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Frauen machen Politik
Obwohl immer mehr Frauen für sich entdecken,
daß es nicht nur wichtig ist, sondern auch Spaß macht,
Politik aktiv mitzugestalten und politische Interessen zu vertreten,
ist der Frauenanteil in der Politik immer noch viel zu gering. Dies
gilt - in unterschiedlichem Maße - auf allen politischen Ebenen.
Im Europäischen Parlament sind 27,6 % der Abgeordneten
Frauen. Frauen sind im Europäischen Parlament durchweg - mit
Ausnahme von Portugal - bedeutend stärker vertreten als in
den entsprechenden nationalen Parlamenten. Von den europäischen
Abgeordneten aus Deutschland sind 35,35 % Frauen. Deutschland belegt
damit nach Finnland (62,5 %), Schweden (45,5%) und Dänemark
(43,8 %) Platz 4; Schlußlicht ist Portugal mit 8 %. In den
nationalen Parlamenten der Europäischen Union sind Frauen mit
durchschnittlich 20,5 % vertreten.
Im Deutschen Bundestag sind 26,3 % Frauen. Im Vergleich
aller Staaten der Europäischen Union belegt die Bundesrepublik
Deutschland damit Platz 6 nach Schweden (40,4 %), Finnland (33,5
%), Dänemark (33,0 %), den Niederlanden (31,3 %) und Österreich
(26,8 %) und vor Spanien (24,6 %), Luxemburg (20 %), Großbritannien
(18,2 %), Irland (13,9 %), Portugal (13 %), Belgien (12,0 %), Italien
(11,1 %), Frankreich (10,9 %) und Griechenland (6,3 %).
Bei einem Vergleich zeigt sich ein Zusammenhang zwischen
einem hohen Frauenanteil und dem Wahlsystem: Alle Staaten der EU
mit einem Frauenanteil über 20 % haben ein Verhältniswahlsystem;
die Staaten mit den niedrigsten Frauenanteilen haben Mehrheitswahlsysteme
oder abgeschwächte Verhältniswahlsysteme.
Mit 26,3 % (177 von insgesamt 672 Bundestagsabgeordneten)
hat der jetzige 13. Deutsche Bundestag den höchsten Frauenanteil
seit Bestehen der Bundesrepublik: gegenüber dem 12.Deutschen
Bundestag eine Steigerung um fast 6 %. Von den 177 Frauen kamen
44 mit Direktmandat und 133 über Landeslisten in den Bundestag.
In absoluten Zahlen liegt Baden-Württemberg mit 21 Frauen im
Bundestag an dritter Stelle (an erster Stelle: Nordrhein-Westfalen
mit 36 Frauen). Wird jedoch der Frauenanteil - berechnet nach dem
Anteil der insgesamt Gewählten im entsprechenden Land - zugrunde
gelegt, liegt Baden-Württemberg mit 26,6% nur an 9. Stelle
(an erster Stelle: Hamburg mit 35,7%).
Baden-Württemberg ist mit insgesamt 79 Abgeordneten
(21 Frauen und 58 Männer) vertreten, davon kamen insgesamt
37 Abgeordnete mit Direktmandaten (32 Männer und 5 Frauen)
und 42 über Landeslisten (26 Männer und 16 Frauen) in
den Bundestag. Der Frauenanteil an den 79 Bundestagsabgeordneten
liegt bei 26,58%. Baden-Württemberg steht mit seinen 79 Abgeordneten
an dritter Stelle der Länder. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen
stellt 148 Abgeordnete und Bayern 92 Abgeordnete.
Im Landtag von Baden-Württemberg sind 16,1% Frauen
(25 von 155 Abgeordneten): Im Vergleich zur letzten Legislaturperiode
hat sich der Frauenanteil damit um 4,7 % erhöht. Im europäischen
Vergleich: In den regionalen Parlamenten der Staaten der EU sind
durchschnittlich 24,9 % Frauen; Deutschland liegt hier mit durchschnittlich
28,9% auf Platz 3 nach Schweden und Dänemark. Von den 25 Frauen
im Landtag von Baden-Württemberg stellen CDU 11, Bündnis
90/Die Grünen 7, SPD 5 und FDP/DVP 2 Frauen.
