AKTIV Frauen in Baden-Württemberg - Ausgabe 1 - 4/1997
   

Planen - gestalten - bestimmen: Frauen machen Politik

Obwohl immer mehr Frauen für sich entdecken, daß es nicht nur wichtig ist, sondern auch Spaß macht, Politik aktiv mitzugestalten und politische Interessen zu vertreten, ist der Frauenanteil in der Politik immer noch viel zu gering. Dies gilt - in unterschiedlichem Maße - auf allen politischen Ebenen.

Im Europäischen Parlament sind 27,6 % der Abgeordneten Frauen. Frauen sind im Europäischen Parlament durchweg - mit Ausnahme von Portugal - bedeutend stärker vertreten als in den entsprechenden nationalen Parlamenten. Von den europäischen Abgeordneten aus Deutschland sind 35,35 % Frauen. Deutschland belegt damit nach Finnland (62,5 %), Schweden (45,5%) und Dänemark (43,8 %) Platz 4; Schlußlicht ist Portugal mit 8 %. In den nationalen Parlamenten der Europäischen Union sind Frauen mit durchschnittlich 20,5 % vertreten.

Im Deutschen Bundestag sind 26,3 % Frauen. Im Vergleich aller Staaten der Europäischen Union belegt die Bundesrepublik Deutschland damit Platz 6 nach Schweden (40,4 %), Finnland (33,5 %), Dänemark (33,0 %), den Niederlanden (31,3 %) und Österreich (26,8 %) und vor Spanien (24,6 %), Luxemburg (20 %), Großbritannien (18,2 %), Irland (13,9 %), Portugal (13 %), Belgien (12,0 %), Italien (11,1 %), Frankreich (10,9 %) und Griechenland (6,3 %).

Bei einem Vergleich zeigt sich ein Zusammenhang zwischen einem hohen Frauenanteil und dem Wahlsystem: Alle Staaten der EU mit einem Frauenanteil über 20 % haben ein Verhältniswahlsystem; die Staaten mit den niedrigsten Frauenanteilen haben Mehrheitswahlsysteme oder abgeschwächte Verhältniswahlsysteme.

Mit 26,3 % (177 von insgesamt 672 Bundestagsabgeordneten) hat der jetzige 13. Deutsche Bundestag den höchsten Frauenanteil seit Bestehen der Bundesrepublik: gegenüber dem 12.Deutschen Bundestag eine Steigerung um fast 6 %. Von den 177 Frauen kamen 44 mit Direktmandat und 133 über Landeslisten in den Bundestag. In absoluten Zahlen liegt Baden-Württemberg mit 21 Frauen im Bundestag an dritter Stelle (an erster Stelle: Nordrhein-Westfalen mit 36 Frauen). Wird jedoch der Frauenanteil - berechnet nach dem Anteil der insgesamt Gewählten im entsprechenden Land - zugrunde gelegt, liegt Baden-Württemberg mit 26,6% nur an 9. Stelle (an erster Stelle: Hamburg mit 35,7%).

Baden-Württemberg ist mit insgesamt 79 Abgeordneten (21 Frauen und 58 Männer) vertreten, davon kamen insgesamt 37 Abgeordnete mit Direktmandaten (32 Männer und 5 Frauen) und 42 über Landeslisten (26 Männer und 16 Frauen) in den Bundestag. Der Frauenanteil an den 79 Bundestagsabgeordneten liegt bei 26,58%. Baden-Württemberg steht mit seinen 79 Abgeordneten an dritter Stelle der Länder. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen stellt 148 Abgeordnete und Bayern 92 Abgeordnete.

Im Landtag von Baden-Württemberg sind 16,1% Frauen (25 von 155 Abgeordneten): Im Vergleich zur letzten Legislaturperiode hat sich der Frauenanteil damit um 4,7 % erhöht. Im europäischen Vergleich: In den regionalen Parlamenten der Staaten der EU sind durchschnittlich 24,9 % Frauen; Deutschland liegt hier mit durchschnittlich 28,9% auf Platz 3 nach Schweden und Dänemark. Von den 25 Frauen im Landtag von Baden-Württemberg stellen CDU 11, Bündnis 90/Die Grünen 7, SPD 5 und FDP/DVP 2 Frauen.

