von 25,8 Prozent (1996) auf 29,8 Prozent (2000)
zu verzeichnen. Im gehobenen Dienst sind über 50 Prozent der
Beschäftigten Frauen. |
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Positiv ist auch der deutliche Anstieg des Frauenanteils an
den Auszubildenden im höheren Dienst der Beamtenlaufbahn auf
58 Prozent, was einer Steigerungsrate von 12 Prozent entspricht. |
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Die Analyse der Altersstruktur ergibt – vorbehaltlich der
Entwicklung anderer Faktoren wie z.B. Stellenabbau – einen größeren
Spielraum zur Erhöhung des Frauenanteils in den nächsten Jahren,
da wesentlich weniger weibliche als männliche Beschäftigte die
Altersgrenze erreichen werden. |
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In allen Obersten Landesbehörden – mit nachgeordneten Behörden
– ist eine z..T. erhebliche Steigerung des Frauenanteils bei
den Funktionsstellen zu verzeichnen. So sind im Geschäftsbereich
des Sozialministeriums 37 Prozent bzw. des Kultusministeriums
21,5 Prozent der Funktionsstellen mit Frauen besetzt. |
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Bei Abordnungen zur Führungsakademie waren Frauen überproportional,
d.h. deutlich mehr als ihrem Anteil am höheren Dienst entspricht,
vertreten. |
Kompaktseminar
und follow-up- Tagung für Mentorinnen und Mentees
Im Rahmen der Mentoring-Initiative des Sozialministeriums
bietet die akademie südwest in den Jahren 2001/02 jeweils für Mentorinnen
und Mentees ein Kompaktseminar und eine follow-up-Tagung nach einem
halben Jahr an.Informationen zu dem Programm sind im Internet www.akademie-suedwest.de/qm
abrufbar. Zusätzlich steht die akademie südwest für Fragen zur praktischen
Umsetzung des Mentorings in der Praxis zur Verfügung (Fon:0 75 83/3310
56). |
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| Der Bilanzbericht
und die Informationsblätter können ab April 2000 bei der Broschürenstelle
des Sozialministeriums, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart angefordert
werden. |
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Berücksichtigung außerberuflich erworbener Schlüsselqualifikationen
Die Bewältigung der gesellschaftlichen und ökonomischen
Herausforderungen, vor denen auch die Landesverwaltung steht, hängt
maßgeblich vom zielgerichteten Einsatz der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, der sogenannten „Humanressource“, ab. Dabei gewinnen
zunehmend – neben fachspezifischen Qualifikationen – auch überfachliche
Kompetenzen, wie z.B. soziale Kompetenz, Managementerfahrungen,
Teamfähigkeit, für eine optimale Stellenbesetzung an Bedeutung.
Überfachliche Kompetenzen bzw.Kernkompetenzen oder Schlüsselqualifikationen
können im beruflichen Umfeld, aber auch außerberuflich trainiert
und erworben werden. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt,
dass auch im Familienmanagement und im ehrenamtlichen Engagement
solche Fähigkeiten erworben werden können.
So hat der Gesetzgeber im Landesgleichberechtigungsgesetz
(LGlG vom 1.1.1996 GABl. S. 890) festgelegt: „Bei der Beurteilung
der Eignung sind Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch die Betreuung
von Kindern und Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich (Familienarbeit)
oder ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen Bereich erworben wurden,
mit einzubeziehen, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit von Bedeutung
sind. Dies gilt auch, wenn Familienarbeit neben der Erwerbsarbeit
geleistet wurde“ (§ 9 Abs.2 LGlG).
Bedingt durch Erziehungszeiten – aber auch Teilzeitbeschäftigung
– verfügen Frauen häufig über weniger im Fachgebiet absolvierte
Zeiten. Wird bei Personalentscheidungen primär diese Erfahrungszeit
als Bewertungsmaßstab herangezogen und außer Acht gelassen, dass
auch während der Erziehungszeit – oder auch im Ehrenamt - überfachliche
Qualifikationen erworben werden konnten, haben Frauen häufig weniger
Chancen als Männer.
Das Sozialministerium hat im Anschluss an die Fachtagung
„Familienarbeit und Ehrenamt als Qualifikationsmerkmal“ am 30. Juni
1999 in Stuttgart eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Ressorts
und externer Expertinnen eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe entwickelte
handlungsleitende Informationsmaterialien sowohl für Bewerberinnen
und Bewerber als auch für Personalverantwortliche, die den Personalverantwortlichen
zur Verfügung gestellt wurden. Ziel ist bei allen Personalentscheidungen
eine stärkere Berücksichtigung von außerberuflich erworbenen Schlüsselqualifikationen,
die in der Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung ihren Niederschlag
gefunden haben. |
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Wussten
Sie schon
... dass es eine gesetzliche Frauenquote schon seit 124 Jahren
gibt: Schon seit 1877 schreibt das Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) ausdrücklich vor: Die Vorschlagsliste für Schöffen „soll
alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und
sozialer Stellung angemessen berücksichti- gen“ (§ 36 Absatz
2 Satz 1). Schon damals war also bekannt:Gremien brauchen Vielfalt. |
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