Auch auf kommunaler Ebene ist in Baden-Württemberg
ein leichter Zuwachs des Frauenanteils zu verzeichnen: Frauen sind
mit 17,9% in den Gemeinderäten und mit 13,1 % in den Kreistagen
vertreten. Vor den letzten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg
waren dies noch 13,0 % in den Gemeinderäten und 8,8 % in den
Kreistagen. Seit den Kommunalwahlen 1984 hat sich der Frauenanteil
in den Kommunalparlamenten in Baden-Württemberg allerdings
fast verdoppelt (1984: Gemeinderäte: 9,5 %; Kreistage: 6,7
%). Deutlich mehr Frauen, als 1994 in die Kommunalparlamente eingezogen
sind, hatten kandidiert: Der Anteil der Frauen an den aufgestellten
Kandidierenden betrug immerhin landesweit 24,9%.
Deutlich ist der Zusammenhang mit der Gemeindegröße:
In baden-württembergischen Gemeinden mit unter 2.000 Einwohnerinnen
und Einwohnern beträgt der Frauenanteil im Gemeinderat durchschnittlich
14,1%; bei 10.000 bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schon
19,6% und in Gemeinden mit 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
und mehr durchschnittlich immerhin 33,2%. Dabei ist zu berücksichtigen,
daß rund vier Fünftel aller Gemeinden in Baden-Württemberg
eine Einwohnerzahl von unter 10.000 und lediglich 23 Gemeinden 50.000
und mehr Einwohner und Einwohnerinnen haben. Unter den 1.045 Gemeinden
in Baden-Württemberg mit Verhältniswahlrecht gibt es immerhin
noch 47, in deren Gemeinderat noch keine Frau ist. Im Bundesdurchschnitt
beträgt der Frauenanteil an den Ratsmitgliedern derzeit 25,2%.
Auch bundesweit steigt der Anteil der Frauen in den
Kommunalparlamenten mit der Größe der Gemeinde: Bei 20.000
bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind durchschnittlich 23
% Frauen in der Gemeindevertretung, in Gemeinden bis 100.000 sind
es 25,9%, in Gemeinden bis 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
31,1 %, bis 500.000 30,3 %, in Gemeinden bis 1Mio. Einwohnerinnen
und Einwohnern 33,8 % und in Gemeinden mit über 1 Mio. Einwohnerinnen
und Einwohnern 38,1 % Frauen.
Die maßgeblichen Erfolgskriterien für Frauen
in der Kommunalpolitik sind zum einen die Bereitschaft von Parteien
und Wählervereinigungen, Frauen in entsprechender Anzahl auf
guten Listenplätzen aufzustellen, zum anderen die Bereitschaft
von Frauen zu kandidieren. Gerade auf kommunaler Ebene zeigt sich,
daß das Wahlergebnis für Frauen häufig schlechter
ist als ihr Anteil an den Kandidaturen. Die vielen unterschiedlichen
Faktoren, die für eine Wahl ausschlaggebend sind, lassen sich
nur zum Teil von den Frauen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen,
selbst beeinflussen. Trotzdem ist es wichtig, diese Erfolgskriterien
zu kennen. So haben Frauen bei einer Kandidatur größere
Chancen,
- je höher die Bildungsstruktur in einer Gemeinde ist,
- je größer Städte und Gemeinden sind,
- in Städten und Gemeinden, in denen Frauen bereits Erfolg
haben,
- wenn sie bereits dem Gemeinderat angehört haben,
- wenn sie durch ehrenamtliche Arbeit oder einen sozialen Beruf
einen gewissen Bekanntheitsgrad in der Gemeinde erworben haben.
Die leichten Fortschritte auf allen Ebenen sind zwar
erfreulich, aber es ist noch viel zu leisten, damit von tatsächlicher
politischer Gleichberechtigung die Rede sein kann. Denn gemessen
am Bevölkerungsanteil von über 50 % sind Frauen nach wie
vor auf allen Ebenen drastisch unterrepräsentiert.
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Projekte
Quellen:
Auswirkungen der unterschiedlichen Wahlsysteme auf den Anteil
der Frauen an der politischen Vertretung, 1997,
Hg.: Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaft,
L-2929 Luxemburg
Erfolg von Frauen bei Kommunalwahlen.