Auch auf kommunaler Ebene ist in Baden-Württemberg ein leichter Zuwachs des Frauenanteils zu verzeichnen: Frauen sind mit 17,9% in den Gemeinderäten und mit 13,1 % in den Kreistagen vertreten. Vor den letzten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg waren dies noch 13,0 % in den Gemeinderäten und 8,8 % in den Kreistagen. Seit den Kommunalwahlen 1984 hat sich der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten in Baden-Württemberg allerdings fast verdoppelt (1984: Gemeinderäte: 9,5 %; Kreistage: 6,7 %). Deutlich mehr Frauen, als 1994 in die Kommunalparlamente eingezogen sind, hatten kandidiert: Der Anteil der Frauen an den aufgestellten Kandidierenden betrug immerhin landesweit 24,9%.

Deutlich ist der Zusammenhang mit der Gemeindegröße: In baden-württembergischen Gemeinden mit unter 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt der Frauenanteil im Gemeinderat durchschnittlich 14,1%; bei 10.000 bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schon 19,6% und in Gemeinden mit 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und mehr durchschnittlich immerhin 33,2%. Dabei ist zu berücksichtigen, daß rund vier Fünftel aller Gemeinden in Baden-Württemberg eine Einwohnerzahl von unter 10.000 und lediglich 23 Gemeinden 50.000 und mehr Einwohner und Einwohnerinnen haben. Unter den 1.045 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Verhältniswahlrecht gibt es immerhin noch 47, in deren Gemeinderat noch keine Frau ist. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Frauenanteil an den Ratsmitgliedern derzeit 25,2%.

Auch bundesweit steigt der Anteil der Frauen in den Kommunalparlamenten mit der Größe der Gemeinde: Bei 20.000 bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind durchschnittlich 23 % Frauen in der Gemeindevertretung, in Gemeinden bis 100.000 sind es 25,9%, in Gemeinden bis 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 31,1 %, bis 500.000 30,3 %, in Gemeinden bis 1Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern 33,8 % und in Gemeinden mit über 1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern 38,1 % Frauen.

Die maßgeblichen Erfolgskriterien für Frauen in der Kommunalpolitik sind zum einen die Bereitschaft von Parteien und Wählervereinigungen, Frauen in entsprechender Anzahl auf guten Listenplätzen aufzustellen, zum anderen die Bereitschaft von Frauen zu kandidieren. Gerade auf kommunaler Ebene zeigt sich, daß das Wahlergebnis für Frauen häufig schlechter ist als ihr Anteil an den Kandidaturen. Die vielen unterschiedlichen Faktoren, die für eine Wahl ausschlaggebend sind, lassen sich nur zum Teil von den Frauen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, selbst beeinflussen. Trotzdem ist es wichtig, diese Erfolgskriterien zu kennen. So haben Frauen bei einer Kandidatur größere Chancen,

  • je höher die Bildungsstruktur in einer Gemeinde ist,
  • je größer Städte und Gemeinden sind,
  • in Städten und Gemeinden, in denen Frauen bereits Erfolg haben,
  • wenn sie bereits dem Gemeinderat angehört haben,
  • wenn sie durch ehrenamtliche Arbeit oder einen sozialen Beruf einen gewissen Bekanntheitsgrad in der Gemeinde erworben haben.

Die leichten Fortschritte auf allen Ebenen sind zwar erfreulich, aber es ist noch viel zu leisten, damit von tatsächlicher politischer Gleichberechtigung die Rede sein kann. Denn gemessen am Bevölkerungsanteil von über 50 % sind Frauen nach wie vor auf allen Ebenen drastisch unterrepräsentiert.

 

Projekte

Quellen:

Auswirkungen der unterschiedlichen Wahlsysteme auf den Anteil der Frauen an der politischen Vertretung, 1997,
Hg.: Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaft, L-2929 Luxemburg

Erfolg von Frauen bei Kommunalwahlen.
Untersuchung im Auftrag des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst Baden-Württemberg, 1995

Der Städtetag 7/1997,
Hg.: Deutscher Städtetag
Postfach 51 06 20
50942 Köln

 

     
Bild
Eröffnung im Stuttgarter Hauptbahnhof
(Foto: factum)
  KEINE MÄNNER-GEWALT GEGEN FRAUEN
Plakataktion des Arbeitskreises Feministische Beratungsstellen, Kontakt:
Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V., Fetz e.V.
Marion Römmele
Obere Straße 2
70190 Stuttgart
Fon: 0711/2859-002
Fax: 0711/2859-003
     