Untersuchung im Auftrag des Ministeriums für Familie, Frauen,
Weiterbildung und Kunst Baden-Württemberg, 1995
Der Städtetag 7/1997,
Hg.: Deutscher Städtetag
Postfach 51 06 20
50942 Köln
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Die Parteien haben erkannt, daß
sie Frauen für sich gewinnen müssen und daß Frauen
Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten in die Politik einbringen
können und wollen, auf die eine Demokratie nicht verzichten
kann. Mit verschiedenen Konzepten soll dazu beigetragen werden,
der Überrepräsentation von Männern zu begegnen: So
hat die CDU 1996 den neuen § 15 (Gleichstellung von Frauen und Männern)
in ihr Statut eingefügt:
"(1) Der Bundesvorstand und die Vorstände
der Landes-, Bezirks-, Kreis-, Stadt-/Gemeinde- bzw. Stadtbezirksverbände
und der Ortsverbände der Partei sowie die Vorstände der
entsprechenden Organisationsstufen aller Bundesvereinigungen und
Sonderorganisationen der CDU sind verpflichtet, die rechtliche und
tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in
der CDU in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich durchzusetzen.
(2) Frauen sollen an Parteiämtern in der CDU und an öffentlichen
Mandaten mindestens zu einem Drittel beteiligt sein.
(5) Bei der Aufstellung von Listen für Kommunal- und Landtagswahlen,
für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Euro-päischen
Parlament soll das vorschlagsberechtigte Gremium unter drei aufeinanderfolgenden
Listenplätzen jeweils mindestens eine Frau vorschlagen. Wahlkreiskandidatinnen
sollen dabei vorrangig berücksichtigt werden. Das Recht der
über die Listenvorschläge entscheidenden Gremien, für
jeden Listenplatz Frauen oder Männer als Gegen- und Ergänzungsvorschläge
zu benennen, bleibt unberührt.Sollte es dem vorschlagsberechtigten
Gremium nicht gelungen sein, ausreichend Frauen auf dem Listenvorschlag
zu berücksichtigen, so ist dies vor der entscheidungsberechtigten
Versammlung darzulegen und zu begründen."
Die "Quotenregelung" der SPD sieht vor, daß in Funktionen
und Mandaten der Partei, nach Maßgabe des Organisationsstatuts
und der Wahlordnung der SPD, Frauen und Männer mindestens zu
je 40 % vertreten sein müssen. Es gibt unterschiedliche Regelungen
für Funktionen der Partei und Mandate: Für Funktionen
der Partei gilt die 40-Prozent-Quote seit 1994, für parlamentarische
Mandate gilt sie von 1998 an (z.Zt.: 33,3-Prozent-Quote).
In der Präambel des Frauenstatuts von Bündnis
90/Die Grünen ist als Ziel formuliert, "die Rechte und
Interessen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen."
Das Statut enthält eine Mindestquotierung von 50 %. Sie sichert
Frauen auf allen politischen Ebenen mindestens die Plätze mit
den ungeraden Zahlen, und damit den jeweiligen Spitzenplatz.
1999 stehen in Baden-Württemberg Kommunalwahlen
an. Es gilt auch hier, bereits frühzeitig Frauen als Kandidatinnen
aufzubauen, zu motivieren und zu bestärken, um ihre Partizipationswünsche
zu realisieren. Die Parteien sind aufgefordert, möglichst vielen
Frauen bei der Kandidatenaufstellung reale Chancen zu geben.
In einer Studie "Erfolg von Frauen bei Kommunalwahlen
in Baden-Württemberg" des Sozialministeriums werden die
Kommunalwahlergebnisse von 1989 und 1994 unter geschlechtsspezifischen
Aspekten untersucht. Die Studie steht in geringer Stückzahl
interessierten Fachkreisen zur Verfügung. Hinzuweisen ist auch
auf den vom Büro für Frauenfragen der Stadt Ludwigsburg
herausgegebenen Bericht zum Thema "Frauen und Kommunalpolitik
am Beispiel der Stadt Ludwigsburg".
Mit den vom Sozialministerium konzipierten und geförderten
Gemeinderätinnenseminaren (s.u.) werden Gemeinderätinnen
in ihrer kommunalpolitischen Arbeit bestärkt.
Mit einem Video "Frauen in der Kommunalpolitik",
das derzeit im Auftrag des Sozialministeriums erstellt wird, wird
frühzeitig vor den Kommunalwahlen 1999 ein Medium für
die Erwachsenenbildung zur Verfügung stehen, um das Thema in
einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren.
Zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 1999 lädt
das Sozialministerium Expertinnen zu einem Runden Tisch ein, um
Strategien zur Erhöhung des Frauenanteils auf kommunaler Ebene
zu erarbeiten. Dies ist Teil eines Maßnahmenbündels,
um gemeinsam dem Ziel näher zu kommen:
"Planen - Gestalten - Bestimmen: Frauen machen
Politik". |
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