Die Parteien haben erkannt, daß sie Frauen für sich gewinnen müssen und daß Frauen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten in die Politik einbringen können und wollen, auf die eine Demokratie nicht verzichten kann. Mit verschiedenen Konzepten soll dazu beigetragen werden, der Überrepräsentation von Männern zu begegnen: So hat die CDU 1996 den neuen § 15 (Gleichstellung von Frauen und Männern) in ihr Statut eingefügt:

"(1) Der Bundesvorstand und die Vorstände der Landes-, Bezirks-, Kreis-, Stadt-/Gemeinde- bzw. Stadtbezirksverbände und der Ortsverbände der Partei sowie die Vorstände der entsprechenden Organisationsstufen aller Bundesvereinigungen und Sonderorganisationen der CDU sind verpflichtet, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der CDU in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich durchzusetzen.
(2) Frauen sollen an Parteiämtern in der CDU und an öffentlichen Mandaten mindestens zu einem Drittel beteiligt sein.
(5) Bei der Aufstellung von Listen für Kommunal- und Landtagswahlen, für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Euro-päischen Parlament soll das vorschlagsberechtigte Gremium unter drei aufeinanderfolgenden Listenplätzen jeweils mindestens eine Frau vorschlagen. Wahlkreiskandidatinnen sollen dabei vorrangig berücksichtigt werden. Das Recht der über die Listenvorschläge entscheidenden Gremien, für jeden Listenplatz Frauen oder Männer als Gegen- und Ergänzungsvorschläge zu benennen, bleibt unberührt.Sollte es dem vorschlagsberechtigten Gremium nicht gelungen sein, ausreichend Frauen auf dem Listenvorschlag zu berücksichtigen, so ist dies vor der entscheidungsberechtigten Versammlung darzulegen und zu begründen."
Die "Quotenregelung" der SPD sieht vor, daß in Funktionen und Mandaten der Partei, nach Maßgabe des Organisationsstatuts und der Wahlordnung der SPD, Frauen und Männer mindestens zu je 40 % vertreten sein müssen. Es gibt unterschiedliche Regelungen für Funktionen der Partei und Mandate: Für Funktionen der Partei gilt die 40-Prozent-Quote seit 1994, für parlamentarische Mandate gilt sie von 1998 an (z.Zt.: 33,3-Prozent-Quote).

In der Präambel des Frauenstatuts von Bündnis 90/Die Grünen ist als Ziel formuliert, "die Rechte und Interessen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen." Das Statut enthält eine Mindestquotierung von 50 %. Sie sichert Frauen auf allen politischen Ebenen mindestens die Plätze mit den ungeraden Zahlen, und damit den jeweiligen Spitzenplatz.

1999 stehen in Baden-Württemberg Kommunalwahlen an. Es gilt auch hier, bereits frühzeitig Frauen als Kandidatinnen aufzubauen, zu motivieren und zu bestärken, um ihre Partizipationswünsche zu realisieren. Die Parteien sind aufgefordert, möglichst vielen Frauen bei der Kandidatenaufstellung reale Chancen zu geben.

In einer Studie "Erfolg von Frauen bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg" des Sozialministeriums werden die Kommunalwahlergebnisse von 1989 und 1994 unter geschlechtsspezifischen Aspekten untersucht. Die Studie steht in geringer Stückzahl interessierten Fachkreisen zur Verfügung. Hinzuweisen ist auch auf den vom Büro für Frauenfragen der Stadt Ludwigsburg herausgegebenen Bericht zum Thema "Frauen und Kommunalpolitik am Beispiel der Stadt Ludwigsburg".

Mit den vom Sozialministerium konzipierten und geförderten Gemeinderätinnenseminaren (s.u.) werden Gemeinderätinnen in ihrer kommunalpolitischen Arbeit bestärkt.

Mit einem Video "Frauen in der Kommunalpolitik", das derzeit im Auftrag des Sozialministeriums erstellt wird, wird frühzeitig vor den Kommunalwahlen 1999 ein Medium für die Erwachsenenbildung zur Verfügung stehen, um das Thema in einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren.

Zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 1999 lädt das Sozialministerium Expertinnen zu einem Runden Tisch ein, um Strategien zur Erhöhung des Frauenanteils auf kommunaler Ebene zu erarbeiten. Dies ist Teil eines Maßnahmenbündels, um gemeinsam dem Ziel näher zu kommen:
   "Planen - Gestalten - Bestimmen: Frauen machen Politik".